Muss ich beim Roller ein Warndreieck mitführen?
Guten Tag,
mich interessiert ob ich wie beim Auto auch beim 50ccm Roller ein Warndreieck, Warnweste und Erste-Hilfe-Set mitführen muss. Warnweste und Erste-Hilfe-Set habe ich allein schon meiner Sicherheit halber dabei. Vllt kann mir jemanden einen entsprechenden Paragraphen nennen.
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Nein, da du das dich nach nem unfall einfach über die beplankung oder in den graben schieben kannst. Ein Verbandskasten wäre aber zu empfehlen.
Siehe §53a (2) der StVZO:
2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:
in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;
in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;
in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.
Also weder ein Warndreieck noch eine Warnweste
Perfekt, vielen Dank!
Musst Du nicht ( nur für "mehrspurige" Fahrzeuge Pflicht).
Aber kannst Du:
Hierfür gibts für ein paar EUR in jedem Motorrad-Shop den entsprechenden Helmüberzieher.
Nein, nur eine Weste!