Möblierte Wohnung, darf man eigene Möbel aufstellen?
Ich habe eine Wohnung gefunden, in der ich auch einziehen würde. Aber sie ist teilmöbliert. Dort ist bereits ein Schrank und Bett vorhanden. Kochnische ist auch da. Ich habe selbst Möbels, die ich weiterhin nutzen möchte. Gibt es die Möglichkeit, die dortigen Möbel irgendwo anders zu verstauen und meine Möbels aufzubauen? Oder darf man das nicht? Nur die Kochnische werde ich benutzen, alles andere würde ich weiterhin von mir verwenden. Wie ist das geregelt? Und die Wohnung würde ich nur zur Ausbildungsdauer bewohnen.
8 Antworten
Du willst also eine möblierte Wohnung mieten, aber die Möbel nicht nutzen. Soweit so gut. Aber du willst sie auch nicht auslagern, das soll der Vermieter tun. Noch willst du irgendeine Verantwortung dafür übernehmen. Warum, glaubst du , wird die Wohnung möbliert vermietet? Damit der Vermieter die Möbel bei sich einglagert, weil du keinen Bock drauf hast?
Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, dass du deine eigenen Möbel nutzt, dann geht die Auslagerung der Möbel zu DEINEN Lasten und unterliegen auch DEINER Verantwortung.
Wenn du das nicht willst - such dir ´ne unmöblierte Wohnung.
Die Möbel auszulagern ist nicht der Sinn einer möblierten Wohnung. Der Vermieter wird wohl nicht damit einverstanden sein.
Sicher hängt das vom Vermieter ab, der denkt sich ja auch was dabei. Wenn man für die Unversehrtheit garantiert ist ja gut. Ich hätte halt Sorge das die Sachen irgendwo vor sich hinschimmeln.
Ja, man kann das ja irgendwo lagern, aber bei einem Diebstahl möchte ich nicht haften.
wo willst du denn die Möbel verstauen ?
und wenn es möbliert vermieten heißt, dann wird das der Vermieter auch so meinen
Ja, die Kochnische würde ich auch übernehmen, aber alles andere nicht !
dann wird es wohl nichts mit der Wohnung
was glaubst du was der Vermieter mit den Möbeln macht, wegwerfen und wenn du in 6 ...12 Monaten ausziehst, neue kaufen
du hast eine möblierte Wohnung gemietet, schon vergessen
Man muss nichts wegwerfen!!! Zweitens kann man die Möbel auch irgendwo anders lagern. Hmm, ich würde nur die Kochnische benutzen. Alles andere muss halt raus. Ich bespreche es mit ihm.
Lieber mit dem Vermieter reden!
:)
Genau ! Werde ich auch machen !!
Kannste musst du aber nicht!
Ob du sie nutzt oder nicht, müsstest du den Mietaufschlag dafür zahlen. Du haftest für die unversehrte Rückgabe bei Mietende, auch bei Diebstahl bei Einlagerung.
Versuche dich mit der Vermietung zu einigen.
Ja , es ist nur ein Schrank und Bett. Ein kleiner Tisch und zwei Klappstühle.
Ein Vermieter, der sich quer in dieser Sache stellt, dem ist nicht mehr zu helfen.Abmontieren und wieder anbringen. Ist doch nicht schlimm ....