Kann Jobcenter eine Wohnung welches im Rahmen der Anforderungen liegt ablehnen?

7 Antworten

Nein, natürlich nicht, warum sollten sie so etwas auch dürfen?

Sie verweigern allenfalls die Übernahme der Kosten und Lasten und schlagen in einem solchen Fall dann aber auch eine weitere Vorgehensweise vor.

So jedenfalls höre ich es immer wieder von meinen Mietern.

Kann Jobcenter eine Wohnung welches im Rahmen der Anforderungen liegt ablehnen?

Grundsätzlich kann das Jobcenter das nicht ablehnen.

Was aber abgelehnt werden kann sind die entstehenden Umzugskosten, wenn kein wichtiger Grund zum Umzug vorliegt und man sich nicht die Zustimmung geholt hat.

Wenn auch die Anzahl der Personen dazu passt, nicht.

80 m² wären für 4 Personen angemessen, 66 m² dagegen für nur 2.

Entscheidend sind ja auch die Betriebskosten. Die sind bei 80 m² nun mal deutlich höher als bei 66.

erenquara81 
Beitragsersteller
 01.08.2016, 18:57

Also die Wohnung kostet Warm 510 € 
Meine Freundin und ich erwarten Nachwuchs zum 31.08 und deshalb hat man uns gesagt, das wir bis zu 80 qm haben dürfen... 

anitari  01.08.2016, 19:07
@erenquara81

Dann legt das Mietangebot beim Jobcenter vor. Ob die örtlichen Richtlinien das zulassen bzw. der Sachbearbeiter einen guten oder schlechten Tag hat, sorry so ist da nun mal, steht auf einem anderen Blatt.

Manche Jobcenter zählen Neugeborene/Säuglinge gar nicht als "vollwertige" Person.

Mal davon abgesehen, 66 m²  reichen für die erste Zeit völlig aus. Ein Säugling sollte die ersten Monate ohnehin in der Nähe der Mutter sein. Tag und Nacht.

Normalerweise lehnen die Jobcenter bzw. deren Sachbearbeiter bei vorheriger Zusicherung eine angemessene Wohnung nicht ab, aber...

Meine Freundin und ich erwarten Nachwuchs zum 31.08 und deshalb hat man uns gesagt, das wir bis zu 80 qm haben dürfen... 

Euch stehen lt. Auskunft Jobcenter also 80qm zu, ihr wollt aber in eine 66qm Wohnung. Lohnt sich dieser Umzug überhaupt im Vergleich zu Eurer jetzigen Wohnung? Denn einem "unnötigen" Umzug wird nicht zugestimmt.

Außerdem könnte das Jobcenter ggf. Bedenken haben, da sie befürchten, dass ihr relativ schnell in eine "angemessene" (größere) Wohnung umziehen wollt. Nach dem Motto: "uns gefällt unsere 66qm - Bude nicht mehr, wir haben Anspruch auf 80qm!"

Letztendlich müsst Ihr das im Detail mit dem Sachbearbeiter beim Jobcenter besprechen...

Nein eigentlich nicht aber bei deiner Größe kommt es auch darauf an mit wievielte Personen du da wohnen wirst wärst du alleine ist die Wohnung zu groß zu zweit wäre sie auch zu groß zu