Ist mein GdB richtig berechnet worden?

5 Antworten

es ist immer schwierig zu beurteilen, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. bei der Beurteilung zählt eben nicht nur die Krankheit ansich, sondern eben auch die Auswirkungen der Erkrankungen auf alle Bereiche des Lebens. also sozial, beruflich, privat, psychisch. Krankheiten werden auch nicht aufadddiert, sondern im Ganzen betrachtet.

die Eisenmangelanämie dürfte zum Beispiel nur sehr gering bis gar nicht ins Gewicht fallen, ebenso die Somatisierungsstörung.

nur mal als Beispiel: ich habe MS, kann nicht mehr gut und lange laufen, habe sowohl starke psychische als auch physische Fatigue, habe einen künstlichen Darmausgang, zudem eine Tumorerkrankung. Grad der Behinderung 50 bekommen nach Widerspruch und Akteneinsicht.

du kannst auf jeden Fall den Widerspruch wagen. lass dir die Aktenlage aushändigen, um Argumente (am besten mit einem Arzt deines Vertrauens) zu sammeln.

Bongdigida 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 20:59

Hallo eulig,

erstmal Danke für deine Hilfe!


die Eisenmangelanämie dürfte zum Beispiel nur sehr gering bis gar nicht ins Gewicht fallen

Aber genau die Anämie ist mit entscheidend, so versteh ich es zumindest wenn ich mir die Erklärung aus der

Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 anschaue.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html

Da steht:

Colitis ulcerosa und Morbus Crohn mit ...

... geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)
10-20 GdB/GdS

... mittelschwerer Auswirkung (häufigrezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands,häufiger Durchfälle)
30-40 GdB/GdS

... schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
50-60 GdB/GdS

... schwerster Auswirkung (häufigrezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwereBeeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Anämie)

70-80 GdB/GdS

oder seh ich das eventuell falsch? Ich würde mich schon zum letzteren einstufen und meinen das ich

"... schwerster Auswirkung"

habe.
Aber vielleicht gibt es hier ja jemand der auch Morbus Crohn hat und mich da aufklären kann.


Ich denke das ich wohl zur Sicherheit auch einen Anwalt mit ins Boot nehmen sollte. Ich hab auch schon vom VDK gelesen, hast du zufälig erfahrung damit?

Hallo Bongdigida,

Sie schreiben unter anderem:

Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Antwort:

Die Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent-, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB50) ausgewiesen!

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Ob Ihr zugewiesener GDB korrekt angesetzt ist, diese Frage kann Ihnen im Grunde genommen nur Ihr Rechtsbeistand nach Einsicht in Ihre Akten beantworten!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Es ist keineswegs so, daß einzelne gesundheitliche Schäden einfach aufaddiert werden, sondern in vielen Fällen finden Überschneidungen statt!

https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

lege gegen den bescheid schriftlichen widerspruch ein. hast 4 Wochen zeit dazu

Bongdigida 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 19:21

Danke für deine Antwort, ich wollte aber Wissen ob sich der Widerspruch überhaupt lohnt oder ich mir die Mühe direkt sparen kann.

Qochata  27.09.2016, 19:23
@Bongdigida

er kann sich lohnen. denn die behörde prüft nochmal genauestens ihren bescheid anhand deiner vielen erkrankungen

Du kannst es mit einem Widerspruch versuchen, rechne aber nicht damit, dass ihm stattgegeben wird. 50% GdB für Morbus Crohn mit Deinen Begleiterkrankungen sind durchaus in Ordnung. Ich kenne Betroffene, die bekamen gar nur 30% GdB und mussten nach einem abgelehnten Widerspruch vor Gericht ziehen, um schließlich und endlich auch nur diese 50% GdB zu bekommen. 70% GdB bei Morbus Crohn dürfte nicht üblich sein und ob Du sie mit Widerspruch plus Klage erreichst, ist äußerst fraglich.

Sehr oft wird mit einem minderen GdB "angefangen", ebenfalls sehr oft wird nach einem Widerspruch der GdB höhergesetzt. Darum lohnt in jedem Fall ein schriftlicher Widerspruch. Allerdings musst du beachten, dass nicht die Anzahl der Diagnosen / Krankheiten addiert werden. Allein eine einzelne Diagnose wird gewertet, Nebendiagnosen zählen nicht.