Darf mann auf einem Tandem betrunken fahren?
Wie es oben schon steht darf mann auf einem Tandem betrunken fahren. Sprich einer ist zu 100 % nüchtern und der zweite ziemlich dicht.
Müsste der zweite bei eine Polizeikontrolle Punkte/Strafen fürchten oder nicht???
6 Antworten
Der Sozius darf nicht fahruntüchtig sein, da er alleine schon durch Gewichtsverlagerung das Tandem (mit)steuert. Er ist kein Passagier wie ein Beifahrer. Falls ein Beifahrer ins Lenkrad greifen sollte, wird dieser auch wie ein Fahrzeugführer zur Blutprobe "gebeten" und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr belangt.
Fahrzeugführer ist wer auf Lenk- und/oder Antriebsaggerate einwirkt. Das dürfte dann wohl für beide gelten. (Durch die Gewichtsverlagerung)
Fahrräder sind im Sinne der STVO Fahrzeuge...
Da Ordnungswidrigkeiten in NRW laut Innenminister zu ahnden sind (Wegfall des Entschließungsermessens), könnte einem pflichtbewußten Polizisten die Idee kommen Euch mal "pusten zu lassen".
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 – 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden, Rotlichtverstoß, überhöhte Geschwindigkeit, eine Straßenverkehrsgefährdung oder Unfall) liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße zwischen 250 und 750 €, 4 Punkten in der Verkehrssünderkartei (Verkehrszentralregister) in Flensburg und mit einem Fahrverbot von 1 – 3 Monaten geahndet wird.
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr erfüllt zu werden, um bestraft zu werden.
Auch wenn ich das nicht sagen sollte: Mir sind betrunkene Radfahrer lieber als angetrunkene Autofahrer.
Der Fahrer des Tandems ist Fahrzeugführer im Sinne des Straßenverkehrsrechts, denn er lenkt das Fahrzeug. Der hinten sitzende Mitfahrer tritt zwar in die Pedale, lenkt aber nicht mit. Er ist somit nicht Fahrzeugführer. Trotzdem geht von ihm im betrunkenem Zustand eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer und den Fahrer selbst aus. Die Polizei wird deshalb die Weiterfahrt des Tandems aus polizeirechtlicher Sicht verbieten. Ist der Sozius Führerscheininhaber, wird eine Meldung zwecks Eignungsüberprüfung an die Führerscheinstelle gefertigt. Er hat ja in betrunkenem Zustand am Straßenverkehr teilgenommen. Das Gleiche kann sogar einem betrunkenen Fußgänger passieren. Man muss also nicht unbedingt betrunken ein Kfz führen, um seinen Führerschein los zu werden.
Auch wer hinten fährt ist Verkehrsteilnehmer und muss sich an die Gesetze halten. Er könnte ja herunterfallen oder den Fahrer vorne beim Lenken stören.
Die Gefahr ist beim Tandem viel größer. Man fährt nur auf zwei Rädern und die Sturzgefahr ist sehr hoch, wenn hinten ein stark Betrunkener sitzt.
Man darf betrunken kein Fahrrad fahren, also auch kein Tandem.
...darf man da nicht für 2 saufen ?
hm und wenn der Zweite gar nichts tun würde?
aber der zweite ist doch eigentlich nur Beifahrer oder nicht???
aber das könnte doch ein Beifahrer im Auto auch?? Da kann auch die Tür aufmachen und rausfallen oder den Fahrer ablenken