zurückmelden aus dem urlaub
hallo, ich habe ein problem. ich hatte bis zum 20.06.12 urlaub und hätte heut am 21.06.12 einen nachtschicht gehabt. als ich auf arbeit ankam wurde ich durch einen kollegen ersetzt. ich rief meinen chef an und fragte warum. er meinte nur, weil ich mich nicht aus dem urlaub zurückgemeldet habe. er wusste nicht ob ich komme oder nicht. also wenn der urlaub von dann bis dann genehmigt wurde muss ich mich dann wirklich zurückmelden? ich kenne es nur das ich mich krank melden muss, also das ich ja die pflicht habe!
4 Antworten
Es wäre schon Fatal wenn der Arbeitnehmer sich jedes mal erst melden müsste das er aus dem Urlaub zurück kommt, man stelle sich das dann mal fürn Unternehmen vor ...
10 Leute von 100 gehen in Urlaub, kommen sie wieder? ^^
Du musst dich natürlich nicht zurück melden, sondern zum Dienst erscheinen wie sonst auch immer, jedoch sollte man sich wenn die Dienstzeiten Variabel sind, sich zumindest um die aktuelle Dienstzeit bemühen um entsprechend bei der Arbeit auch erscheinen zu können.
Ja mußt du, weil dein Chef ja planen muß. In welche Schicht soll er dich den einplanen, wenn er nicht weiss um wie viel Uhr du zur Arbeit erscheinst? Es ist also eine Frage der Fairniss dem Betrieb und den Kolegen gegenüber.
Hallo, Du hast vollkommen richtig bemerkt: Du hast Deinen Urlaub genehmigt erhalten von - bis, zurückmelden musst Du dich nicht, im Gegenteil: Wenn Dein Chef Deine Arbeitszeit verändert, so muss dieser Dich rechtzeitig davon unterrichten - keine Nachricht = normaler Arbeitsbeginn nach Schichtplan. Du hast Deine Arbeit fristgerecht angeboten und diese wurde von Deinem Chef nicht angenommen - diese Schicht muss trotzdem bezahlt werden ( § 615 BGB). Sprich mit Ihm darüber - vielleicht sieht er dies ein - im Urlaub muss ich mich nicht mit betrieblichen Belangen befassen, sonst habe ich ja keinen Urlaub! Ich habe 38 Jahre Schichtarbeit hinter mir und so manchen Zwiespalt mit meinem Chef deswegen gehabt, aber Du bist im Recht! Viel Glück!
Nein - warum solltest du... nur wenn das Gegenteil der Fall wäre...