Recht auf Beistand bei Mitarbeitergespräch?
Hallo, man hat ja bei Verwaltungsbehörden und bei Gericht das Recht auf Beistand. Gilt das auch in anderen Angelegenheiten, z.B. bei einem Mitarbeitergespräch?
Dauernd wird meine Partnerin (in Ausbildung) zu Gesprächen gebeten, die werden Tage vorher angekündigt aber ihr wird nicht gesagt worum es geht. Dann beraten sich die Verantwortlichen vorher stunden lang um am Ende auf ihr rum zu hacken und das mindestens zu zweit, manchmal uach mit 3 oder 4 leuten.
Ich habe vorher Tage lang die verzweifelte freundin zuhause, die nicht essen und schlafen kann vor lauter Angst.
Darf Sie sagen, dass sie solche Gespräche nurnoch mit Beistand, also mir antreten wird?
Danke für eure Hilfe Gruß
8 Antworten
Selbstverständlich hat Deine Freundin das Recht eine Person ihres Vertrauens zu dem Gespräch mitzunehmen. Das kann eine Person aus der Personalvertretung sein, aber auch eine neutrale Person. Dich mitzunehmen halte ich nicht für sehr geschickt. Du hast nämlich kein Recht Dich zu eventuellen Ermahnungen zu äußern. Sollte Deine Freundin im öffentlichen Dienst sein, hat sie eigentlich genug Auswahl, was Personalvertretungen betrifft.
Jemand vom Betriebs-/Personalrat, Gewerkschaftsvertreter oder Anwalt darf dabei sein bzw. jemand von der Jugendvertretung.
Ein Bestand ist möglich! Außerdem muss der AG vorher sagen, was das Thema des Gespräches ist.
http://www.gdl-kempten.de/DATEIEN/Ratgeber%20Recht_MA-Gespraech.pdf
Nun, wenn ein Mitarbeitergespräch geführt wird, hat das einen Grund. Es gibt Firmen, die, was ich gut finde, einmal im Jahr ein Mitarteibergespräch durchführen. Wenn solche Gespräche häufiger geführt werden, resultiert das nicht aus der Unterbeschäftigung der Mitarbeiter, sondern hat andere Günde. Sich hat Deine Partnerin Probleme in der Ausbildung. So ein Gespräch ist "betriebsintern" und somat für Aussenstehende nicht zugelassen. Sie kann unter Umständen die Jugendvertretung des Betriebsrates, oOder die Erziehungsberechtigten, wenn sie noch minderjährig ist, hinzubitten..
Danke für deinen "Beistand" ! mal am Rande: es wurde seit mitte des ersten Lehrjahres kein Punkt des Ausbildungsplans mehr eingehalten, außer Betriebsexterne Veranstaltungen wie diverse Schulungen in Bildungszentren und ein Externes Praktikum, wo man anstandslos zufrieden mit ihr war. Nun stehen in zwei Wochen die schriftlichen Prüfungen an. Wenn im dritten lehrjahr der betriebhsinterne Stoff im ersten hängen geblieben ist, sollte die Schuld kaum beim Azubi liegen, sonst hätte sie schon längst fliegen können.
Wenn ein Betriebsrat besteht,kann deine Partnerin ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens und evtl.auch ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung(JAV) als Begleitung zu dem Gespräch bitten.
Sie sollte aber auch ein Gespräch mit dem Ausbildungsberater der für ihre Ausbildung zuständigen Kammer führen,und sich von ihm beraten lassen.Möglicherweise wird er sie auch zu dem Gespräch begleiten.Die Adresse befindet sich im Berufsausbildungsvertrag.
Super-Plattitüde.
Interessante Schlussfolgerung.
Nahelegend wäre doch zunächst die Vermutung, dass der Arbeitgeber Probleme mit der Auszubildenden hat.