Ist das okay vom Jobcenter?
Wenn ich eine Wohnung anmieten möchte wo die Heizkosten 50 Cent zu teuer sind und diese deswegen abgelehnt wurde, ich aber mit dem Vermieter spreche ,er ein neues Angebot macht wo die 50 Cent günstiger ist die selbe Wohnung und dass dann trotzdem auch abgelehnt wird obwohl es vom Preis her und allem stimmt ist dass dann OK vom Jobcenter oder macht ein Widerspruch Sinn bzw ist er zu zeitintensiv?
8 Antworten
Solange die Heizkosten bzw. der Abschlag dafür nach dem SGB - ll angemessen ist, muss dieser auch in tatsächlicher Höhe anerkannt und bei Bedarf übernommen werden.
Wenn der max. angemessene Abschlag für die Heizkosten aber schon erreicht war und nun um diesen Betrag nachträglich gesenkt wurde, dann wurde der Abschlag nur aus dem Grund manipuliert, um die max. Grenze für die Heizkosten einzuhalten und dann kann es auch nach Senkung zu einer Ablehnung der Kostenübernahme kommen.
Ob dann ein Widerspruch sinnvoll wäre oder nicht muss dann jeder für sich selber entscheiden, es bliebe ja auch noch die kostenlose Klage vor dem Sozialgericht.
Denn dem Jobcenter wäre dann klar, dass es nach einer BK - Abrechnung sehr wahrscheinlich zu einer Nachzahlung kommen würde, die dann vom Jobcenter auf schriftlichen formlosen Antrag im Regelfall auch übernommen werden muss, solange einem keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann.
Der Vermieter könnte dann also nach dieser BK - Abrechnung die Vorauszahlung anpassen und dann wäre man mit Sicherheit mehr als nur 0,50 € darüber.
Hast Du denn schon eine eigene Wohnung, oder wäre das deine erste eigene Wohnung ?
Wenn das erste zutreffen sollte, was zahlst Du da für die Warmmiete ?
Denn würdest Du ohne Bewilligung im Zuständigkeitsbereich deines Jobcenters dann einfach umziehen, was dir keiner verbieten kann, dann würdest Du bei höheren Wohnkosten nach dem Umzug max. deine bisher bewilligten Kosten für die Warmmiete weiter bekommen, dann bliebe es dann nicht nur bei den 0,50 € die Du selber zuzahlen müsstest.
Außerdem würdest Du dann bei Bedarf im Regelfall auch kein zinsloses Darlehen für eine Kaution bekommen, für den Umzug auch nichts und eine evtl. später zu zahlende BK - Nachzahlung müsste man im Regelfall dann auch selber zahlen.
Aus meiner Sicht macht es Sinn, Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters einzulegen, sofern die Miete bzw. die Heizkosten der einzige Grund für die Ablehnung sind.
Ggf. mit Hilfe rechtlicher Unterstützung vor Ort:
Liara220 schreibt:
Wenn ich eine Wohnung anmieten möchte wo die Heizkosten 50 Cent zu teuer sind und diese deswegen abgelehnt wurde [...]
Das ist ein Missverständnis von dir: Die Wohnung wurde nicht abgelehnt, sondern dein Antrag wurde abgelehnt, also dein Antrag auf Zusicherung der vollen Übernahme der Kosten für die Wohnung!
Dabei handelt es sich nämlich um eine Zusicherung nach SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung Absatz 4:
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
Diese Zusicherung beeinhaltet also die "Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft". Ohne eine solche Zusicherung übernimmt das Jobcenter möglicherweise nur einen Teil der "Aufwendungen für die neue Unterkunft".
In deinem Fall wären das genau 50 Cent weniger als die tatsächlichen "Aufwendungen für die neue Unterkunft". Du kannst deinen Mietvertrag also dann in Ruhe unterschreiben, wenn du diese genau 50 Cent aus eigener Tasche tragen kannst oder von wem gesponsort bekommst.
Diese Zusicherung benötigst du dann also gar nicht. Und du kriegst sie auch gar nicht, denn das Jobcenter muss sie dir nur geben, "wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind".
Wie alle sehen können -
auch das Jobcenter und du und die Aufsichts-/Beschwerdestelle (Teamleitung) und die Widerspruchsstelle und das Sozialgericht -
hat der Vermieter hier die Kosten für die Abschlagszahlungen für die Heizung nach unten manipuliert!
Nach einem Jahr kommt dann die Jahresabrechnung, die objektiven Kosten bleiben aber gleich, und da stehen dann plötzlich 12 mal 50 Cent mehr drauf - oder noch viel mehr, weil der Vermieter oder der Anbieter der Heizmaterialien deren Kosten vielleicht schon vorher unkorrekt berechnet hatte.
Oder wie GutenTag2003 hier zu recht schrieb:
Wenn die Beträge "zurecht gebogen werden", damit sie zunächst passen in der Abrechnung aber der hohe Betrag zum Ansatz kommt, ist die Entscheidung zu verstehen.
Die Sachbearbeiter für Leistung in den Jobcentern haben zwar einen gewissen Ermessens-Spielraum über die örtlichen Richtlinien für die Angemessenheit von Wohn- und Heizkosten hinaus - in Berlin etwa heißt es in den Richtlinien, dass auch die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden sollen -,
aber die jeweilge Ausschöpfung eines solchen Ermessens-Spielraums unterliegt nur beschränkt der rechtlichen Überprüfbarkeit, so lange keine Willkür zu erkennen ist.
