Zu lange Bafög bezogen?
Guten Morgen.
Und zwar hab ich etwas Sorge was mein Geld angeht. Ich hab jetzt einige Zeit an einer Uni studiert und habe dort Bafög bezogen und bin dann zu April an eine andere Universität gewechselt. Ich hab meine Zulassung erst Ende März bekommen und konnte dadurch erst da dann neues Bafög beantragen. Bis jetzt bekomme ich von der neuen Uni immer noch kein Bafög, weil mein Antrag noch nicht bearbeitet wurde. Da ich aber auf das Geld wirklich angewiesen bin, hab ich mein Bafög an meiner alten Uni noch nicht gekündigt. Mir haben alle damals gesagt, dass das kein Problem wäre und ich es einfach zurückzahle, sobald ich rückwirkend mein Bafög von meiner jetzigen Uni bekommen habe (welches ich ja zu April beantragt habe). Nun bekomme ich den zweiten Monat in Folge Bafög von meiner alten Uni und mittlerweile sagen alle, dass ich mich da abmelden soll, weil ich sonst mit irgendwelchen Strafen rechnen kann, weil ich ja das Bafög gar nicht mehr dort bekommen sollte.
Meine Frage ist, ob ich da wirklich solche großen Probleme bekommen kann. Ich meine letztendlich bin ich auf das Geld angewiesen, da es schon nicht wenig ist. Ich hab mich auch schon an mein altes Bafög-Amt gewendet, aber jetzt auch schon seit Tagen keine Antwort zu der Angelegenheit bekommen.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte, der da vielleicht irgendwie Ahnung oder selbst Erfahrung hat und falls wer Tipps hat wie ich die Angelegenheit dann noch regeln kann, falls es problematisch sein sollte.
2 Antworten
Das Beste was du in so einer Situation machen kannst, ist Ruhe zu bewahren und keine schlafenden Hunde zu wecken. Mache jetzt am besten gar nichts mehr und fertig. Du hast das alte Bafög rechtzeitig abgemeldet und das neue angemeldet. Mehr kannst du nicht machen. Wenn sie dir zusätzliches Geld überweisen, ist es deren Schuld und nicht deine.
Erst wenn etwas kommt von denen kannst du dich damit befassen, wie es weitergeht, sprich Anwalt etc.
Falsch, er hat das alte BAföG nicht abgemeldet. Dann wird die Zahlung sofort eingestellt. Wenn er jetzt nichts macht, wird kein neues BAföG berechnet, da das neue STW die Akte vom alten STW anfordert, diese aber nicht freigegeben wird, solange er dort noch angemeldet ist 😁. Klarer Fall von Eigentor.
Hallo, eine Strafe gibt es nicht, sobald du dich abmeldest, wirst du den kompletten Betrag ab April sofort zurück zahlen müssen. Jetzt kommt aber der Knackpunkt: du musst dich abmelden, damit das neue Amt deinen Antrag bearbeiten kann. Denn das ganze läuft so ab:
- Antragstellung beim neuen STW
- die schreiben dann das alte STW an und übernehmen die Akte (diese wird zugeschickt)
- mit der Akte prüft das neue STW dann deinen Anspruch
Problem: ohne Abmeldung beim alten STW wird deine Akte dort nicht rausgerückt, denn du beziehst ja Leistungen dort. Wenn das neue STW die Akte nicht erhält, wird dein Antrag beiseite gelegt und nicht mehr bearbeitet, bis die Akte kommt. Irgendwann wird der Antrag dann abgelehnt. Also abmelden und dann warten, bis es neues BAföG gibt. Für die Lücke (die sich nicht vermeiden lässt, kannst du bei deinem STW nachfragen ob sie ein Darlehen anbieten).
ich hoffe auch, dass du jetzt erst max. im 4.Semester bist, denn ansonsten gibt es bei einem Wechsel des Studiengangs dann kein BAföG mehr.