BAföG und Scheinstudium?
Hallo,
ich bitte erst mal darum, mich nicht zu hart zu verurteilen. Ich habe mich Zum WiSe 2016 immatrikuliert und auf Drängen meiner Eltern BAföG beantragt. Leider ist aus dem Studium wegen meiner Depressionen und Phobien nichts geworden. Ich hab den Karren echt gegen die Wand gefahren und war vielleicht 5 mal in der Uni. Ich bin für dieses WiSe noch immatrikuliert aber habe noch keinen Folgeantrag für BAföG gestellt. Will nach dem Semester abbrechen. Jetzt habe ich natürlich das Problem, dass ich 2 Semester unrechtmäßig Geld bezogen habe. Wie gehe ich damit um? Mein Gedanke war, dem Amt mitzuteilen, dass ich keinen Folgeantrag stellen will und mich dann zum Ende des Semesters exmatrikulieren. Kann ich so unter Umständen einer vollständigen Rückzahlung samt Bußgeld aus dem Weg gehen? Oder bekommt das Amt die Exmatrikulation auf jeden Fall mit und hakt dann nach, ob ich überhaupt studiert habe?
Danke für eure Antworten. Ich stehe gerade noch mehr Ängste aus als normalerweise, also bitte fuchtelt nicht mit dem Zeigefinger. Ich weiß, dass ich mich selbst in die Lage gebracht habe.
2 Antworten
Hi,
wenn du keinen Folgeantrag stellst, ist die Chance sehr gering, dass sie die letzten 2 Semester nachforschen. Würden sie es tun, dann musst du natürlich nachweisen, dass du dich für Klausuren angemeldet hast, dort hingegangen bist und mitgeschrieben hast (muss nicht bestanden sein).
Stellst du aber dann nach deinem Wechsel in ein anderes Studium wieder einen Bafögantrag, werden sie zu 99,99999% nachforschen und du würdest auffliegen.
Tipp: Halt die Füße still, stelle nie wieder einen Bafögantrag (auch wenn du ernsthaft studieren wollen würdest) und es wird nicht nachgeforscht.
nein wenn du dich immatrikulierst dann wird nicht nachgepüft wieviele scheine du gemacht hast, soweit ich weiß. weil erst ab dem 4. semester ein leistungsnachweis erfoderlich ist.
außerdem kannst du ja depression medizinisch nachweisen oder? würde ich für alle fälle mal besorgen.
du solltest aber auf keinem fall weiterhin bafög beziehen. denn dann kann eine strafe kommen.
naja was heisst nachforscht. wenn du kein folgeantrag stellst dann wirds so oder so rauskommen.
da wirst du dich einfach mit dem amt auseinder setzen müssen. kopf in den sand und hoffen es passiert nix ist da sicher keine lösung eher im gegenteil.
Deswegen kommunizier das direkt mit dem bafög amt und nutze dieses semester um alles zu regeln. du kannst ja auch die zahlungen stoppen lassen damit du am ende nicht soviel zahlen musst.
wie gesagt auf keinen fall nix machen und hoffen die kriegen nix mit. die kriegen es natürlich mit.
Die Zahlung ist ja eigentlich schon gestoppt. Ich habe ja keinen Folgeantrag gestellt. Die Frage ist doch, ob das Amt benachrichtigt wird, wenn ich mich exmatrikuliere, auch wenn ich kein BAföG mehr beziehe.
also soweit ich mich damals erinnere, hat das amt dies mitbekommen und mir ein schreiben geschickt.
ich wollte aber nur die uni wechseln und habe denen das mitgeteilt.
Wenn du es ihnen mitgeteilt hast, ist das ja klar. Ich weiß nur nicht, ob man es ihnen auch mitteilen muss, wenn man mangels Folgeantrag gar kein BAföG mehr bezieht, und abbricht.
nein ich meine die haben mir zuerst geschrieben. alleine durch die abmeldung. ich wollte erstmal alles mit der uni regeln und dann erst zum amt, die waren aber schneller
Hast du zu dem Zeitpunkt denn noch Geld bekommen, oder war dein Bewilligungszeitraum da schon abgelaufen?
Meine güte Kinder, macht et doch nicht so kompliziert....
Du hast dich JETZT entscheiden, das Studium abzubrechen und deshalb keinen Folgeantrag gestellt. Fertig.
Kurze Mitteilung ans Amt und gut is.
Es interessiert niemanden, was vorher war. ;)
Danke xD iwie will er sich nicht mit dem amt auseinandersetzen
Muss man nicht verstehen. ;)
Mir ist schon klar, dass erst ab dem 4. Semester geprüft wird, aber darum geht es ja nicht. Die Sache ist, dass ich zum Ende des 3. Semesters definitiv abbreche, und dann kommt unter Umständen die Frage auf, ob ich überhaupt die Uni besucht habe. Wenn man BAföG bezieht und sich exmatrikuliert, muss man das dem Amt melden, und dann wird nachgeforscht. Ich dachte, ich könnte vielleicht einer Nachforschung aus dem Weg gehen, indem ich jetzt keinen Folgeantrag stelle, denn dann würde ich zum Zeitpunkt der Exmatrikulation kein BAföG mehr beziehen. Die Frage ist nur, ob das Amt dann auch von der Exmatrikulation erfährt und doch nachforscht.