Nutzungsausfallentschädigung durch Sicherstellung einer Sache

3 Antworten

Nein, Du wirst keine Entschädigung erhalten. Aber Du solltest Dich um die Rückgabe kümmern.

Solltest Du versuchen.

Hallo danielppunkt,

hättest Du das Handy, welches als Beweismittel in einem Strafverfahren nötig ist, nicht freiwillig herausgegeben, hätte es die Polizei aller Wahrscheinlichkeit sowieso beschlagnahmt.

Das Ganze richtet sich nach folgendem Gesetz:


§ 94 StPO - (Beweisgegenstände)

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.


Schadensersatz zu dem auch der Nutzungsausfall zählt, steht Dir aber leider bei einer rechtmäßig durchgeführten Sicherstellung / Beschlagnahme nicht zu.

Schadensersatz kannst Du dann geltend machen, wenn sich einer schuldhaft und falsch verhalten hat. Das war bei Dir ja aber nicht der Fall.

Ich wünschte ich könnte Dir ein wenig Hoffnung machen, dass da eine geringe Chance bestehen würde, denn ich kann Deinen Unmut durchaus nachvollziehen. Da die Sicherstellung Deines IPhone 5 völlig rechtmäßig erfolgte, hast Du aber wie gesagt keine Chance auf Schadensersatz.

Schöne Grüße
TheGrow