Zivilrecht/Vertragsrecht Vertrag unter Bedrohung unterschrieben Hilfe,Hilfe,hilfe?

2 Antworten

Meiner Meinung nach ist das sittenwidrig und speziell die Ausnutzung einer Zwangslage (die durch die Bedrohung entstanden ist) und damit nach § 138 BGB nichtig, der Vertrag ist also ein nutzloses Stück Papier. Das Bedrohen um eine Unterschrift zu erzwingen ist sowieso eine Straftat, nämlich Bedrohung (§ 241 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB), unter diesen Umständen dürfte der Vertrag sowieso keinerlei Wirkung entfalten.

Flooooo666 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 19:11

Super danke für die Hilfe! Wie gehe ich jetzt am besten vor ? Also ich habe morgen einen Termin beim Anwalt. Aber ob der Vertrag sittenwidrig ist wird vor Gericht entschieden oder ?

HansImGlueck178  09.01.2018, 22:51
@Flooooo666

Wenn er es darauf ankommen lässt vermutlich ja. Aber kläre alles weitere am besten mit  deinem Anwalt.

Sie können den Vertrag gemäß 143, 142 i.v.m. 123 bgb anfechten.

Der Vertrag gilt dann als von Anfang an nichtig.

Flooooo666 
Beitragsersteller
 09.01.2018, 19:13

Danke für die Antwort , den Vertrag anfechten kann nur ein Anwalt oder ?

MrRecht  09.01.2018, 20:07
@Flooooo666

Sie können sich einen Anwalt hinzuziehen. Sie können aber auch selber anfechten.