Geburtstagsfeier im Mehrfamilienhaus
Ich habe demnächst vor meine Geburtstagsparty bei mir zu hause zu veranstalten. Jetzt wollte ich mal wissen wie ich mich absichern kann das ich auch feiern darf.... muss ich meinen nachbarn bescheid geben bzw meiner vermietern.
ich habe gehört das mann sogar das recht hat zu feiern und ich wollte auf der sicheren seite sein da ich absolut kein bock habe das die bullen dann um 10 vor der tür stehen und alles beenden.
3 Antworten
Es gibt Urteile, wie oft man in einem Mietshaus feiern darf, ohne dass der Vermieter einem kündigen darf, aber es ist immer um 22:00 Uhr Schluß, wenn der Mitbewohner das fordert und die Polizei muß ihm zur Nachtruhe verhelfen!
Grundsätzlich kannst Du aus der Rechtssprechung NICHT ableiten, daß Du das Recht hast, z.B. einmal im Monat feiern zu dürfen / zu können. Dies sind Einzelfallentscheidungen! Grundsätzlich hast Du gemäß Hausordnung die Ruhezeiten einzuhalten. Das bedeutet - selbst wenn Du den Nachbarn Bescheid sagst, hast Du dennoch die Nachtruhe einzuhalten!
mache doch einen aushang oder zettel in jeden briefkasten,bis 22.00 uhr könnte es dann gehen