Zu schmale Tür Hauswirtschaftsraum
Hallo!
Wir sind vor kurzem ein eine neue Wohnung gezogen. Dieser hat neben dem Bad einen kleinen Hauswirtschaftsraum für Waschmaschine und Trockner. Auf der Wohnungsskizze ist dieser als solcher ausgewiesen und er wurde uns bei der Wohnungsbesichtigung auch als solcher angepriesen.
Nun haben wir, als wir eine Waschmaschine hineinstellen wollten, bemerkt, dass die Tür viel zu schmal ist (54cm). Kann es sein, dass der Raum uns so verkauft wird, dass wir locker Platz für Waschmaschine und Trockner Platz haben und dann bekommen wir sie nichtmal durch die Tür??!! (wohlgemerkt eine Standardmaschine mit ca. 60cm Breite). Durch das Fenster würden wir sie übrigens auf keinen Fall bekommen (2.OG und nicht erreichbar, da unten drunter alles verbaut ist).
Hätte uns der Vermieter drauf hinweisen müssen? Welche Rechte haben wir? Wenn er uns den Raum für die Geräte "verkauft", muss er dann nicht auch einkalkulieren, dass man die Geräte auch reinbekommt?
Vielen Dank für eure Antworten!
12 Antworten
Ihr habt die Wohnung besichtigt und so wie besichtigt gemietet. Dass der Mieter selbst dafür Sorge tragen muss, dass er sein Eigentum auch in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten einbringen kann, ist eigentlich selbsterklärend. Wenn die Tür nur eine lichte Weite von 54cm hat, dann muss entweder eine passende Gerätetechnik angeschafft, oder aber die Tür auf eigene Kosten verbreitert (nach Zustimmung des VM!) werden.
Immerhin ist es eure Entscheidung, was ihr anmietet und vor allem, was ihr mitbringt - dafür kann man ja nun wirklich niemanden anderen verantwortlich machen.
Wenn ihr Euch neue Möbel bestellt und dann die Packer vor Ort feststellen, dass die nicht durch den Gang/die Türe passen, dann ist es ja auch euer Problem und nicht das Eures Vermieters.
Mal ganz anders herum: Gibt es denn einen triftigen technischen Grund, warum die Türe so schmal ist? Denn 54cm ist ja teurer als 80 oder 100cm (Normzargen). Das baut man nicht ohne zwingenden Grund so ein.
Eigentlich nicht. Links ist eine Dachschränge, aber nach rechts ist ohne Probleme noch Platz. Und eine tragende Wand ist es auch nicht, sondern nur eine dünne, zusätzlich eingezogene.
...und die Tür öffnet sich auch nach rechts (also nicht in Richtung Dachschräge)? Dann würde ich mit dem VM verhandeln, die Türe zu verbreitern. Bei einer Ständerwand bzw. Rigipsplattenwand ist das in wenigen Stunden erledigt. Es wäre allerdings dann auch nur fair, wenn ihr ihm vorschlagt, die Kosten zum Teil (50%?) zu tragen.
Leider nein, sie öffnet sich nach links, also genau in Richtung der Dachschräge... Macht das etwas aus? Weißt du zufällig, wieviel so etwas ungefähr kostet?
Vermutlich ist die Öffnungsrichtung der Grund für die schmale Ausführung. Wäre sie 80 oder 100 cm breit, würde sie vermutlich an der Dachschräge anschlagen. Dann bliebe zu prüfen, warum sie nicht anders herum anschlagend gebaut wurde (oder nach innen hin öffnend, also entgegen der Bewegungsrichtung).
Im Trockenbau eine Tür einziehen dürfte so um die € 200.-- zzgl. Türe/Zarge liegen. Die Kosten für Türzarge und Tür sind abhängig vom in der Wohnung gewählten Modell.
Ok, vielen Dank. Die Tür schlägt aber auch so an die Dachschräge an. Warum sie nicht anders herum gebaut wurde kann ich nur den Vermieter fragen. Kann es etwas damit zu tun haben, dass das Haus unter Denkmalschutz steht?
Die Tür schlägt aber auch so an die Dachschräge an.
