Zu nah geparkt?
als ich mich heute Abend auf den Rückweg von meiner Freundin nach Hause machte und in mein Auto steigen wollte, musste ich festellen,dass das Auto welches vor mir parkt bis auf ca. 2cm -3cm an mein Auto geparkt hat!
Da ich dies für ziemlich unötig halte, da in unmittelbarer umgebung genügend freie andere Parkplätze waren, möchte ich fragen ob man da irgendetwas machen kann wegen nötigung oder ähnlichem PS. meine Freundin hab ich zur sicherheit noch rangeholt, da ich bis jetzt keinen schaden erkennen konnte aber für den Notfall
Bildlink: also der Punto ist von mir und zwischen die auto passt gerade meine hand
http://img709.imageshack.us/img709/4163/img0212kopie.jpg
MFG Chris
7 Antworten
Es ist platzsparend zu parken [...] (§12 Abs.6 StVO). Platzsparend bedeutet, daß überall dort, wo nur begrenzter Parkraum zur Verfügung steht, der Parkraum 'optimal' zu nutzen ist. Beim Parken, z.B. am rechten Fahrbahnrand, ist es zumutbar, wenn 'der Parkende' zum Ein- oder Ausparken mehrfach rangieren muß.
Inwieweit mehrfach gemeint ist, ist bestimmt Auslegungssache. Im Fotobeispiel wrd es trotz mehrfachen Manövern nicht gelingen. Ich halte das für Nötigung.
Weiß gar nicht, was du hast, der andere ist doch 'nen halben Kilometer weg. Man kann auch mit 1 cm Abstand noch problemlos ausparken. Sowas lernt man in Italien...
Da Du aber scheinbar rausgekommen bist, weil hinten noch genug Platz war, reicht es sicher nicht für eine Anzeige wegen Behinderung.
Wie sah es denn hinten aus?
Wenn man nich mehr raus kann: Polizei rufen, die sind eigentlich immer ganz nett und versuchen über das Kennzeichen einen der Halter zu ermitteln.
Ich finde das eine effektive und platzsparende Sache, ganz zu schweigen vom Können des Fahrers!
zum können des fahrers ... wenn ich morgen nur eine winzige beule an meinem nummernschild feststelle, werde ich anzeige erstatten !!!