LKW parkt ständig vor meinem Fenster

LKW parkt ständig vor meinem Fenster - (Verkehr, Verkehrsrecht, LKW)

8 Antworten

§ 24 wurde schon erwähnt. Alleine das reicht, um das Fahrzeug entfernen zu lassen. Wenn es dazu noch im Parkverbot steht, ist die Sache doch noch klarer. Das Ordnungsamt oder die Polizei - je nachdem, wer bei Euch für den ruhenden Verkehr zuständig ist - ist der richtige Ansprechpartner.

claushilbig  09.10.2014, 02:15

In Deutschland ist es §12 StVO - und der reicht nicht, das Fahrzeug entfernen zu lassen, sofern es nicht regelmäßig nachts dort abgestellt wird - von 6:00 bis 22:00 darf der LKW dort täglich stehen (solange nur §12 von Belang ist)...

user353737  09.10.2014, 06:40
@claushilbig

Richtig, § 24 bzwl § 12 wurde an anderer Stelle bereits korrigiert.

Wenn Du § 12 genau liest, wirst Du feststellen, dass es dort heißt:

"das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. "

Wenn Du jetzt die Frage noch mal genau liest, wirst Du feststellen, dass es um den Sonntag geht. Die Frage wurde um 11:11 Uhr gestellt, als der Lkw gerade dort parkte. 11:11 Uhr ist deutlich außerhalb des erlaubten Zeitfensters. Bleibt also nur noch zu interpretieren, ob "des Öfteren" als "regelmäßig" im Sinne der Vorschrift zu deuten ist.

Nettes Foto^^, aber noch hilfreicher für uns wäre gewesen, wenn du auch noch die Situation von Außen + Plus das Halteverbot fotografiert hättest.

Wenn du jetzt noch Bilder hier einstellen möchtest, dann geht dies nicht über einen Kommentar sondern nur über eine Antwort hier deinerseits.

Parkt er das Ding auf einer öffentlichen Straße oder auf einem Privatgrundstück?

Wenn er es auf einem Privatgrundstück parken sollte, dann kannst du nach Rücksprache mit dem Eigentümer eine kostenpflichtige Abschleppaktion starten. Allerdings wirst du da erstmal ziemlich wahrscheinlich in Vorleistung gehen müssen.

Wenn er es aber, so wie ich deine Frage verstehe, in einem absoluten Halteverbot auf einer öffentlichen Straße parken sollte, dann ist das doch einfach: du rufst die Polizei an, die schauen sich das an und stellen ihm dann ein Bußgeld aus. Kann auch sein, dass sie es abschleppen lassen, aber das hängt vom Fall ab.

Icesword84 
Beitragsersteller
 28.09.2014, 11:24

Der steht nicht auf Privatgrundstück. Der steht direkt vorm Haus auf dem Bordstein und im absoluten Halteverbot

Knarff  28.09.2014, 11:26
@Icesword84

Wie gesagt, in dem Fall ist die Polizei dein Freund und Helfer. Vielleicht reicht es ja schon aus, wenn du deinem Nachbarn LKW-Fahrer nochmal ansprichst und ihm sagst, wenn er das Ding nicht innerhalb einer Stunde weggefahren hat, dann rufst du eine Polizeistreife.

Manchmal wirkt das Wunder.

Bei absolutem Halteverbot würde ich auch die Polizei anrufen...

Siehe StVO §24 (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1.in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2.in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3.in Kurgebieten und

4.in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Bei uns steht auch immer am WE eine Sattelzugmaschine geparkt, Auch das wäre schon "regelmäßig", wir aber von den Nachbarn toleriert, aber jeden Tag oder mehrfach die Woche würde ich mir nicht gefallen lassen.

Lkwfahrer1003  01.10.2014, 14:02
Bei uns steht auch immer am WE eine Sattelzugmaschine geparkt,

Eine Zugmaschine ohne Auflieger hat gerade mal zwischen 6-7,2 to. Darf dort also Parken !

Es gibt allerdings auch große SZM die kommen so auf 7,8 to ......

siggibayr  29.09.2014, 15:25

§ 24 Abs. 3a StVO ist österreichisches Recht ! In Deutschland gilt § 12 StVO.

claushilbig  09.10.2014, 02:01
@siggibayr

Der Wortlaut stimmt aber ...