Zu wenig Pause?

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Soweit ich das beurteilen kann stehen mir 30 Minuten Pause aber zu,

Hast Du das Deiner Zeitarbeitsfirma schon mal gemeldet?

Die Zeitarbeitsfirma ist Dein Arbeitgeber und nicht der Entleihbetrieb. Sie sollte auch dem Entleiher ganz klar sagen, dass sich dieser an geltendes Recht zu halten hat.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt im § 4 zwingend vor, dass nach spätestens sechs Stunden eine Pause von 30 Minuten gemacht werden muss. Die Pause kann auch in zwei Blöcke von je 15 Minuten aufgeteilt werden. Einmal eine Pause von 15 Minuten bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden ist zu wenig.

Arbeitgeber die sich nicht an die Arbeitszeitgesetze halten begehen eine Ordnungswidrigkeit, bzw. wenn das öfter vorkommt (wie hier), eine Straftat. Nachzulesen in den §§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz.

Du kannst Deine ZAF ruhig darauf hinweisen. Dann gibt es noch die Möglichkeit die permanente Verletzung des Arbeitszeitgesetzes im Entleihbetrieb dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Das geht auch anonym und kann für den Betrieb sehr unangenehm werden.

Hexle2  04.07.2019, 15:45

Danke fürs Sternchen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist da eindeutig:

Bis 6 Stunden Arbeitszeit steht Dir keine Pause zu.

Bei Arbeitszeiten über 6 Stunden hat die erste Pause nach spätestens 6 Stunden zu erfolgen (bei Dir um 12:30 Uhr) und muss mindestens 30 Minuten betragen. Diese
30 Minuten dürfen auch in 2 Pausen à 15 Minuten aufgesplittet werden. Es darf aber nie länger als 6 Stunden am Stück gearbeitet werden.

Oder anders formuliert: Nach 6,5 Stunden Anwesenheit müssen mindestens
30 Minuten Pause erfolgt sein.

Wenn Du im Betrieb keinen Ansprechpartner hast und/oder keine Lösung in Aussicht ist, so kannst Du Dich an Deine Bezirksregierung wenden. Diese hat eine Beschwerdestelle Arbeitnehmer eingerichtet, welche sich auch bei anonymen Anrufen um Verstöße kümmert. I.d.R. werden dann unangekündigte Betriebsprüfungen durchgeführt und bei festgestellten Mängeln wird die Einhaltung der Gesetze unter Strafandrohung erzwungen.

Die Telefonnummern sind leicht zu ergooglen.

Das siehst du voellig richtig. Bei der Arbeitszeit ist gesetzlich eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben (die auch auf 2 Pausen zu je 15 Minuten aufgeteilt werden darf).

Dem Arbeitgeber droht eine Geldbusse bis zu 15.000 Euro, im Extremfall sogar eine Haftstrafe.

KHSchindelar  03.07.2019, 06:08
Dem Arbeitgeber droht eine Geldbusse bis zu 15.000 Euro, im Extremfall sogar eine Haftstrafe.

Drohen ja, ich wüsste keinen Fall, in dem das jemals auch nur versucht wurde.

Korrekt, ab einer Arbeitszeit von 6h stehen Dir gesetzlich 30min Pause zu.

Diese kann auch aus 2 Pausen a 15 min bestehen (15 sind Minimum).

Auf gesetzliche Regelung verweisen.. und sich schnellstmöglich was anderes suchen.

Ich hab aus wiederholter Erfahrung (sowohl als Angestellte als auch Auftraggeberin) keine gute Meinung mehr über ZA.

Die sind nur Sprungbrett/Notnagel.

Solange es korrekt abgerechnet wird spricht nichts dagegen.

6.30-14.30 minus 15min Pause = 7.75h pro Tag

Othetaler  03.07.2019, 05:04

Nach spätestens sechs Stunden Arbeit muss mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden.

CharlieBrown64  03.07.2019, 05:07
@Othetaler

Das hatten wir damals auch anders geregelt - intern. Lieber etwas früher gehen.... das war allen wichtiger.

DerCaveman  03.07.2019, 05:13
@CharlieBrown64

Ist aber nicht zulaessig. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen muessen gemacht werden.

SiViHa72  03.07.2019, 05:32
@CharlieBrown64

Das ist aber nicht zulässig und abgesehen davon schreibt der Fragesteller auch nichts von 'eher gehen'

electrician  03.07.2019, 06:04

Weder das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt dies zu, noch wird dies von den Berufsgenossenschaften toleriert. Denn bei Unfällen nach Nichteinhaltung der Pausenzeiten rappelt es ganz mächtig im Karton...