Nachts arbeiten Minijob - Zuschläge?

6 Antworten

Also wie schaut es aus?

Beim Minijob kommt es auf die persönlichen Abmachungen an. Der AG ist nicht verpflichtet Zuschläge zu zahlen

Zuschläge gibt es in Deinem Fall nur, wenn dies arbeitsvertraglich, in einem angewandten Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung vereinbart ist.

Nachtarbeit ist nach § 2 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr.

Der § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz sagt zwar dass, sollte keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung bestehen, der AG dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsgeld zu gewähren hat, da kommt aber bei Dir wieder der § 2 ArbZG ins Spiel. Dieser besagt im Absatz 4:

"Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst".

Da Du manchmal bis 24 Uhr arbeitest, trifft "Nachtarbeit" im Sinne des Gesetzgebers nur bei, wie oben erwähnt, Bäckereien und Konditoreien zu, da dort die Nachtarbeit ab 22 Uhr zählt und dann bis zu Deinem Arbeitsende um 24 Uhr das Minimum von zwei Stunden dauert. In allen anderen Fällen fällt die eine Stunde von 23 bis 24 Uhr nicht unter die Nachtarbeit die nach § 6 Abs. 5 ArbZG abgegolten werden muss.

Zuschläge für Spätschicht werden einzelvertraglich, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

Nachtrag ;)

Wenn Du zum Beispiel bei einer Tanke* zu arbeiten anfängst, die an 7 Tagen 24 Std geöffnet hat,

und es ausgemacht ist, das Du an allen Schichten und Tagen einsetzbar bist - und Du zugestimmt hast !

dann stehen die Chancen schlecht, da Du für Nachtarbeit , oder an Feiertagen besser bezahlt wirst ..

*oder einer bekannten Burger-Kette ;)

nun, ob Du eine "Spätschichtzulage"

"Nachtzulage"

"Erschwerniszulage

"Feiertagsaufschlag"

oder sonst einen Zuschlag bekommst, hat nichts mit der Art Deines Jobs zu tun , sondern NUR mit der vorherigen Absprache zwischen Dir und Deinem Chef ... Natürlich nach Möglichkeit schriftlich

Manche ja manche nein. Das kommt drauf an wie sozial dein Chef ist. Oder der oberste. Aber in den meisten fällen ist es leider nicht so.