Zumba Trainer Steuern bezahlen?

6 Antworten

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Lasse dich als Uebungsleiter einstellen. Du hast im Jahr 2400 € frei,  was daruebergeht musst du versteuern. Als Uebungsleiter bist du quasi Angestellter des Vereins und er ist in der Regel versichert. Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.



furbo  26.06.2015, 20:22

Noch eine Ergänzung: 2 Stunden wöchentlich = 8 Stunden monatlich = 1000 € Einkommen. Meinst du das ernst, einen Stundenlohn von 125 € zu bekommen?

sssaaammm 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 17:06

Danke für die Antwort. Ich habe heute nachgefragt und sie haben dasselbe gesagt: Ich bin versichert und muss momentan noch keine Steuern bezahlen. 

PeterSchu  28.06.2015, 00:09
@sssaaammm

"...muss momentan noch keine Steuern bezahlen. "

Da würde ich mir aber genau erklären lassen, was darunter zu verstehen ist. "Momentan" könnte heißen, die ersten zwei Monate, weil du danach den Freibetrag überschreitest.

furbo  28.06.2015, 10:55
@sssaaammm

Denke an die Freigrenze von 2400 € jährlich. Solltest du neben dem reinen ÜL-Entgelt auch noch eine Aufwandsentschädigung geltend machen, so sollte das in dem Vertrag strikt getrennt werden. Ansonsten könnte die Aufwandsentschädigung als Einkommen gezählt werden und du würdest faktisch weniger als die 2400 € frei haben.

Tanzlehrer fällt nicht unter § 18 EStG, also kein freier Beruf.

Daher Gewerbeanmeldung. Aber kein Problem, nach Deinen Zahlen wird keine Gewerbesteuer fällig.

Nur eine innahmen Ausgaben Überschussrechnung und den Gewinn über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung.

Wenn Du an die Tanzschule und nicht an die Schüler berechnest, dann verzichte auf die Kleinunternehmerregelung. denn die Tanzschule kann Deine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen und Du hast dafür aus Deinen Kosten die Vorsteuer als gespartes Geld.

Du musst auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden. Solltest Du noch eine angestellte Tätigkeit ausübern,musst du dann zukünftig eine GuV erstellen. Bedeutet, du ziehst Ausgaben für die Selbständigkeit / Fahrten zum Studio/Sportbekleidung etc von deinem Einkommen ab. Der Gewinn wird dann versteuert. Du kannst beim deinem Finanzamt nachfragen ob du die Besonderheiten für Kleinunternehmen in Anspruch nehmen kannst. Wenn du unter 12.000 im Jahr einnimmst, brauchst bei deinen Rechnungen keine MWST ausweisen. Ist also einfacher. VG

wie läuft das mit der Versicherung

Verstehe ich das richtig, du willst in den Räumen eines Sportvereins als selbständiger Lehrer eine Tanzschule eröffnen ?

Dann musst Du natürlich auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen - Kosten so ca. 600,00 € p.a.  Außerdem solltest Du auch deine Krankenkasse darüber informieren.

Alternativ könnte man natürlich mal mit dem Sportverein ein Gespräch führen - nach dem dann der Sportverein die Einladung und Abrechnung des Tanzkurses übernimmt und dir ein Entgelt für deine Stunden zahlt. Als Trainer.  wäre vielleicht sinnvoller.

Wenn dein Verein dich bezahlt, dann sollte er wissen, was man zu machen hat. Unter die steuerfreie Übungsleiterpauschale fällt das deutlich nicht mehr. Eine Anmeldung als Gewerbe brauchst du meines Erachtens als Übungsleiter des Vereins nicht, aber versteuern musst du das, was über die Pauschale hinausgeht.

Dein Stundenlohn ist allerdings beachtlich. Wenn du 6 Stunden po Woche geben würdest, bräuchtest du nicht mehr zu arbeiten, oder?

sssaaammm 
Beitragsersteller
 27.06.2015, 17:14

Die Person im Verein, die dafür zuständig ist, ist momentan im Urlaub und ich wollte mich nur informieren, ob es möglich wäre. 

P.S.: Es sind nicht genau 1.000€ sondern etwas weniger und bei uns in der Gegend gibt es auch Zumba-Instructor, die die Stunde ca. 150€ bekommen!!! Man zahlt eine Stunde Zumba 11-15€!!!!! Unglaublich, aber ich habe keine Ahnung wieso!?!?

PeterSchu  27.06.2015, 18:30
@sssaaammm

Na wenn es die Leute zahlen, soll es mir recht sein. Aber für einen (gemeinnützigen) Verein ist das dann ein ordentliches Geschäft.

Im Fußballverein zahlt man ein paar Euro Mitgliedsbeitrag und macht dafür kostenlos 4-8 Stunden Training pro Woche mit.