Nachbar installiert Kamera auf dem Balkon, ist das erlaubt?
Guten Tag,
Mein Nachbar (3. Stock Mehrfamilienhaus) hat eine Kamera installiert die den Garten, den alle nutzen dürfen, filmt. Seine Fahrräder sind auch im Blickwinkel der Kamera. Nun meine Frage: Ist das erlaubt? Es gab schon vor einiger Zeit angebliche Diebstähle bei ihm und da hab ich den Gedanken, dass es eventuell unter Schutz des Eigentums fällt. Dennoch kann es ja nicht erlaubt sein weil alle die dort vorbeilaufen/ den Garten nutzen gefilmt werden. Was kann ich dagegen tun? (Anzeige) Und habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
Vielen Dank für die Antworten im Vorraus
Mfg
10 Antworten
Nein, das ist nicht erlaubt. Eine private Kamera darf keinen öffentlichen Raum überwachen. Du kannst darauf bestehen, dass sie abgebaut wird. Weigert er sich, musst du ihn verklagen. Schadensersatz bekommst du nicht, weil dir kein Schaden entsteht.
Du solltest dich an deinen Vermieter wenden und ihm das Problem zur Kenntnis geben. Er möge (mit Fristsetzung von dir) dem Nachbarn das untersagen.
Folgt der Nachbar der Weisung des Vermieters nicht, dürfte der diesem fristlos kündigen.
Ich hab nicht viel Ahnung davon tut mir leid aber wir haben auch eine Kamera an der äußeren Haustür und wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus aber sind selbst die Besitzer. Die Kamera nimmt nur unser Grundstück auf, trotzdem kann man ja sehen wenn die Nachbarn auf unserem Grundstück rein und raus laufen.
ist das nicht eine ähnliche Situation wie mit dem Garten? Ich meine sehr viele Häuser haben videobewachung nur eben an einem anderen Teil des Hauses trotzdem würde ich instinktiv nein sagen aber vielleicht sollte dich nochmal jemand der wirklich Ahnung davon hat aufklären
Dann sollte es ja eigentlich verboten sein man darf ja nur sein gründstück Filmen, also so habe ich es verstanden.
.... nicht Grundstück sondern unbestrittenen Besitz, also auch gemietetes oder gepachtetes Land bzw. Wohnung
Er darf nur sein Grundstück Filmen und muss das anzeigen ... du darfst darauf bestehen, das er dich nicht außerhalb seines Besitzes filmt, aber ‚schadensersatz‘ steht Dir nicht zu, da Dir weder Schaden noch schmerzen entstanden sind
Also ich sehe es schon als Schaden an, wenn ich an öffentlichen Plätzen einfach so gefilmt werde. Auf den Aufnahmen kann ja alles mögliche drauf sein.
Du kannst drauf bestehen das er die Kamera so ausrichtet, das sie keinen öffentlichen Raum oder den Raum anderer erfassen kann... und bereits gefertigte Aufnahmen muss er löschen
Die Kamera kann nicht so installiert werden, dass sie keinen öffentlichen Raum filmt denn außer der Wohnung und dem Balkon hat der Nachbar kein anderen privaten Raum.
Dann wird ein Richter nach Sichtung der Fakten ihm klar machen, das er seine Kamera nicht benutzen darf
Er muss euch in jedem Fall um Erlaubnis fragen. Du hast einen Anspruch auf Unterlassen - unabhängig davon, ob der Garten gemeinsam genutzt werden darf oder ob ihr Miteigentümer seid.
Für Schadensersatz dürfte es erst mal knapp werden. (Bin allerdings auch kein Jurist, sondern nur Jura-Student)
Hab öfter Fälle von Schadenersatz gehört z.B. bei der Arbeit wo die Leute gefilmt worden sind, was hat es damit am Hut?
Das waren versteckte Aufnahmen in einem Abhängigkeitsverhältnis... das ist etwas komplett anders
Ah ok danke dir.
Es geht dir scheinbar eher daraum hier Kohle rauszuschlagen.....
Nicht in Deutschland
Das Problem ist ja, dass der Nachbar der die Kamera installiert hat garnicht sein Privatgrundstück filmt, sondern ein frei zugängliches Grundstück, dass alle nutzen können