Zusage vom Jobcenter für Wohnung. Vermieter hat alles zurückgezogen. Neuer Antrag für 2 Personen?

7 Antworten

Es bleibt euch ja nichts anderes übrig. Ihr solltet aber nach dieser Erfahrung grundsätzlich immer erst die Bedingungen mit dem Vermieter festmachen. Ihr könnt ja anbieten, dass die Miete direkt vom JobCenter an ihn überwiesen wird.

Viele Vermieter haben da überhaupt nichts dagegen

Hallo.

Also erstmal möchte ich dir einen Tipp geben bezüglich der Wohnungssuche. Vor zwei Jahren musste auch ich mir eine Wohnung suchen, und das mit einem sehr begrenzten Budget. Ich wohne in Hannover, wo es zwar viele billige Wohnungen gibt, aber leider auch viele Leute, die diese beziehen wollen. Nach 1 1/2 Monaten erfolgloser Suche habe ich eine Suchanzeige in der Zeitung aufgegeben. Mit großem Erfolg. Und ich war nicht völlig anspruchslos. Vorher haben alle gesagt dass es nicht klappen wird.

Zu deiner Frage wegen des Antrages. Ob Du einen komplett neuen Antrag stellen musst weiß ich leider nicht genau. Die Daten Deines Freundes müssten definiv aufgenommen werden, ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft. Frag einmal beim Amt nach ob es möglich ist den Antrag einfach nur zu ändern. Wissen die von Deiner familiären Situation? Wenn es so ist kann es schneller gehen. Unter Umständen wäre es nicht verkehrt das Jobcnter darüber aufzuklären.

EngelchenX 
Beitragsersteller
 19.02.2012, 20:06

Ich war mit meinem Anliegen bis jetzt bei mind. 5 Sachbearbeitern. Der eine Sachbearbeiter weiß definitiv von der familären Situation. Hat es schriftlich von meinen Eltern bekommen das ein zusammenleben nicht mehr möglich ist & hat auch mit dem Jugendamt geredet.

Ob meine jetzige Sachbearbeiterin davon weiß, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Musste allein schon fast 3 Wochen auf einen Termin warten wegen meinen Anträgen.

Allerdings weiß meine Sachbearbeiterin noch nichts davon das es jetzt doch nicht mit der Wohnung geklappt hat. Hab den Brief ja erst gestern bekommen & Samstag hat das Jobcenter ja eh nicht auf. Und Rosenmontag ist es bei uns geschlossen.

Sollte ich das erstmal Dienstag telefonisch mit ihr besprechen oder am besten Dienstag direkt zum Jobcenter vorbei gehen mit meinem Freund zusammen?

Jorgfried  19.02.2012, 20:11
@EngelchenX

Telefonisch bringt nichts. Geht beide hin und lasst euch nicht abwimmeln. Aber sprecht vorher über die von mir genannten "Haken"

bipolar84  19.02.2012, 20:55
@EngelchenX

Auf jeden Fall vorbeigehen! Telefonisch kenn ich das auch nur mit Hotline und erstmal 48 Stunden auf nen Rückruf warten. Ich wünsch euch viel Glück/Erfolg!

oje, da ist ja einiges schiefgelaufen.

Für die Zukunft: Wenn Du erneut eine Zustimmung vom Vermieter hast (schriftlich auf dem Formular "Mietangebot", gehst Du unverzüglich (also spätestens am nächsten Morgen um 8) zum Jobcenter und lässt es prüfen. Beharre auf einen "Nottermin", damit das Mietangebot sofort (= am selben Tag) geprüft wird. Es ist doch klar, dass ein Vermieter schnell eine Antwort haben und darauf maximal einen Tag warten will.

Dabei ist es zunächst egal, an welchen Sachbearbeiter Du gerätst - Du hast hoffentlich die "Bescheinigung über die Notwendigkeit eines Umzugs", damit kannst Du gegenüber jedem Mitarbeiter des Jobcenters nachweisen, dass Dir eine Wohnung finanziert werden wird. Falls Du die Bescheinigung nicht hast, hol sie Dir unverzüglich beim zuständigen Sachbearbeiter, Du benötigst sie auch für den Wohnberechtigungsschein.

Zu Deiner Frage: Ja, Du kannst mit dem Freund zusammenziehen und benötigst dazu keine gesonderte Genehmigung des Jobcenters - einfach mit dem gemeinsamen Mietangebot vorsprechen, jeder von Euch muss seinen Teil genehmigen lassen. Gib an, dass Ihr auf Probe zusammenziehen wollt, dann werdet ihr vermutlich zunächst keine BG sein: Im ersten Jahr ist man keine BG, solange man keine gegenseitige Kontovollmacht und keine gemeinsamen Kinder betreut und durch einfache Erklärung der Vermutung widerspricht, dass man finanziell füreinander einsteht. (§7 Abs. 3a SGB2) Und wenn Du weiterhin Deine eigene BG bist, musst Du keine neuen Anträge stellen (auch sonst nicht, Du musst nur die Änderungen bekannt geben).

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Du kannst mit deinem Freund zusammen ziehen. Dafür müsst ihr alles neu beantragen - am besten gemeinsam aufs Amt gehen und die Vorgehensweise klären.

Die Haken an der Sache: - Ihr werdet als eine Bedarfsgemeinschaft behandelt, bekommt gemeinsames Geld. Wenn einer von euch Geld verdient, wird das angerechnet und er zahlt ggf. für den anderen mit. - Wenn ihr euch nicht mehr vertragt, müsst ihr die Wohnung beide kündigen. Wenn sich einer weigert, drin bleibt und keine Miete zahlt, muss ihn der andere rausKLAGEN . mit Anwaltskosten und Riesenaufwand. - Falls du eine Ausbildung machst, sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird komplett aufs ALG2 angerechnet.

Wie wärs mit einem Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter?

Grundsätzlich, wenn ein Mietvertrag nicht zustande kam und Du eine andere Wohnung allein oder mit anderen anmieten willst, benötigt Du eine Zusicherung um sicher zu gehen, die Miete auch in der tatsächlichen Höhe zu erhalten. Damit das Amt die Angemessenheit prüfen kann, benötigt es Angaben zur anderen Wohnung. Also Kontakt zum Leistungssachbearbeiter aufnehmen.