Zeugenaussage verspätet?
Ich wurde als Zeugin bei der Polizei geladen. Ich wurde so stark unter Druck gesetzt, dass ich meine schriftliche Aussage, obwohl ich sie erstellt habe, nicht verschicken konnte bzw. durfte. Ich konnte nicht mal die Personen anzeigen. Jeder hat es mir rausgeredet aber ich wollte das alles machen, damit diese auch bestraft werden. Meine Frage ist jetzt: Kann ich meine schriftliche Aussage jetzt immer noch verschicken? Ich weiß, ich hätte das von Anfang an machen sollen. Es ging aber nicht anders, der Druck war zu hoch. Die Frist für die Anzeigen sind bereits verstrichen. Es sind aber mittlerweile 6 Monate vergangen. Ich denke auch nicht, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ich freue mich auf eine Antwort von Euch!!
Vielen Dank!!
5 Antworten
Eine Zeugenaussage kannst du jederzeit verschicken.
Auf dem Brief mit der Aufforderung zur Zeugenaussage sollte auch die Telefonnummer der verantwortlichen Polizeidirektion stehen.
Dort kannst du anrufen und nachfragen ob das Vergehen noch verfolgt wird oder ob das Verfahren bereits eingestellt wurde.
Wenn das Verfahren eingestellt wurde kannst du aber normalerweise das Verfahren mit einer Anzeige / einem Strafantrag wieder ins rollen bringen.
Du brauchst keine Angst haben.
Es ist auch keine Schande eine Zeugenaussage verspätet zu tätigen weil man unter Druck gesetzt wurde.
Rede einfach mit dem Polizeibeamten darüber und ich bin mir sicher das er es versteht.
Ich werde es mal versuchen nochmal anzurufen. Vielen Dank für Deine Antworten.
Habe mir das jetzt hier alles durchgelesen.
Schicke Deine schriftliche Aussage zusammen mit einer Schilderung über das was bisher passiert ist direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Halte Dich künftig von Kontakten mit der Polizei in dieser Sache zurück.
Hallo Artus01,
Du hast natürlich Recht, wenn Du schreibst das man die Strafanzeige, den Strafantrag und den Schriftverkehr auch direkt an die Staatsanwaltschaft richtigen kann.
Und wie kommst Du da drauf, dass Dein Rat den meisten Polizisten nicht gefällt? Den Polizisten ist es doch egal ob, ob sie den Strafantrag annehmen und sofort mit den Ermittlungen beginnen können, oder ob die Staatsanwaltschaft erst dazwischen geschaltet wird und mit den Ermittlungen dann halt später durchführen.
Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit des Ratschlages bloß nicht so ganz.
Stellt man den Strafantrag / die Strafanzeige direkt bei der Polizei, kann diese sofort mit den Ermittlungen beginnen.
Stellt man den Strafantrag / die Strafanzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft kommt es meist zu einen starken zeitlichen Verzug. Unsere Staatsanwaltschaft ist zum Beispiel mit 33 Staatsanwälten für mehrere Landkreise und somit für mehr als 150.000 Einwohner zuständig. Durch die Hohe Arbeitsbelastung dauert es natürlich bis die eingegangen Schriftstücke bearbeitet werden. Es können Wochen vergehen, bis die Staatsanwaltschaft den angenommen Strafantrag / die Strafanzeige bearbeitet und die Polizei mit den Ermittlungen beauftragt.
Die Polizei arbeitet dadurch aber auch nicht anders oder schneller, wenn sie von der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen beauftragt wird.
Der einzige Unterschied ist der, dass der Weg nicht
> Anzeige / Strafantrag wird bei der Polizei gestellt > Die Polizei beginnt mit der Ermittlungsarbeit
ist, sondern:
> Anzeige / Strafantrag wird bei der Staatsanwaltschaft gestellt > Staatsanwaltschaft bearbeitet mit mehr oder weniger starker Verzögerung den Fall und beauftragt erst dann die Polizei mit den Ermittlungen > Die Polizei beginnt mit der Ermittlungsarbeit
Und letztendlich wird der Anzeigende doch meist von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen.
Welchen Sinn soll also die Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft machen?
Meinst Du die Polizei arbeitet anders, wenn die Sache von der Staatsanwaltschaft angenommen wird?
Wie gesagt, Dein Rat ist natürlich nicht verkehrt. Mich interessiert nur warum Du der Meinung bist, dass der Zwischenschritt über die Staatsanwaltschaft sinnvoll ist?
