Ist mein GdB richtig berechnet worden?
Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:
F45.0 Somatisierungsstörung.
F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.
F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.
K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.
M79.7 Fibromyalgie.
D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.
Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.
Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉
5 Antworten
es ist immer schwierig zu beurteilen, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. bei der Beurteilung zählt eben nicht nur die Krankheit ansich, sondern eben auch die Auswirkungen der Erkrankungen auf alle Bereiche des Lebens. also sozial, beruflich, privat, psychisch. Krankheiten werden auch nicht aufadddiert, sondern im Ganzen betrachtet.
die Eisenmangelanämie dürfte zum Beispiel nur sehr gering bis gar nicht ins Gewicht fallen, ebenso die Somatisierungsstörung.
nur mal als Beispiel: ich habe MS, kann nicht mehr gut und lange laufen, habe sowohl starke psychische als auch physische Fatigue, habe einen künstlichen Darmausgang, zudem eine Tumorerkrankung. Grad der Behinderung 50 bekommen nach Widerspruch und Akteneinsicht.
du kannst auf jeden Fall den Widerspruch wagen. lass dir die Aktenlage aushändigen, um Argumente (am besten mit einem Arzt deines Vertrauens) zu sammeln.
Aber vielleicht gibt es hier ja jemand der auch Morbus Crohn hat und mich da aufklären kann.
Antwort:
Warum wenden Sie sich nicht an die Bundesweite Selbsthilfegruppe?
https://www.dccv.de/die-dccv/was-wir-tun/sozialrechtsschutz/
http://www.vdk.de/deutschland/tag/Morbus+Crohn
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo Bongdigida,
Sie schreiben unter anderem:
Ist mein GdB richtig berechnet worden?
Antwort:
Die Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent-, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung (GDB50) ausgewiesen!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Ob Ihr zugewiesener GDB korrekt angesetzt ist, diese Frage kann Ihnen im Grunde genommen nur Ihr Rechtsbeistand nach Einsicht in Ihre Akten beantworten!
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Es ist keineswegs so, daß einzelne gesundheitliche Schäden einfach aufaddiert werden, sondern in vielen Fällen finden Überschneidungen statt!
https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
lege gegen den bescheid schriftlichen widerspruch ein. hast 4 Wochen zeit dazu
Danke für deine Antwort, ich wollte aber Wissen ob sich der Widerspruch überhaupt lohnt oder ich mir die Mühe direkt sparen kann.
er kann sich lohnen. denn die behörde prüft nochmal genauestens ihren bescheid anhand deiner vielen erkrankungen
Du kannst es mit einem Widerspruch versuchen, rechne aber nicht damit, dass ihm stattgegeben wird. 50% GdB für Morbus Crohn mit Deinen Begleiterkrankungen sind durchaus in Ordnung. Ich kenne Betroffene, die bekamen gar nur 30% GdB und mussten nach einem abgelehnten Widerspruch vor Gericht ziehen, um schließlich und endlich auch nur diese 50% GdB zu bekommen. 70% GdB bei Morbus Crohn dürfte nicht üblich sein und ob Du sie mit Widerspruch plus Klage erreichst, ist äußerst fraglich.
Sehr oft wird mit einem minderen GdB "angefangen", ebenfalls sehr oft wird nach einem Widerspruch der GdB höhergesetzt. Darum lohnt in jedem Fall ein schriftlicher Widerspruch. Allerdings musst du beachten, dass nicht die Anzahl der Diagnosen / Krankheiten addiert werden. Allein eine einzelne Diagnose wird gewertet, Nebendiagnosen zählen nicht.
Hallo eulig,
erstmal Danke für deine Hilfe!
Aber genau die Anämie ist mit entscheidend, so versteh ich es zumindest wenn ich mir die Erklärung aus der
Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 anschaue.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html
Da steht:
Colitis ulcerosa und Morbus Crohn mit ...
... geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, selten Durchfälle)
10-20 GdB/GdS
... mittelschwerer Auswirkung (häufigrezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands,häufiger Durchfälle)
30-40 GdB/GdS
... schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle)
50-60 GdB/GdS
... schwerster Auswirkung (häufigrezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwereBeeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustands, ausgeprägte Anämie)
70-80 GdB/GdS
oder seh ich das eventuell falsch? Ich würde mich schon zum letzteren einstufen und meinen das ich
"... schwerster Auswirkung"
habe.
Aber vielleicht gibt es hier ja jemand der auch Morbus Crohn hat und mich da aufklären kann.
Ich denke das ich wohl zur Sicherheit auch einen Anwalt mit ins Boot nehmen sollte. Ich hab auch schon vom VDK gelesen, hast du zufälig erfahrung damit?