Vertrag mit dem Partner bei einem gemeinsamen Autokauf!?

8 Antworten

Das ist eine sehr gute Idee. Alles geht glatt, solange man sich verträgt, darum heisst es Vertrag. Aber wenn Konflikte auftauchen, ist es für eine Regelung schon zu spät. Wer beharrt, man müsse es doch auf Vertrauensbasis machen, der macht mich schon mal misstrauisch.

Elch740  19.03.2012, 13:37

Und was soll der Fragenden deine Antwort jetzt bringen?

Noch ist der Konflikt nicht da...noch waere Gelegenheit. Aber zu was raetst du ihr?

Er zahlt nur 150 Euro im Monat? Also hast du am Schluss für das Auto 10500 gezahlt und er 4500. Also unter den Umständen würde ich das Auto nicht auf Ihn laufen lassen sondern auf mich. Er wird dich auch nicht auszahlen können wenn es zu einer Trennung kommt, weil wenn er nur 150 Euro im Monat zahlen kann, wie soll er dich dann noch auszahlen können? Also ich hätte das von vornherein gar nicht so gemacht. Lieber ein billigeres Auto und ist meins und hab dann keinen Ärger. Er kann ja das Auto trotzdem mitbenutzen und dafür andere Kosten übernehmen. Wie man das jetzt am besten regelt, dazu hab ich jetzt momantan irgendwie auch keine Idee.

Keine Ahnung, ob es einen bestimmten Namen dafuer gibt. Einen Vertrag habt ihr ja schon, ihr wart euch einig, das Auto zusammen zu kaufen und habt euch zusammen getan und es erworben. Er ist nur nicht schriftlich festgehalten.

Klingt vielleicht komisch, aber von den Fakten her wuerde ich sagen, ihr habt eine GbR (Gesellschaft buergerlichen Rechts) gegruendet, die einfachste Form einer Gesellschaft. Der zweck des Ganzen ist der Erwerb (und vielleicht auch der Betrieb?) eines Kraftfahrzeugs.

Festhalten koennt ihr halt, was ihr gemacht habt, was du oben geschrieben hast. Dass du dich verpflichtet hast, 10 500 Euro in das Gesellschaftsvermoegen einzubringen und er sich verpflichtet hat, 4500 Euro in die Gesellschaft einzulegen. Ich weiss jetzt nicht, wie der weitere Betrieb gehandhabt werden soll, wer von euch beiden im Innenverhaeltnis die Kosten fuer Versicherung, Steuern und Benzin tragen will/soll. Evtl. kann man das auch noch festhalten. Ob jeder die Haelfte zahlt oder einer mehr. Vielleicht kann man das als den erwirtschafteten Verlust der Gesellschaft sehen und in der Richtung eine Vereinbarung treffen, also dass der Verlust nach der Zahl der Koepfe aufzuteilen ist und nicht nach dem Anteil an der Gesellschaft.

Dann natuerlich noch, dass er vertretungsberechtigt nach aussen ist und das Fahrzeug verwaltet. Daher ist es auf ihn zugelassen usw.

Dass du noch ihm Geld zahlst jeden Monat ist eine andere Geschichte. Es gibt drei Vertraege: 1. Du und er haben eine GbR mit dem Zweck, ein Kfz zu erwerben und zu betreiben, gegruendet. Deine Einlage betraegt 10 500 Euro, seine 4 500 Euro. 2. Er hat ein Darlehensvertrag mit der Bank geschlossen ueber 5 000 Euro. 3. Du hast ein Darlehensvertrag mit ihm geschlossen ueber 2 500 Euro, welche du ihm in monatlichen Raten zu je 150 Euro zurueckzahlst.

So sehe ich das... Ihr koennt ja regeln, was passieren soll, wenn sich die Gesellschaft aufloest. Ansonsten hat das Gesetz (§§705ff BGB) ein paar grobe Regeln fuer die GbR bestimmt. Aber eigene Abmachungen haben Vorrang.

IdefixSternchen 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 15:17

Könnte man folgendes in Form eines Partnervertrages schreiben?

Während der Partnerschaft gemeinsam erworbene Gegenstände: 1 PKW Preis: 15.000 Euro dieser wurde gemeinschaftlich angeschafft, der Kauffertrag jedoch nur von Herrn... unterzeichnet. Es wurde eine Anzahlung von 10.000 Euro geleistet. 5.000 Euro wurden per Kreditvertrag welcher Herr... unterschrieben hat finananziert. Herr... hat insgesamt 2.000 Euro für den PKW bezahlt und Frau... insgesamt 8.000 Euro bezahlt. Darüber hinaus überweis Frau... ihrem Lebenspartner für den PKW von 130 Euro monatl. Der PKW wird fast ausschließlich von Herr... genutzt.

