Zusage Ausbildungsplatz - inwieweit ohne Vertrag verbindlich?

6 Antworten

Ich denke, das der Chef es irgendwie verbummelt hat, zurück zu rufen. Es ist nicht selten so, das die sich da schön Zeit lassen. Es kommt übrigens nicht wirklich gut, wenn man den zukünftigen Arbeitgeber sofort mit E-Mails bombardiert, denn da sind die meistens nur noch genervter. Klar, das zeigt Interesse, aber nicht alle sind da gleich, es gibt auch welche die da schnell genervt sind. Ein Chef entschuldigt sich auch nicht dafür, das er sich nicht melden konnte, das macht, wenn überhaupt, höchstens die Sekretärin... Ist leider so. Ich würde die Zügel ruhig halten, wenn er sich bis in 3 Tagen nicht gemeldet hat, würde ich einfach noch einmal freundlich anrufen. So einen schriftlichen Ausbildungsvertrag, bekommt man nicht gleich in wenigen Tagen nach der mündlichen Zusage. Ich musste damals bis zu einigen Monaten warten. Also macht euch nicht verrückt, bevor es dem Chef noch auf den Sack geht und er sich das nochmal anders überlegt.

Den Ausbildungsplatz hat dein Sohn, mit einer mündlichen Zusage zu 95 % sicher, würde ich mal sagen. Aber erst mit der Unterschrift, unter dem Azubivertrag ist die Ausbildung zu 100 % sicher, das ist einfach leider so.

Lg

jodie1402 
Beitragsersteller
 15.04.2014, 13:20

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es ging jetzt nicht darum, den Ausbildungsvertrag so schnell wie möglich zu erhalten, sondern um ein paar Fragen abzuklären (s.o.). Der Personalchef weiß, dass mein Sohn bereits woanders eine Zusage hat, und sie wollten noch mal die Vertragsdetails besprechen. Es ist gerade eine wichtige Phase für die Entscheidung, davon abgesehen muss mein Sohn nächste Woche schon wieder zu einem Test, leider einen Tag vor seiner ersten Abiprüfung.

Es wäre von daher schon sehr angenehm, wenn er dieses Gespräch führen und somit seine Ausbildungssuche beenden könnte. So hängt er ja immer mehr oder weniger in der Luft, wenn er sich nicht 100%-ig darauf verlassen kann.

Aber wir werden uns tapfer in Geduld üben, ist halt alles sehr aufregend.

Verbindlich ist nur die Unterschrift unter dem Vertrag - das gilt für beide Arbeitgeber. Also gilt es zeitlich so zu taktieren, dass man möglichst den Wunschvertrag zur Unterschrift bekommt, denn woanders zu unterschreiben und später einen Rückzieher zu machen wäre keine gute Lösung!

Verbindlich ist das eigentlich schon.

Jetzt kommt das "uneigentlich" .... wie willste es denn beweisen? Die Mail wird wohl kaum zählen ... und falls doch, willst du wirklich die Ausbildungsstelle einklagen? Ich weiß nicht.

Würde jetzt mal gaaaaaanz ruhig machen und einfach schauen, dass ihr die nächste ein oder zwei Wochen nen Termin beim Cheffe bekommt.

Und ja, so ein Chef hat noch ein bisserl mehr zu tun, als seinen eventuellen Azubi zurückzurufen oder ihm ne Mail zu schreiben. Daran sollte man sich gleich gewöhnen.

Leider absolut überhaupt nicht.

Bindend ist es für die Firma und für den Azubi ab dem Zeitpunkt an dem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Selbst wenn es einen schriftlichen Ausbildungsvertrag gibt, ist dieser evtl. vor Antritt der Ausbildung von beiden Seiten kündbar (wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist).

Wenn die Ausbildung begonnen hat, gibt es i.d.R. eine Probezeit von max. vier Monaten. In dieser Zeit ist der Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten kündbar.

Du siehst, nicht einmal die Schriftform ist eine Garantie.

Was den Personalchef betrifft, solltest Du ihn nicht so schnell verurteilen. Je nach Größe des Betriebs kommen jeden Tag mehr oder weniger unerwartete Ereignisse die seine ganze Aufmerksamkeit erfordern. Auch bei Meetings/Besprechungen kann man oft nicht vorhersagen, wie lange diese dauern.

Dann solltest Du bedenken, auch ein Personalchef ist "nur Mensch". Und jeder vergisst ab und an etwas. Wartet einfach noch diesen Tag ab und fragt evtl. morgen noch einmal telefonisch nach.

DerCAM  15.04.2014, 17:18
... vor Antritt der Ausbildung von beiden Seiten kündbar (wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist).

Bei Vertraegenueber Ausbildungsverhaeltnisse ist eine Vereinbarung ueber ein Kuendigungsverbot vor Antritt des Ausbildungsverhaeltnisses voellig sinnlos. In einem solchen Fall waere eine dennoch vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses so zu werten, als sei sie am ersten Tag des Ausbildungsverhaeltnisses zugegangen.

Da es aber bei Ausbildungsverhaeltnissen bis zum Ablauf der mindestens einmonatigen und hoechsten viermonatigen Probezeit gar keine Kuendigungsfrist gibt, kann auch eine am ersten Tag des Ausbildungsverhaeltnisses zugegangene Kuendigung keine ausloesen. Man muss dann also auch gar nicht erst dort erscheinen.

jodie1402 
Beitragsersteller
 15.04.2014, 13:15

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es ist alles ziemlich aufregend, daher wird man wohl auch eher schneller ungeduldig als üblich.

Hexle2  15.04.2014, 13:25
@jodie1402
Es ist alles ziemlich aufregend

Das ist verständlich. Für die einen ist es ein wichtiger Schritt auf dem Lebensweg und für die anderen (wie z.B. den Personalchef, Alltag) Viel Glück