Asylrecht. Asylbewerber will zur Ihr in die Wohnung einziehen?
Frage:
Ein Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung möchte zur seiner Freundin einziehen und muss sich demensprechend auch dort Anmelden.
Nun, wie ist es denn gesetzlich, denn meine Freundin ist seit Monaten Arbeitslos und möchte mit seinem Freund der Asyl ist mit Aufenthaltsgestattung, zusammenleben.
Der Freund bekommt ca. 300 € monatlich. Bekommt er weitere Unterstützung, wenn er zu ihr in die Wohnung einzieht bzw. anmeldet, wegen Mietkosten, da die Freundin selbst Unterstützung von der Staat bekommt bzw. ALG2.
Ach ja, noch was, darf er überhaupt sich bei der Freundin anmelden.
4 Antworten
Natürlich darf er sich bei Deiner Freundin anmelden. Deine Freundin sollte mal beim Amt anrufen und nachfragen. Das Geld, was man vom Amt erhält, ist ja auf das Minimum beschränkt, was man braucht, um leben zu können. Er wird ja nicht weniger zum Essen brauchen, Stromkosten aber z.B. werden wahrscheinlich geringer oder auch Versicherungen. Deine Freundin sollte den Vorteil für sich nutzen, dass die Kommunen, sehr belastet sind und wahrscheinlich extrem froh, wenn wieder ein Zimmer frei wird.
Wenn er dort einzieht, muss er sich melden, seinen Wohnadresse ummelden. Wie das mit den anderen Fragen aussieht weiß ich nicht, das kann sicher die Ausländerbehörde beantworten.
anmelden / ummelden sollte aber gehen
ein Asylbewerber muß/darf sich nicht beliebig ummelden , wenigstens nicht in den ersten Wochen. Er hat sich zunächst am zugewiesenen Ort aufzuhalten.
Ist sie nun seine oder deine Freundin oder eure Freundin und ist sie überhaupt eine Freundin?
.... möchte zur seiner Freundin einziehen .... denn meine Freundin ist ..... möchte mit seinem Freund der ....
Ansonsten hat die Welfenfee recht!
;)