Zur Blutabnahme gezwungen werden
Ich stelle mir gerade die frage, ob eine Blutabnahme durch einen Richter erzwungen werden kann. Bei einer Polizeikontrolle kann man ja den freiwilligen Alkoholtest/Drogenschnelltest verweigern. Aber was passiert, wenn dann ein richterlicher Beschluss vorliegt, dass ein Bluttest gemacht werden soll und man diesen verweigert? Wird man dann an ein Bett gefesselt, oder von den Beamten festgehalten, so dass der Arzt das Blut abnehmen kann? Das grenzt ja fast schon an Körperverletzung!
12 Antworten
Die Atemalkoholtests und die Drogenschnelltests mit Urin sind deshalb freiwillig, weil der Proband hierfür aktiv mitwirken muss. Niemand ist verpflichtet oder kann gezwungen werden, sich selbst zu belasten oder dabei aktiv mitzuwirken. Es besteht aber die Möglichkeit, durch einen solchen Test einen bestehenden Verdacht auszuräumen. Fällt der Test negativ aus, ist dies für den Proband entlastend.
Für die Blutentnahme muss nicht aktiv mitgewirkt werden, sie muss nur geduldet werden. Stimmt der Beschuldigte der Blutentnahme zu ist es für die Polizeibeamten am einfachsten. Wird nicht zugestimmt, wird die Maßnahme bei Gefahr im Verzug durch die Polizeibeamten angeordnet, ansonsten vom zust. Richter. (vgl. §81a StPO).
Die Blutentnahme wird durch einen Arzt durchgeführt. Wenn der Beschuldigte die Maßnahme nicht duldet, sondern sich wehrt, wird sie mit Zwang durchgesetzt. Dafür gibt es spezielle Hebelgriffe, in denen sich der Beschuldigte kaum bewegen kann, aber ein problemloser Zugang zu einer der Venen in der Armbeuge möglich ist.
Eine Blutentnahme stellt zunächst eine Körpverletzung i.S. des StGB dar. Deshalb ist für die Durchführung eine entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage notwendig, um in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Beschuldigten einzugreifen. Diese Ermächtigungsgrundlage ist der §81a StPO.
Beste (ausführlichste) Antwort.
Untersuchungen, die zur Klärung einer Sache erforderlich sind, können auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden- Du wirst einfach festgehalten.
Da der Richter den Beschluß zur zwangsweisen Blutentnahme bei begründetem Verdacht und bei Ablehnung des freiwilligen Tests anordnet, ist dieser dann rechtens und wird notfalls auch gewaltsam durchgesetzt.
Durch einen richterlichen Beschluss kannst du dazu gezwungen werden! Mit Körperverletzung hat das nichts zu tun!
Zu deiner Info: Jeder medizinische Eingriff, auch die Blutentnahme ist rechtlich gesehen, eine Körperverletzung. Deshalb:Einwilligung erforderlich
Du kannst eine Blutentnahme verweigern. Aber der "Lappen", wenns darum geht, wird bei ausreichendem Verdacht weg sein.
Ob die Klärung mittels einer Blutentnahme dir nutzt, musst du selbst wissen
Du kannst verweigern , dann wird die Blutentnahme unter Zwang vollstreckt , notfalls unter Betäubung , selbst wenn Du Bluter bist !