Ja, aber später als bei einer Breite von 80 cm oder mehr ;-)
Mit dem Denkmalschutz hat das sicher wenig zu tun, das interessiert niemand. Zumal dann nicht, wenn die Wand ohnehin neu eingezogen wurde. Eher hat niemand mitgedacht, und/oder nach Einbau hat man erst realisiert, wie schmal das wird und wollte es nicht mehr (kostenlos) ändern. Ich würde dem VM die hälftige Kostenübernahme vorschlagen, zumal ja auch das Argument nicht von der Hand zu weisen ist, dass damit der Wert der Wohnung gesteigert wird.
NB.: Man kann natürlich auch Türen mit schrägen Zuschnitten anfertigen lassen. Das ist aber nicht billig (gibt´s bei Maisonette häufiger).
Nachtrag: Das sieht dann beispielsweise so aus:
http://www.starkeundco.de/tueren-schraege-tuer.html
(keine Schleichwerbung, nur so zur Vorstellung)
Sprich mal mit dem Vermieter - erkläre ihm alles, auch das in der Zeichnung eine Waschmaschine eingezeichnet war und ihr wohl zu recht davon ausgehen konntet, dass dann auch eine in den Raum hinein paßt. Man kann Türen auch breiter machen.....
Man erkennt doch wohl, wenn eine Tür dermaßen schmal ist, außerdem hat der Vermieter ja nichts über die Breite der Tür gesagt... sicher gehen die Maschinen rein, wenn man den Rahmen der Tür abbaut. Du sagst ja es fehlen nur 6 cm.
ehrlich gesagt, wenn die tür so schmall ist, fällt das einem auf. steht speziell dabei, das es für trockne rund maschine ist ?
ansonsten geh ich davon aus, das es als lager oder bügelraum geplant war.
Nein, es war richtig als Raum für die Geräte WM und Trockner geplant.
Ihr Recht war es, die Breite der Türe vor der Anschaffung einer Maschine, die da durch passen sollte, zu messen. Es gibt auch schmälere Maschinen als solche mit einer Breite von 60 cm. Sie haben keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter!
Gibt es auch schmalere Wäschetrockner? Das Problem an der ganzen Sache ist bloß, dass wir eine große Maschine BRAUCHEN, da wir eine große Familie sind und ich nicht (übertrieben) 30 Maschinen die Woche waschen will, weil die Maschine so klein ist... Außerdem kann man nicht verlangen, das man das mit bloßem Auge sieht!
nein, das nicht, man kann aber messen..am besten vorher.....
Ach ja, und auch auf der Wohnungszeichnung, mit der geworben wurde, ist maßstabsgetreu eine große (60cm breite) WM eingezeichnet...
Es gibt aber einen Unterschied zwischen Skizze und Grundriss! Bei einer Skizze wird man immer auf Näherungswerte setzen (deswegen ist es ja eine Skizze), handelt es sich hingegen um einen Grundriss laut Bauplan, wäre der Vermieter in diesem Fall allerdings tatsächlich ggfs. in der Haftung. Aber eine Türe lässt sich eigentlich (sofern es sich nicht gerade um eine tragende Wand handelt) recht unkompliziert ausbauen und ersetzen. Ist das natürlich eine massive Betonwand, dann habt ihr Pech.
Dann schauen Sie genau hin und merken Sie sich für Ihr künftiges Leben, dass grundsätzlich eingezeichnete Gegenstände nicht anderes als Möblierugnsvorschläge bedeuten, keinesfalls jedoch Maßtäbe belegen können. Dazu hätten Sie sich selber messend betätigen müssen! Sie haben ja nun selbst erlebt, was sonst dabei herauskommt!
Nein, es ist keine massive Betonwand. Ob nun Skizze oder Grundriss, gute Frage, das weiß der Vermieter wahrscheinlich selber nicht so genau.
Danke für den tollen Tipp... Es ist nun mal die erste eigene Wohnung und da macht man Fehler. Wenn Sie keine gemacht haben, schön. Apropos messen: Wie denn bitte schön, wenn man nie Zugang zur Baustelle hatte?
Dann kann der Vermieter es aber nicht als DEN Raum anpreisen, wo ALLE Geräte reinpassen! Und wie gesagt, als wir uns die Wohnung angesehen haben und uns für sie entschieden haben, war noch nicht erkennbar, dass die Tür so schmal wird.