Zu Pause machen gezwungen
Darf mich meine Chefin zwingen pause zu machen? Ich fange um 9 Uhr an zu arbeiten und um kurz vor 10 Uhr muss ich schon wieder eine Frühstückspause machen. Ich habe schon so oft gesagt das ich lieber nachmittags dann die 15 Minuten länger mache da ich morgens immer so zuhause frühstücke, aber dann meinte sie nur nein länger machen darf ich nicht nachmittags entweder morgens 15 Minuten oder ich verzichte drauf. Da frage ich mich schon ob sie das darf wo ich noch nicht mal 1 Stunde gearbeitet habe, die Arbeit bleibt ja auch liegen und das merkt man auch wenn es nur 15 Minuten sind
8 Antworten
§ 4 ArbZG. Wenn eine Betriebsordnung vorliegt, dann kann sie dir vorschreiben wann Du Pause zu machen hast, jedoch nicht wie lange, das heißt, das Du innerhalb 6 Stunden Arbeit NICHT zu einer Pause genötigt werden kannst, innerhalb von 8 h musst Du mindestens eine halbe stunde pause einhalten. Mehr aber nicht. alles darüber hinaus wäre freiwillig! Diese halbe stunde kann vom Chef aufgeteilt werden wie der das für notwendig und richtig hält, und nicht wie Du das für notwendig und richtig für dich empfindest...
naja es empfinde es nicht also richtig zu der uhrzeit zu machen da ich mich todschmeißen könnte mit arbeit und gar nicht weiß wie ich das alles schaffen soll bis zum feierabend und dann muss ich mitten drinne immer eine pause machen und eine betriebsordnung liegt nicht vor wir haben ganz viele verschiedene abteilungen und jede macht zu unterschiedlichen zeiten pause und nur die abteilung macht um 10 uhr pause dann könnte ich mich also weiter dagegen wehren den scheiß nicht mit zu machen?
Nein, sie darf Dich nicht zur Pause zwingen.
wenn es feste pausenzeiten sind , dann schon...
Sie kann nicht verlangen, dass Du eine Pause machst, wenn Du noch keine Stunde gearbeitet hast, ebensowenig, weniger als eine Stunde vor Feierabend. Sie kann Dir aber vrewehren, dass Du Deine Mittagspause verlängerst.
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Nein, das darf sie tatsächlich nicht. Laut Arbeitsschutzgesetz darf die erste Pause erst nach einer Stunde anfangen, wenn ich das noch richtig im Kopf habe. Außerdem müssen Pausen mindestens 30 Minuten lang sein, sonst zählen sie nicht. An deiner Stelle würde ich die 15 Minuten Frühstückspause einfach mitmachen, dann aber darauf bestehen, dass du die 15 Minuten später nochmal irgendwo anders dranhängen musst.
Dann wäre sie ja insgesamt immer 15Minuten länger auf Arbeit. Eigentor.