Zu nah geparkt?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist platzsparend zu parken [...] (§12 Abs.6 StVO). Platzsparend bedeutet, daß überall dort, wo nur begrenzter Parkraum zur Verfügung steht, der Parkraum 'optimal' zu nutzen ist. Beim Parken, z.B. am rechten Fahrbahnrand, ist es zumutbar, wenn 'der Parkende' zum Ein- oder Ausparken mehrfach rangieren muß.

Inwieweit mehrfach gemeint ist, ist bestimmt Auslegungssache. Im Fotobeispiel wrd es trotz mehrfachen Manövern nicht gelingen. Ich halte das für Nötigung.

Weiß gar nicht, was du hast, der andere ist doch 'nen halben Kilometer weg. Man kann auch mit 1 cm Abstand noch problemlos ausparken. Sowas lernt man in Italien...

Da Du aber scheinbar rausgekommen bist, weil hinten noch genug Platz war, reicht es sicher nicht für eine Anzeige wegen Behinderung.

Wie sah es denn hinten aus?

Wenn man nich mehr raus kann: Polizei rufen, die sind eigentlich immer ganz nett und versuchen über das Kennzeichen einen der Halter zu ermitteln.

Ich finde das eine effektive und platzsparende Sache, ganz zu schweigen vom Können des Fahrers!

itian 
Beitragsersteller
 15.12.2009, 00:19

zum können des fahrers ... wenn ich morgen nur eine winzige beule an meinem nummernschild feststelle, werde ich anzeige erstatten !!!