Feuerlöscher aus der Schule geklaut?
Hey, ich bin letzens auf die dumme idee gekommen einen Feuerlöscher aus der Schule zu klauen. Mittlerweile bereue ich diese Tat zu tiefst und merke wie dumm diese idee war. Ich bin sonst noch nie bei der polizei augefallen und hab mir nichts zu schulden kommen lassen. Ansonsten bin ich ein relativer durchschnittlicher jugendlicher. Mit was für ner strafe könnte ich in diesem Fall (Besonders-Schwerer-Diebstahl) rechnen? Vielen dank im vorraus für die Antworten.
4 Antworten
Wenn du noch nie negativ aufgefallen bist und du es von selbst gestehst wird es sich sicherlich mildernd auswirken was die Konsequenzen angeht.
Wenn du wirklich reue zeigst und dich aufrichtig entschuldigst, lässt man dich wenn du Glück hast mit einem Elterngespräch und einer Verwarnung davon kommen. Es kommt natürlich auch auf die Schulleitung an. Je nachdem wie der Schulleiter es aufnimmt kann es dafür aber auch bereits einen Verwies geben. Da du aber noch nicht negativ aufgefallen bist, denke ich eher nicht dass man dich gleich komplett von der Schule schmeißt.
Die Schule kann den Vorfall natürlich auch durchaus anzeigen. Wenn du noch unter 18 bist, würdest du nachdem Jugendstrafrecht bestraft werden wenn es zu einem Verfahren kämme. Da du noch nie nefgativ aufgefallen bist und dich einsichtig zeigst, kannst du auch dort eine Verwarnung bekommen. Jedoch wären auch ein paar Sozialstunden denkbar.
Ich denke eher nicht dass die Schule dich anzeigt wenn du es von selbst gestehst, aber auszuschließen wäre es nicht. In jedemfall wird man dir klar machen dass die Sache nicht in Ordnung war und du es nicht wiederholen solltest.
Ein Verweis hatt ich bereits für 3 wochen wegen diesem falles.
Dann dürften keine weiteren schulischen Maßnahmen auf dich zukommen.
das ich ja schon vorgeladen bin zur polizei
Diebstahl ist ein Offizialdelikt, das auch ohne Anzeige Dritter verfolgt wird. Die Vorladung kann, muss aber nicht zwingend die Folge einer direktoralen Anzeige sein.
Bist du eigentlich noch in Besitz des Feuerlöschers?
Der Fall wird mit Sicherheit vor dem Jugendrichter landen. Es kommt bei der Strafzumessung auch darauf an, wie du dich nach der Tat vethalten, Schadenswiedergutmachung usw. betrieben hast.
als "Ersttäter" wird das nicht ganz so schlimm, allerdings wird wohl auch berücksichtigt, was passieren könnte, wenn die Schule brennt und der Feuerlöscher fehlt...... Da können Menschen sterben und deshalb gilt das nicht als dummer Jugendstreich. Dir hätte beim Diebstahl nämlich klar sein müssen, was passieren kann, wenn ein Feuerlöscher fehlt
Ich weiß ja nicht, was der aktuelle Stand der Dinge ist, aber bring das Teil sofort wieder in die Schule. Stell ihn vor das Hausmeisterbüro oder Sekretariat wenn du zu feige bist, ihn persönlich abzugeben
Der Feuerlöscher wurde am nächsten tag direkt ersetzt.
also ist bereits bekannt, dass du es warst. Du hast doch deshalb bereits 3 Wochen Schulverweis bekommen und das vor längerer Zeit, warum soll denn jetzt so spät noch Anzeige erstattet werden?
Sprich vielleicht mal eine Vertrauenslehrerin von dir an, das du den Feuerlöscher geklaut hat. Wenn du glück hast erstattet die Schule nicht mal eine Anzeige.
Wenn du auf einer sehr strengen Schule bist... Halt die Klappe und sag nicht, das du es warst :D
Streng ist die schule jetz nicht und die vorladung zum Beschuldigten gespräch hab ich schon.. Es wär auch eig nicht aufgefallen wurde aber eindeutig verraten was beweise angeht...
Oh... Also haben sie dich schon. Ich würde klein bei geben also mach einen auf "Es tut mir so leid, ich habe nicht nachgedacht" (Was ja auch stimmt, immerhin bereust du was du getan hast :))
Der Diebstahl eines Feuerlöschers könnte im ungünstigsten Fall auch eine Straftat nach § 145 StGB darstellen.
Der Diebstahl eines Feuerlöschers KÖNNTE im ungünstigsten Fall auch eine Straftat nach § 145 StGB darstellen.
Könnte und ungünstiger Fall ist gut.
Das könnte nicht nur den Straftatbestand des § 145 StGB erfüllen, sondern der Straftatbestand ist definitiv erfüllt, wenn er einen Feuerlöscher aus der Schule gestohlen hat.
Der Absatz 2, Satz zwei ist doch recht eindeutig:
Wer absichtlich oder wissentlich1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist aber leider so. ;)
Das hoffe ich mal nicht...
Ein Verweis hatt ich bereits für 3 wochen wegen diesem falles. Der direktor mag mich nicht besonders und wird deswegen warscheinlich eine anzeige machen, dazu kommt das ich ja schon vorgeladen bin zur polizei was für mich für eine anzeige spricht. Sozialstunden würde ich auch "Freiwillig" machen wenn ich dies als strafe bekomme. Ja bei mir fällt das jugendgesetz an da ich noch 17 bin. Vielen dank für die antwort!:)