LKW parkt ständig vor meinem Fenster
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Und zwar wohnt hier im Haus jemand, der eine Heizöl Firma hat und seine Kunden auch mit Öl beliefert. Nun parkt er sein Fahrzeug des Öfteren direkt vor meinen Fenstern, so das ich weder aus dem Wohnzimmer noch aus der Küche rausgucken kann (siehe Bild zur Frage). Ich weiß nicht, ob ich in einem reinen Wohngebiert wohne, jedoch wohne ich am Ende einer Sackgasse und vor dem Haus ist auf beiden Seiten absolutes Halteverbot!!
Da ich befürchte, dass das Ding den ganzen Sonntag hier stehen wird, ist die Frage was ich dagegen machen kann. Ein Gespräch mit dem Fahrer hat leider nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Normalerweise sehe ich Bäume, wenn ich aus dem Fenster gucken. Nun eine wunderschöne weiß-gelbe Wand. Draußen scheint die Sonne und hier drin ist es stockduster :(
8 Antworten
§ 24 wurde schon erwähnt. Alleine das reicht, um das Fahrzeug entfernen zu lassen. Wenn es dazu noch im Parkverbot steht, ist die Sache doch noch klarer. Das Ordnungsamt oder die Polizei - je nachdem, wer bei Euch für den ruhenden Verkehr zuständig ist - ist der richtige Ansprechpartner.
Richtig, § 24 bzwl § 12 wurde an anderer Stelle bereits korrigiert.
Wenn Du § 12 genau liest, wirst Du feststellen, dass es dort heißt:
"das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. "
Wenn Du jetzt die Frage noch mal genau liest, wirst Du feststellen, dass es um den Sonntag geht. Die Frage wurde um 11:11 Uhr gestellt, als der Lkw gerade dort parkte. 11:11 Uhr ist deutlich außerhalb des erlaubten Zeitfensters. Bleibt also nur noch zu interpretieren, ob "des Öfteren" als "regelmäßig" im Sinne der Vorschrift zu deuten ist.
Nettes Foto^^, aber noch hilfreicher für uns wäre gewesen, wenn du auch noch die Situation von Außen + Plus das Halteverbot fotografiert hättest.
Wenn du jetzt noch Bilder hier einstellen möchtest, dann geht dies nicht über einen Kommentar sondern nur über eine Antwort hier deinerseits.
Parkt er das Ding auf einer öffentlichen Straße oder auf einem Privatgrundstück?
Wenn er es auf einem Privatgrundstück parken sollte, dann kannst du nach Rücksprache mit dem Eigentümer eine kostenpflichtige Abschleppaktion starten. Allerdings wirst du da erstmal ziemlich wahrscheinlich in Vorleistung gehen müssen.
Wenn er es aber, so wie ich deine Frage verstehe, in einem absoluten Halteverbot auf einer öffentlichen Straße parken sollte, dann ist das doch einfach: du rufst die Polizei an, die schauen sich das an und stellen ihm dann ein Bußgeld aus. Kann auch sein, dass sie es abschleppen lassen, aber das hängt vom Fall ab.
Der steht nicht auf Privatgrundstück. Der steht direkt vorm Haus auf dem Bordstein und im absoluten Halteverbot
Wie gesagt, in dem Fall ist die Polizei dein Freund und Helfer. Vielleicht reicht es ja schon aus, wenn du deinem Nachbarn LKW-Fahrer nochmal ansprichst und ihm sagst, wenn er das Ding nicht innerhalb einer Stunde weggefahren hat, dann rufst du eine Polizeistreife.
Manchmal wirkt das Wunder.
Bei absolutem Halteverbot würde ich auch die Polizei anrufen...
Siehe StVO §24 (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.in Kurgebieten und
4.in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Bei uns steht auch immer am WE eine Sattelzugmaschine geparkt, Auch das wäre schon "regelmäßig", wir aber von den Nachbarn toleriert, aber jeden Tag oder mehrfach die Woche würde ich mir nicht gefallen lassen.
Bei uns steht auch immer am WE eine Sattelzugmaschine geparkt,
Eine Zugmaschine ohne Auflieger hat gerade mal zwischen 6-7,2 to. Darf dort also Parken !
Es gibt allerdings auch große SZM die kommen so auf 7,8 to ......
§ 24 Abs. 3a StVO ist österreichisches Recht ! In Deutschland gilt § 12 StVO.
Der Wortlaut stimmt aber ...
In Deutschland ist es §12 StVO - und der reicht nicht, das Fahrzeug entfernen zu lassen, sofern es nicht regelmäßig nachts dort abgestellt wird - von 6:00 bis 22:00 darf der LKW dort täglich stehen (solange nur §12 von Belang ist)...