Hab ich das Recht dazu?
Erstmal bitte das lesen. https://www.gutefrage.net/frage/darf-der-lehrer-das-1266
Aufjedenfall war ich entschuldigt. Ich komme heute extra in die Schule und sage: Ich möchte eine mündliche Prüfung bei Ihnen machen. Er sagte: Nein du hast doch kein Bock auf Physik. Er hat mich komplett runtergemacht. Und danach wollte ich meine Mappe abgeben und er sagt: Nein die nehme ich nicht an. Interessiert mich nicht.
9 Antworten
Ein Recht worauf? Du hast eine Arbeit verhauen und dich rotzfrech verhalten. Da muss er dir nicht noch irgendeine freiwillige mündliche Leistung gestatten, mit der du jetzt deine Note retten möchtest.
Wenn er das auf freiwilliger Basis macht (wie es die meisten Lehrer machen) dann steht es ihm auch frei entsprechend abzulehnen. Das hat nichts mit runtermachen zu tun... du hast ja im Rahmen der Nachschreibeklausur relativ deutlich gesagt, dass du keine Lust auf Physik hast.
Und wenn er das Mappe abgeben freiwillig macht, gilt halt eben das gleiche.
Nun ja, er darf dir keine schlechte Note für eine Nichtabgabe geben. Doch er darf sehr wohl sagen, dass er die Mappe nicht annimmt oder mitbewertet.
ja guck mal ich war entschuldigt und ich war auch so scheiße gelaunt weil ich nicht wusste das ich die an dem tag nachschreiben muss. ich hätte ja gelernt aber woher soll ich das wissen? er holt mich einfach aus dem englisch unterricht. und er hat mich gestern auch nicht nach der mappe gefragt
Das kann ich alles verstehen, doch ich hab vor zwei Wochen mit Magen Darm Symptomen, nachdem ich mich erbrochen hatte noch eine Klausur zu Ende geschrieben und abgegeben, was jetzt vermutlich in einer katastrophalen Note resultiert.
Dennoch mache ich dafür nicht die Dozenten verantwortlich, die da außenrum standen. Du hättest in dem Moment, in dem er das verlangt sagen können, dass KLassenarbeiten, auch Nachschriften, angekündigt werden müssen und du dementsprechend eine gewisse Vorbereitungszeit haben möchtest. Das wäre tatsächlich dein gutes Recht gewesen. Doch so hast du dich darauf eingelassen und die Arbeit nachgeschrieben... und musst halt eben auch mit den Konsequenzen leben.
Das ist aber KEIN Grund gegenüber deinem Lehrer so frech zu sein.
Alles sehr kindisch für 17.
Welche Leistungen du beim Lehrer abgibst/abgeben kannst ist seine Entscheidung. Wenn du Termine verpasst, ist das dein Verschulden. Entschuldigt hin/her... egal. Zu spät ist zu spät. Für solche Fälle gibt es ja auch E-Mail, da könnte man sich auch schon mal melden und sagen...soundso, soll ich Ihnen die Mappe digital schicken oder darf ich Ihnen das morgen noch ins Fach legen. Wäre sinnvoll - ansonsten Pech.
Die mündliche Prüfung - wohl im Sinne einer Ersatzleistung. Auch das entscheidet die Lehrkraft.
Frag, wie Deine Klassensprecher das sehen. Das ist ihr Job: Hier zu vermitteln und Dir aufzuzeigen, was Dein Recht ist und was nicht und dem Lehrer - zur Not mit Hilfe des Direx - die Prüfung aufzuerzwingen.
Auch du träumst.
Nö - bin voll wach. Und Realist.
Dein Problem ist relativ einfach: Du bist leider zu angriffslustig egozentrisch, um dich an mitgefühllose Autoritäten anzupassen.
- Du musst zum geplanten Prüfungstermin fachlich bestens vorbereitet sein.
- Das warst du vielleicht. Du warst aber am Termin ordentlich entschuldigt abwesend.
