Zu zweit in Singlewohnung einziehen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine so genannte Singlewohnung auszuschreiben, bedeutet nicht autmatisch, dass der Vermieter nur Singles will. Es hebt die Anzeige nur etwas hervor und soll damit aussagen, dass sie eben optimal von Größe und Preis für Singles/Studenten geeignet wären. Vielmehr steht dann im Gesuch-Text, was sich der Vermieter letzendlich wünscht: Paar ohne Kinder, Person mittleren alters, keine Tiere, Wochenendmieter gesucht usw. Steht da nicht explizit drin, dass eine alleinstehende Person gewünscht wird, kannst du dich ruhig darauf bewerben.

Dass der Vermieter von vorne herrein selectiert, ist leider rechtens - wenn auch nicht fair. Keine Kinder oder Tiere zu wollen finde ich Menschlich einfach total neben und sollte vom Gesetz her verboten werden. Aber leider ist es bisher noch zulässig und zu akzeptieren.

Jim91 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 19:42

Das klingt doch schon mal besser :)

MadameCassidy  21.06.2012, 19:45
@Jim91

Freut mich :]

Mir ist auch grade eingefallen, dass du sogar eine Wohnung nur für SIngles nehmen könntest - vom Gesetz her ist erlaubt, einen Gast bis zu 3 Wochen am Stück bei dir Wohnen zu lassen. Schläft sie dann nur einen Tag wo anders, gehen die drei Wochen wieder von vorne los und die Nebenkosten dürfen dann nichtmal angepasst werden ^^ Das ist nämlich erst nach 2 Monaten am Stück rechtens. Kleine Gesetzeslücke also ;-)

PS: Hab obrige Antwort seit deinem Kommentar noch etwas ergänzt

Jim91 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 19:51
@MadameCassidy

Ich finde es auch nicht ok vielen Menschen so Wohnraum zu verweigern. Aber vielleicht kriegen wir ja den Ein oder Anderen Vermieter überredet.

Sonst wäre deine angesprochene Gesetzeslücke auch eine Möglichkeit, da ja auch wohl kaum nachzuhalten ist wann genau ich oder meine Freundin in der Wohnung schläft. Ist es denn richtig, dass nur eine Nacht reicht? Oder muss es ein ganzer Tag sein (z.B. 15 Std. oder dergleichen)?

MadameCassidy  21.06.2012, 20:11
@Jim91

Meines Wissens nach ist es eine Nacht, aber ich würde lieber einen ganzen Tag draus machen, nur um sicher zu gehen.

Klar kann dein Vermieter das selbst nicht rausbekommen, da er normal nicht im selben Haus wohnt - aber argwöhnische Nachbarn tun das sehr wohl. Meine unmittelbare Nachbarin hat meinen Freund damals auch verpfiffen, und weil mir dir Rechtslage damals noch nicht bewusst war, hat er dann Nebenkosten zahlen müssen. Dabei hat er garnicht jede Nacht bei mir geschlafen - aber er hat gesagt, er will kein Stress und hat es eben bezahlt. Heute wäre ich nichtmehr so gefügig

MadameCassidy  21.06.2012, 20:30
@MadameCassidy

Hab mich grade etwas schlau gemacht und dabei gelesen, dass es sogar 6 Wochen am Stück sind, die sie bei dir sein könnte ohne Kosten. Ist das aber längerfristig so, muss sie zwar wohl irgendwann doch Nebenkosten zahlen wenn das rauskommt aber es ist ihr auf jeden Fall erlaubt, sich dort aufzuhalten, auch wenn es als Singlewohnung vertraglich geregelt ist. Besucher kann dir nämlich keiner verwehren - auch dann nicht, wenn es immer der Gleiche ist. Der Haken ist nur, dass sie nicht dort gemeldet sein kann - sonst ist es auf jeden Fall vertragswidrig und ein Kündigungsgrund seites des Vermieters (wenn er nicht grade einen Sinneswandel hat und doch einwilligt) - aber nur dann, wenn im Vertrag explizit steht, dass nur eine Person dort wohnen darf. Wenn nicht, ist ganz egal was davor in der Annonce stand - der Vertrag zählt.

MadameCassidy  21.06.2012, 20:30
@MadameCassidy

-gelöscht- versehentliche Doppelpost

Jim91 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 20:45
@MadameCassidy

Danke nochmal für die vielen Infos :) Ich werde mich dann mit meinem jetzigen Wissen mal an die Sache wagen :P

MadameCassidy  21.06.2012, 20:55
@MadameCassidy

Keine Ursache - viel Glück ^^

Das erfragst du am besten beim Vermieter. Viele haben nichts dagegen. Es könnte höchstens sein, dass, wenn es in der Wohnung einen Fixpreis für Strom und Wasser gibt, dieser dem erhöhten Verbrauch von zwei Personen angepasst wird. Ihr solltet euch das aber gut überlegen, wenn es wirklich nur einen Raum gibt, denn das heißt, dass ihr überhaupt keine Rückzugsmöglichkeiten habt... eure Beziehung sollte gefestigt genug sein, sonst kann es eine echte Belastungsprobe werden.

Jim91 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 19:40

Diese sogenannten Single-Wohnungen sind aber meist mit 2 Zimmern, sodass wir uns aus dem Weg gehen können/könnten :P Aber danke für den Hinweis. Also werden wir uns wohl bei jedem einzelnen Vermieter erkundigen müssen -.-

Ja, der Vermieter kann vertraglich vereinbaren, daß diese Wohnung "nur an eine Person vermietet" wird. Diese wirksame Klausel verhindert den späteren Einzug deienr Freundin :-O

Oder andernfalls eine Genehmigung zum Einzug deiner Freundin wegen Überbelegung wirksam verhindern: § 540 BGB.

G imager761

Ich würde den Vermieter fragen, ob ihr auch zu zweit einziehen könnt bzw. Du nach kommen kannst.

Lg MsJaasy

Wenn einer diese Single-Wohnung anmietet, muss er sich ja von seinem Vermieter das OK geben lassen, wenn er einen weiteren Mieter aufnimmt. Wenn die Wohnung dadurch über Gebühr beansprucht wird, wäre das ein Kündigungsgrund. Natürlich müssen die personengebundenen Nebenkosten neu berechnet werden.

Wenn aber von vorne herein zwei Personen zusammen in eine derartige Wohnung ziehen wollen, ist es normale Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter.

Jim91 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 19:46

Danke schonmal :)

Jim91 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 19:46

Was genau ist den mit über Gebühr gemeint? Bedeutet das, dass in der Wohnung mehr Personen wohnen als geplant oder wirklich nur in extremen Maße (z.B. wie schon beschrieben 5 Leute in einer 1-Zimmer Wohnung)?