Zu Partner in die Eigentumswohnung ziehen, wie sieht eine solche Vertragsgestaltung aus?
Ich möchte zu meinem Freund in seine Eigentumswohnung (bezahlt er derzeit noch ab) einziehen. Ich möchte jedoch dafür einen schriftlichen Vertrag (keinen Untermietvertrag), welcher folgendes beinhaltet: - unbestimmte Mietdauer - Kündigungsfrist 3 Monate (sodass ich z.B. nach einer Trennung noch 3 Monate in der Wohnung bleiben darf. - Höhe der Miete Was gibt es sonst noch zu beachten? Was sollte man noch in den Vertrag mit aufnehmen? Ich möchte nicht vor die Tür gesetzt werden falls wir uns streiten oder trennen. Deshalb möchte ich einen Vertrag zur Hand haben der regelt dass ich dort wohnen darf. Im Voraus schonmal Danke für hilfreiche Antworten.
6 Antworten
Um das rechtswirksam zu vereinbaren, würde ich mir doch anwaltliche Hilfe organisieren.
http://dejure.org/gesetze/BGB/549.html
Nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB gelten unter Umständen doch keine verlängerten Kündigungsfristen, wenn Wohnraum innerhalb des Lebensbereiches des Vermieters genutzt wird. Ob das im Rahmen der Vertragsfreiheit übersteuert werden kann, weiß ich nicht. Auch Fragen gegenseitigen Unterhaltes sollten geprüft werden. Gerade in diesem Forum kann man/frau immer das Elend bestaunen, welchen Aufwand Leute im Falle einer Trennung betreiben, um sich das Leben zur Hölle zu machen. Das sollte 2-3 Stundensätze wert sein.
solltet ihr euch während des Zusammenlegens streiten und auseinandergehen können die 3 Monate zur Hölle werden. Du solltest dich trotzdem an den Kosten beteiligen, das könnt ihr unter euch ausmachen, dazu braucht ihr keinen Vertrag. Im Falle einer Trennung bist froh, wenn du da so schnell wie möglich rauskommst.
Sowohl im Internet, als auch im Schreibwarenhandel findet man genügend Vorlagen für Mietverträge.
Die kannst Du ja nutzen.
Für Kündigungsfristen benötigst Du keinen schriftlichen Vertrag. Da Mietverträge auch mündlich abgeschlossen werden können, gelten auch hierfür die gesetzlichen Fristen.
Entweder schriftlich mittels einem ganz "normalen" Mietvertrag oder per Handschlag. Bei letzterem gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.
Von Vorteil, vor allem für Dich, wäre es in dem Fall das die Mietzahlungen nachweisbar sind. Zum Beispiel bei Überweisung/Dauerauftrag im Verwendungszweck das Wort Miete angeben.
z.B. nach einer Trennung noch 3 Monate in der Wohnung bleiben darf: Wenn Du oder er das aushält !