- Schon einen Tag nach dem versäumten Termin, weil du ja wieder schulfähig bist, darf der Lehrer dich mit dem Nachholtermin zum selben Stoff prüfen.
- Dein Lehrer ist leider ein berufsunfähiges Ekel! "Schöne Grüße unbekannterweise von mir!" Man vereinbart vorher den Nachholtermin mit dem betreffenden Schüler UND bespricht ihn vorher mit seinen Kollegen*innen, wenn man dazu eine ihrer Unterrichtstunden benötigt. Wenn ich deine Englischlehrerin wäre, hätte ich ihm vor der Klassentür freundlich den Marsch geblasen - und du wärst an diesem Tag in meinem Unterricht geblieben!
- Du musst doch nicht den Leuten, die dich benoten und damit schulisch beherrschen, auch noch laut sagen, dass sie und ihr Schulfach dir vollkommen gleichgültig sind. Welches Reptiliengehirn - so wie das deines Physiktrainers - reizt man damit denn nicht zum Angriff gegen sich?!
"Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück!", ein deutsches wichtiges Sprichwort. Ich habe als Schüler bei derartigen Fachlehrern*innen bzw. Notenverhältnissen den fleißig braven Trottel gespielt, so ließen sie mich wenigstens in Ruhe - und ich erhielt keine einzige Strafaufgabe, keinen Hinweis oder Verweis in meinem ganzen gymnasialen Schulleben - auch mit mitmenschlich bzw. pädagogisch vollkommen unfähigen "Erwachsenen", die sich "Oberstudienrat" und ähnlich betiteln durften!
Denk ´mal intensiv darüber nach!
Du bist ja ein ganz renitenter.
Könnte man auch Querdenker zu sagen.
Wie kann man diesem uneinsichtigen Schüler noch den Rücken stärken.
Du kennst die Lehrer seiner Schule nicht, erdreistest dich aber, sei schlecht zu machen.
muss er einen nachschreibtermin ausmachen? Er hatte mich einfach aus dem Unterricht geholt
Nein, denn schon an dem Tag, an dem du wieder schulfähig bist, darf er dich ohne Anmeldung prüfen. Natürlich vereinbart man als anständiger Mensch den Nachholtermin mit dem Schüler möglichst außerhalb der Unterrichtszeit der Kollegen, aber er ist eben ein A...loch, von dem sich deine Lehrerin auch noch überrumpeln ließ.
Ich würde ganz freundlich und traurig deinem Schulleiter alles haargenau schildern. Hoffentlich ist er das nicht selbst!! Denn es gibt auch Autoritäten gegenüber deines Physikheinis, die ihm klar machen werden, wie er sich anständig zu verhalten hat. Lass dir vom Schulleiter deinen Fall erklären, denn er ist für das Schulrechtliche zuständig, und akzeptiere bescheiden, was er dir zu sagen hat. Halte dich daran - und dann Schwamm drüber! Dein Schulleben geht ja weiter.
Und denke bitte dein Leben lang daran: "Reize nie ein hungriges Krokodil, wenn du ihm nicht sofort bei seiner Reaktion eine große Portion Fleisch ins Maul stopfen kannst!" Das habe ich als Poster hinter meinem Schreibtischstuhl an der Wand hängen, damit es nicht nur meine Mitarbeiter zuerst lesen können, bevor sie mit mir als ihren Chef reden...
Ja, kann er. Zum Nachschreiben einer verpassten Klausur kann die Lehrkraft dich auch aus einem anderen Unterricht "holen" und die Leistung einfordern. IdR. ist das natürlich mit der unterrichtenden Lehrkraft abgesprochen.
Ja, das darf er. Du hast keinen Anspruch darauf, eine mündliche Prüfung zu machen.
Und ob er Deine Mappe mitbewertet oder nicht, ist seine Entscheidung.
wir müssen die mappe nach jeder klassenarbeit abgeben und ich war entschuldigt