Muss man sein Tagesgeld beim BAföG Antrag angeben?
Hallo,
ich habe BAföG beantragt und habe eine Rückmeldung bekommen, in der steht das ich noch ein paar Unterlagen einreichen muss.
Und zwar muss ich das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung angeben. Explizität steht dort noch in Klammern (Girokontoauszug, Spar-, Bauspar-, Prämiensparguthaben, Lebensversicherung etc.), aber nicht Tagesgeldkonto.
Natürlich ist klar, dass die nicht alles auflisten, aber auf Internetseiten und auf dem Formblatt selbst, stand nicht direkt Tagesgeldkonto drauf.
Ich habe ein mulmiges Gefühl, ob ich das nun angeben muss. Das Tagesgeldkonto befasst derzeit ein Betrag von etwa 5.500€. Meine Eltern haben von meiner Geburt an, regelmäßig einen kleinen Beitrag eingezahlt.
Da wir finanziell jedoch definitiv unter dem Durchschnitt stehen, habe ich Angst das mir kein BAföG gewährt wird bzw. mir dieser Betrag entzogen wird. Bitte argumentiert jetzt nicht mit, "bei so viel Geld bist du nicht auf BAföG angewiesen "oder " deine Eltern haben ja doch Geld".
Ich bedanke mich jetzt schon mal für respektvolle und ehrliche Antworten
9 Antworten
In Klammern sind nur erläuternde Beispiele, was gemeint ist. Es ist dein gesamtes Vermögen anzugeben, egal ob es auf nem Giro, Tagesgeld, unterm Kopfkissen oder auf dem Mond liegt.
Insbesondere zählen alle Konten, die auf dich laufen. Also wenn deine Eltern ein Konto auf deinen Namen angelegt haben, zählt das dazu, auch wenn du evtl. nichts davon weißt.
Aber keine Angst, das BAföG geht nicht plötzlich auf 0 runter, wenn man über der Grenze liegt. Ich hatte auch diese Situation, da wurde der über der Grenze liegende Betrag durch 12 geteilt und dann vom monatlichen Anspruch abgezogen.
Auch ein Tagesgeldkonto muss mit angegeben werden. Aber keine Sorge, du darfst 8200€ haben, erst darüber wird angerechnet.
Natürlich ist das Teil der Vermögensmasse.
Tagesgeld fällt unter Sparkonto.
Es fällt drunter. Sonst müssten Sie ja jede Art von Konto aufzählen.
Ich glaube, aber nicht, dass dich deswegen dein Barfog Betrag grundlegend ändert.
Viel Glück und Erfolg auf deinen weitern Weg!
Sie können nicht einfach dein Geld wegnehmen. Harz4 kann man ja auch beantragen, wenn man noch etwas Ersparnis hat.
Beim Beantragen von Sozialleistungen ist man VERPFLICHTET, alle Vermögenswerte und Einkommen vollständig anzugeben und nachzuweisen.
"Vergisst" man es und es kommt raus (und das tut es in 99,9% der Fälle), dann gibt es nicht nur Stress und Rückforderung der bereits gezahlten Leistung, sondern on top noch ein Buß-/Strafgeldverfahren.
Das willst du nicht wirklich, glaub mir.
Und da mittlerweile die Sozialleistungsträger alle digital arbeiten, findet auch ein regelmäßiger Datenabgleich statt! Wie gesagt, die weitaus meisten Schummelfälle fliegen auf.
Danke dir für deine höfliche Antwort. Einmal muss ich aber nochmal nachhaken. Auch wenn ich nicht viel Ahnung habe, gehe ich auch mal davon aus, dass sich am BAföG nichts ändern wird. Meine Sorge ist nämlich, dass sich am Tagesgeldkonto was ändern könnte und das würde ich meinen Eltern nicht antun wollen, da es ihr Geld ist. Wie sieht es da aus?