Im Falle einer Trennung erlären sich Herr... und Frau... damit einverstanden, dass das KFZ verkauft wird und Frau... insgesamt 70 % des Erlöses und Herr... insgesamt 30 % des Erlöses für das KFZ erhält. Falls noch Schulden des Ratenkredites vorhanden sein sollten werden dese geteilt.

Ist denk ich mehr als Großzügig! Kann man so was schreiben????

Elch740  19.03.2012, 18:44
@IdefixSternchen

Ich kenne mich jetzt zwar nicht so aus mit Ehe-/Scheidungsrecht oder sowas, aber warum sollte man das nicht so vereinbaren können?

Wenn es für ihn auch so OK ist, dann schreibt oder druckt das und unterschreibt das. Ich würde höchstens beim letzten Teil noch etwas mehr Variationsmöglichkeit (z. B. wenn einer von euch das Auto behalten will, zahlt er 70%/30% vom geschätzten Wert an den anderen) einbauen und vielleicht auch den Fall des Verkaufs noch etwas konkretisieren. Nicht, dass er sich hinstellt und das Auto weit unter Wert an seine neue Freundin verkauft oder sowas.

Und vielleicht auch bei dem Kreditvertrag noch festhalten, wie lange du ihm die 130 Euro monatlich zahlen willst/musst und wie viel es an dem Kredit ausmacht. Oder haben die 130 Euro nichts mit dem Kredit zu tun und das soll dein Anteil an Steuern, Benzin und Versicherung darstellen? Letzteres würde ja sozusagen unbegrenzt laufen..., aber wenn es nur dein Anteil am Kredit-Tilgen wäre, sollte es eine bestimmte Anzahl an Raten geben und nicht bis in alle Zeiten laufen.

so ein Vertrag müsste dann glaube ich notariell beglaubigt werden, um einklagbar zu sein.. (auch) das kostet geld.

Ich hätte ehrlich gesagt, den wagen auf MEINEN namen angemeldet, wenn ich schon den löwenanteil finanziere.. aber vermutlich hat seine bank verlangt, dass sie die papiere kriegt, oder?

Elch740  19.03.2012, 14:05

Schade, dass der Kommentar von einem anderen User wieder weg ist... Jedenfalls sehe ich es genauso: Notarielle Beglaubigung erscheint mir bei so etwas Einfachem (meiner Meinung nach handelt es sich um eine GbR, §§705ff. BGB) nicht erforderlich zu sein.

IdefixSternchen 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 14:03

Ich kann momentan keinen Kredit aufnehmen, da ich noch eine Wohnungsfinanzierung am laufen habe, Scheidung und auch nur eine Halbtagsstelle habe. Ich habe einiges Geld gespar, daher war die Bezahlung des Autos auch kein Problem für mich. Aber ich würd mich halt gerne absichern.

Beziehung, Liebe - gut und schön aber am Ende steht man dann doch blöd da. Ich habe das Auto deswegen nicht auf mich angemeldet, da ich mir einen Geländewagen, versicherungstechnisch gar nicht leisten könnte oder bzw. wollte. Ich habe darüber hinaus schon ein Auto auf meinen Namen angemeldet. Kann man da nicht einfach so nen Vertrag machen, wie hiermit bestätige ich... oder reicht das nicht aus?

Ratgeberkoenig  19.03.2012, 14:22
@IdefixSternchen

Letztlich wirst Du um Deine Forderungen geltend zu machen, wenn die Liebe dann mal vorbei ist, wie Du schon so schön schreibst "Beziehung, Liebe - gut und schön aber am Ende steht man dann doch blöd da. ..." zivilrechtlich eintreiben müssen. Ob beglaubigt oder nicht.. im Ergebnis gleich.

Ratgeberkoenig  19.03.2012, 14:22
@IdefixSternchen

Letztlich wirst Du um Deine Forderungen geltend zu machen, wenn die Liebe dann mal vorbei ist, wie Du schon so schön schreibst "Beziehung, Liebe - gut und schön aber am Ende steht man dann doch blöd da. ..." zivilrechtlich eintreiben müssen. Ob beglaubigt oder nicht.. im Ergebnis gleich.

Klingt fast so als hättest Du dem teuren Kauf nur zugestimmt, weil ER, der kein Geld hat, den Wagen haben wollte?

Du brauchst keinen Vertrag. Du mußt nur schriftlich belegen können das du die 8000€ für das Auto bezahlt hast. Außerdem wäre es sinnvoll bei den Überweisungen von 150€ jeweils den Verwendungszweck " Autokredit" anzugeben. Im Falle einer Trennung mußt du das sowieso Zivilrechtlich durchsetzen.

IdefixSternchen 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 14:04

Das mache ich. Ich habe einen Dauerauftrag mit Verwendungszweck Auto. Ich werde das aber auf Autokredit ändern.