Zumba Instructor Steuererklärung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
ich bin seit letztem Jahr Zumba Instructor bzw. Trainer und muss meine Steuererklärung machen

Die hättest du zum 31.05. machen müssen. Du bist über Frist und hast bestenfalls mit Verspätungszuschägen und schlimmstenfalls mit einer Schätzung zu rechnen.

leider kann ich mir keinen Steuerberater nehmen, da sich sonst mein Kleingewerbe überhaupt nicht rentieren würde und ich übe diese Tätigkeit wirklich gern aus.

Kleingewerbe gibt es nicht. Die Beratungskosten sind Betriebsausgaben, so sie sich denn auf die Erstellung der Gewinnermittlung und gewerbliche Steuern beziehen.

Schätzung wäre teurer. ;-)

zu meiner Frage: kann mir jemand sagen, ob ich Zeile 14 und 15 in Anlage G ausfüllen muss?

Was hast du mit dem Umwandlungsteuergesetz am Hut? o.O

Denk dran du musst die EÜR zur Gewinnermittlung verwenden und beides elektronisch übertragen. Unterschrieben auf Papier gilt als nicht abgegeben.

Gewerbesteuererklärung ebenfalls abgeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kilopokolindink 
Beitragsersteller
 02.09.2018, 21:57

Danke, an der EÜR bin ich dran. Habe vom Finanzamt eine Frist bis zum 21.09. gesetzt bekommen. Bin also eifrig am eintragen. Sorry nicht Kleingewerbe sondern Kleinunternehmer.

Ich habe da noch Fragen, bei „Rechtsform des Betriebes“ in der EÜR, gibt es ein Drop-Down-Menü, aber ich weiß nicht welche auf mich zutrifft, kann das arge Probleme geben, falls ich das Falsche wähle? Und bei Einkunftsart schwanke ich zwischen „Gewerbebetrieb“ und „selbständige Arbeit“ was muss ich da wählen? Und bin ich der Einzige, der solch große Probleme mit der Steuererklärung hat? 😳 vielen Dank nochmal!

nein ...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kilopokolindink 
Beitragsersteller
 02.09.2018, 21:55

Ok, dachte ich müsste mir die einzelnen Gesetze jetzt durchlesen. Danke