Teilzeitarbeit (25-30h): Habe mir einen Zeh gebrochen, 18 Tage Krankenstand-Dürfen die mich kündigen?

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Wenn du die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deiner Chefin gegeben hast, dann bekommst du die Zeit natürlich deinen Lohn. Ob Sie dich rauswirft kann ich nicht sagen allerdings schau mal in deinen Vertrag ob dort etwas steht von einer Probezeit, wo du jederzeit Kündbar bist, auch ohne angaben.

Dahmer 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 11:23

das blöde ist das ich keinen arbeitsvertrag unterschreiben musste...die meinten, als bäckergehilfe ist das nicht nötig (im ernst jetzt)...ich meinte, na gut okay, und jetzt habe ich wohl den schlamassel :( ich meine, angemolden usw haben sie mich schon, aber sie haben keinen vertrag vorgesetzt den ich unterschreiben musste !

PS:den Krankenschein vom Krankenhaus habe ich der chefin heute abgegeben!

Melgore  22.07.2013, 11:28
@Dahmer

Das ist natürlich blöd. Ich hoffe dennoch das du wieder schnell fit wirst und nicht gekündigt wirst.

Dahmer 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 11:32
@Melgore

danke ! ich hoffe auch, denn der job+arbeitsklima hat mir sehr gut gefallen...

Hallo,

befindest du dich in der Probezeit somit kann man dich ohne weiteres Kündigen und der Arbeitgeber ist in der Kündigung nicht verpflichtet einen Grund anzugeben da du in der Probezeit bist.

Gute Besserung !

Wieso hast du wegen einem gebrochenen Zeh einen Krankenschein? Da kann man eh nicht viel machen. Aber ich würde Sie mal darauf ansprechen.

Dahmer 
Beitragsersteller
 22.07.2013, 11:34

ich kann nur noch mit einem bein humpeln (habe mir den kleinen zeh gebrochen und 2 weitere zehen bis auf de knochen aufgeschlitzt an einem Stein..,so ein Pech muss man haben)...in einer bäckerei muss man immer stehen und laufen,deshalb krankenstand...