zur Geheimhaltung gezwungen?

11 Antworten

Wenn du ein Gentleman wärst und dich nicht über sexuelle Aktivitäten profilieren würdest, sich die Frage erst gar nicht stellen würde. Ziemlich betrunken ist für mich erstmal eine billige Ausrede. Wenn dem wirklich so war, der »Vertrag« nichtig ist. Dir jedoch mit dem Herumposaunen trotzdem viel Ärger einhandeln kannst. Wenn du gescheit bist, es für dich behellst. 

Davon mal ab, schon mal etwas von Anstand gehört? Intime Dinge mit/über Dritte man eigentlich grundsätzlich für sich behält. Auch kann das herumposaunen ein schlechtes Licht auf dich werfen. Der ein oder andere schnell feststellen wird, das man dir nichts anvertrauen kann. Daher solltest du gut überlegen, was du machst und ob es das wert ist. 

Ich habe als Teenager und danach auch so manches angestellt. ;) Trotzdem damit nicht haussieren gehe. Viel mehr das Gegenteil der Fall ist. So manches Geheimnis auch seinen Reiz hat. Vielleicht also mal aus einer andere Sicht das Ganze betrachten. So nebenbei solltest du auch nicht vergessen, wie sich das Mädel dabei fühlen wird. Gerade Jugendliche da schnell mit irgendwelchen abwertenden Begriffen um sich werfen. 

Ein Gentleman genießt dun schweigt. Meine Güte, du bist doch keine 14 mehr und musst bei deinen Kumpels angeben oder doch?

Behalt es für dich, das ist nur fair. Bist du bisexuell und stehst dazu, das wäre dann die Konsequenz, wenn du es publik machen möchtest.

Alles Gute.

Oh man wenn es nicht immer wieder Leute geben würde die es nicht unterlassen können mit ihren Sexgeschichten zu prahlen. Was anders wirst du nicht wollen. Das du besoffen warst als du unterschrieben hast war dein Problem. Trotzdem glaube ich nicht das sich da was durchsetzen lässt von ihr. Lies mal den Vertrag genau zuwas ihr euch eigentlich verpflichtet habt. Geht es nur um Namen und dergleichen - das kann man ja beim Angeben weglassen.

Dieser Vertrag ist eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung".

Diesen Vertrag zu Fall zu bringen, dürfte ziemlich schwierig sein, weil Du Dich darin ja nicht zu einer sittenwidrigen Leistung verpflichtet hast - einfach die Klappe über gemeinsame sexuelle Aktivitäten zu halten, sollte eher Standard sein.

Damit der Alkoholisierungsgrad als Anfechtungsgrund herangezogen werden kann, müsstest Du a) erheblich alkoholisiert gewesen sein und b) dies auch gerichtsfest beweisen können.

Zumal dem Durchschnittsmenschen bei dem dafür notwendigen Promillewert die Libido allersämtlichst abhanden kommt.

Ihr seid beide volljährig und könnt tatsächlich einen solchen Vertrag eingehen. Ihr könntet bei Zuwiderhandlung dann auch auf diesen Betrag verklagt werden.

Nur die Eltern des Mädchens könnten diesen Vertrag als sittenwidrig widerrufen, da sie nicht NICHT volljährig ist.