Zoll macht Fehler wer zahlt?
Guten Tag, ich hatte vor einigen Tagen ein Problem mit dem Zoll bei dem etwas sichergestellt wurde. Im sicherstellungsprotokoll ist mir allerdings ein Fehler aufgefallen. Allerdings erst im Nachhinein nachdem ich das unterschrieben habe. Beim Zoll wurde mir der Zettel nur zum unterschrieben nicht zum lesen gegeben. Zum lesen habe ich nur dir Aussage bekommen. Muss danach beides unterschrieben ohne die Möglichkeit nocheinmal über das sicherstellungsprotukoll zu kucken.
der Fehler bezieht sich auf die Art der Sicherstellung. Ich habe denn Gegenstand freiwillig herausgeben als ich gefragt wurde ob ich verbotene Gegenstände dabei habe. Im Protokoll hat man mich mit ein Kollegen verwechselt der es im genital Bereich hatte und nicht freiwillig abgegeben hat.
ich hätte also auch 2 Kollegen die das bezeugen.
jetzt ist meine Frage was ich am besten machen soll? Mir wurde von einem Anwalt empfohlene dagegen Einspruch einzulegen. Allerdings brauch ich dafür ja ein Anwalt und das kostet bekanntlich auch ein bisschen. Wer zahlt am Ende denn Anwalt? Es ist ja nicht meine schuld das die was falsch aufgeschriebene haben. Wenn ich denn Anwalt selber zahlen muss lohnt es sich überhaupt das zu machen? Oder bezahle ich dann mit Anwalt und Strafe am Ende mehr als wenn ich das so hinnehme?
hoffe das mir jemand helfen kann.
3 Antworten
Sorry - aber wie kann man denn etwas unterschreiben, OHNE es durchzulesen? Und nein, niemand kann dich zwingen, das einfach so zu unterschreiben! Da hast du einen bösen Fehler gemacht.
Da wirst du tatsächlich einen Anwalt brauchen und ja, der kostet Geld. Und die Kosten musst du erst einmal leisten. Je nachdem, wie es hinterher ausgeht, kann man u.U. einen Teil oder alle Kosten zurückbekommen, wenn die Gegenseite 100 % verliert. Kommt es zu einem Vergleich oder einigt man sich - kann das ganz anders aussehen. Ebenso, wenn dir eine Teilschuld zugesprochen würde, da du eben einfach unterschrieben hast und damit dieser Fehler erst möglich wurde.
Das kann ich dir nicht sagen, ob das einen großen Unterschied macht - aber wenn du etwas machen willst, brauchst du einer Behörde gegenüber immer einen Anwalt - auf jeden Fall bei Verstößen gegen das BtmG
Was im Sicherstellungsprotokoll steht ist nicht von allzu großem Interesse. Es ist erst dann von Belang, wenn es in der Anzeige falsch steht. Insofern kannst du getrost abwarten.
In der Anzeige die ich zum durchlesen bekommen habe Stande nix davon, dann warte ich bis die Anzeige kommt, danke!
Die Anzeige kommt nicht, es sei denn es war eine Ordnungswidrigkeit. Dann kommt eine Anhörung.
Freut mich außerordentlich, daß Du mit Deinem Drogenkram reingefallen bist und nun ein Dauergast im Zollcomputer hast.
Und nein, der Zoll zahlt Dir Deinen Anwalt nicht.
Viel Spaß noch.
Nicht sehr hilfreich und wenn sie keine Ahnung haben brauchen sie auch nicht antworten
Danke das ist schonmal sehr hilfreich. Also ist es ein sehr grosser unterschied ob ich es freiwillig abgebe oder nicht? Also ich hab es ja wirklich freiwillig abgegeben und habe dafür 2 zeugen die mit im Auto saßen. Die Zoll Beamten waren zu 2. plus ein Azubi hab ich da Chancen ?