Und dafür sind hier keine Anhaltspunkte zu erkennen - im Gegenteil: Eine nachträgliche Zusicherung nach einer Manipulation der Daten wäre eher rechtlich angreifbar!
Anders sähe es aus, wenn die Kaltmiete gesenkt worden wäre vom Vermieter! Denn die würde dann wohl drei Jahre Bestand haben - und nicht wieder nach 12 Monaten per Jahresabrechnung in die Höhe schnellen können ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
In solch einem Fall wäre der Widerspruch sinnvoll, was übrigens Schwachsinn wäre seitens des Jobcenters wegen 50 Cent so ein Aufstand zu machen, dürfen Sie die angepasste Miete mit 50 Cent weniger kosten nicht ablehnen.
Aber ich glaube kaum dass das Jobcenter wegen 50 Cent die Wohnung ablehnen würde.
Eine Widerspruch kann bis zu 6 Monate dauern. Das hängt meistens davon ab wie schnell dieser bearbeitet wird.
Wenn die Kosten mit angepasster Miete völlig im Rahmen sind, dann muss das Jobcenter diese annehmen und entsprechend die Miete übernehmen. Macht sie es nicht, handelt es rechtswidrig und man würde Erfolg vor Gericht kriegen
OK das Problem ich brauche bis zum 15.9. eine Wohnung . Darum such ich lieber weiter oder ? Wenn es so lange Dauert ?
Ich würde das neue angepasst Exposé entsprechend einreichen. Parallel würde ich auch gleich mit diesem dazu schreiben sollten Sie dieses Exposé bzw die Miete Übernahme die im Rahmen ist ablehnen, wirst du rechtliche Schritte unverzüglich einleiten. Sowohl gegen den oder die Sachbearbeiter als auch Widerspruch und Klageverfahren.
Vielen Dank , dass mach ich so . Nur hat sie mir als sie mir gesagt hat ich Brauch das neue Angebot garnicht erst einreichen und ich meinte am Telefon ,dann werde ich Widerspruch einlegen , gesagt ich brauche ihr nicht Drohen . Ich weiss nicht ob sie mich dann anzeigen könnte wegen angeblicher Drohung ? Dabei ist es ja keine .
Das Verhalten von der Dame ist Rechtswidrig und wenn sie sagt "Sie brauchen mir nicht Drohen", dann antwortet man darauf ganz einfach "Das ist keine Drohung, sondern eine Tatsache".
Anzeigen kann sie einen deswegen nicht, weil du deine Rechtsmittel verwendest. Das JC will nur nicht dass man seine Rechte wahrnimmt.
Reiche ganz normal das Éxpose ein, sollte es abgelehnt werden, noch am selben Tag einen Widerspruch hinterher inkl. der genannten Schritte.
OK das Werd ich so machen .soll ich die genannten Schritte schon in der Mail beifügen wo ich das neue Exposé ihr zukommen lasse ?
Du kannst erwähnen, dass das Exposé alle Rahmenbedingungen zur Anmietung erfüllt und vom JC übernommen werden muss. Du kannst auch erwähnen, sollte man sich dagegen entscheiden, wirst du Widerspruch einlegen sowie weitere Schritte sofern notwendig.
Doch !! Ist so . Sie meinte auch bei dem wo 50 Cent runtergehandelt werden sollen , brauche es garnicht erst einreichen ,dass lehnen sie auch ab .
Dann solltest du einen Widerspruch einlegen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Denn es sind keine festen Werte sondern Richtwerte mit einem Ermessensspielraum. Und wenn sie schon ankündigen dass sie Schikane betreiben, dann sollte man es recht dagegen vorgehen. Die beste Option ist im Eilantrag beim Sozialgericht ein Antrag zu stellen
Diese Dienstaufsichtsbeschwerde macht man die auch beim Sozialgericht? Und beim Sozialgericht der Stadt wo die Wohnung liegt oder in meiner Stadt ?weil die Wohnung und das Amt liegen nicht in der Stadt wo ich Grade wohne .
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird bei einer Teamleitung gegen den Sachbearbeiter eingereicht.
Die Klage im Eilverfahren wird an deinem Wohnort eingereicht. Bei dem für dich zuständigen Sozialgericht deiner jetzigen Wohnadresse.
OK danke dir ! Also Teamleitung vom Jobcenter wo die Sachbearbeiterin arbeitet oder ?
Korrekt. Als Adresse Empfänger willst du ganz normal das Jobcenter aus, schreibst aber dann zu Händen Teamleitung
Also: Jobcenter XY, nächste Zeile z.H. Teamleitung, nächste Zeile Straße, nächste Zeile Postleitzahl und Ort
Und dann in deinem Schreiben schön fett Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Person XY oder entsprechen Abteilung XY je nachdem und begründet sein warum wieso weshalb
OK vielen Dank dir ! Das ist auch am besten schriftlich per Mail oder telefonisch zusätzlich oder würdest du es per Post machen ?
Sowas macht man ausschließlich per Post mit Einschreiben & Rückschein oder per FAX mit Sendungsnachweis (Zustellbestätigung). NIEMALS per Telefon oder per E-Mail.
Nein ist es nicht. Und die Heizkosten lassen sich ohnehin nicht genau voraussagen. Außerdem ist es so, das nicht abgelehnt werden darf, sondern der nicht akzepierte Teil von 50ct dann aus den Regelsatz beglichen werden muß.
Meinst du der Widerspruch nimmt viel Zeit in Anspruch? Ich brauche ganz schnell ne Wohnung deswegen