Schöne Grüße
TheGrow
Also was zunächst die Kapazitäten der Staatsanwaltschaften und der Polizei angeht, so tun sie sich mit Blick auf die allgemeine falsche Sparpolitik, nichts.
Den Rest drücke ich mal vorsichtig aus, denn als betroffener Polizist würde ich dem ebenfalls wiedersprechen.. Durch den Weg über die Staatsanwaltschaft wird verhindert daß eine Anzeige gar nicht erst zustande kommt weil der Anzeigende, absolute Laiae, entsprechend "beraten" wird. Ein Polizist ist ein Polizist und kein Jurist, zwischen beiden Berufen besteht ein großer Unterschied, was viele nicht so recht einsehen wollen oder können.
Danke für die Antwort.
Die von Dir angegebene Begründung ist nachvollziehbar, plausibel und zumindest nicht völlig von der Hand zu weisen.
Wobei die Antwort mit der Kapazität nicht ganz zutreffend ist Erstens hat die Polizei schon wesentlich mehr Polizeibeamte die mit der Sachbearbeitung betraut sind als dieses bei der Staatsanwaltschaft der Fall ist. Aber der wesentliche Denkfehler ist, dass durch die Annahme des Sachverhaltes durch die Staatsanwaltschaft ja nicht die Bearbeitungszeit bei der Polizei verkürzt wird, sondern die beiden Bearbeitungszeiten addieren sich ja.
Und das einige Anzeigen von Straftaten durch (wie Du es nennst) falsche Beratung nicht zustanden kommen, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen. Aber das selbe wird man sicherlich auch bei der Staatsanwaltschaft erleben.
Das ein Polizist kein Jurist ist, ist natürlich völlig richtig. Das juristische Wissen eines Juristen ist natürlich wesentlich fundierter, als das des Polizisten.
Dennoch müssen sowohl Juristen wie Polizisten Gleicher Marsen die Gesetze kennen, denn ohne das der Polizist die Gesetze kennt ist er nicht Handlungsfähig. Gleichwohl muss man korrekterweise zugeben, dass es einige Polizeibeamte gibt, bei denen man sich wirklich fragt, ob sie überhaupt im Rechtskundeunterricht aufgepasst haben und wie die es geschafft haben Polizist zu werden. Aber die Mehrheit der Polizeibeamten sind rechtlich ganz schön fit.
Aber wie gesagt, ich kann Deine Antwort jetzt nachvollziehen und respektiere Deine Meinung auch.
Ok. Vor allem Danke für den vorletzten Absatz.
Wenn die Sache bei der Staatsanwaltschaft wäre, dann hätten die mich schon aufgefordert oder hätten mich geladen als Zeugin. Ich denke, dass die Sache noch bei der Polizei ist. Danke für Deine Antwort!
Ich denke, dass die Sache noch bei der Polizei ist.
Das denke ich auch, und genau deshalb sollst Du Dich direkt an die StA wenden. Die StA wird sich dann an die Polizei wenden, dann geht es genau seinen richtigen Gang.
Nicht umsonst schreibe ich im Hauptteil meiner Antworten daß man Strafanzeigen direkt bei der StA stellen soll, auch wenn das vielen Polizisten hier nicht gefällt.
Vorfall war am 31.12.2015. Letzter Tag fristgerecht für die Einreichnung der Strafanzeigen war der 31.03.2016. Die Strafanzeigen kann ich vergessen! Es geht mir nur um die Zeugenaussage von mir. Weil am Vorfallstag wurde vom Nachbarn die Polizei gerufen und diese hatte mich aufgefordert, schriftlich dazu Stellung zu nehmen.
Wozu dann die Frage überhaupt?
Du hast bei der Pollizei ausgesagt und fertig.
Warte einfach ab was, wenn überhaupt, nun weiter passiert. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, kannst Du immer noch entsprechend aussagen.
Ich habe NICHT ausgesagt!
3 Monate Zeit
Falls es sich bei dem in Rede stehenden Delikt um ein sog. absolutes Antragsdelikt handeln sollte und der Strafantrag durch den Geschädigten nicht binnen 3 Monaten gestellt wurde, ist die Tat nicht mehr verfolgbar, da ein Verfahrenshindernis eingetreten ist.
Bei einem relativen Antragsdelikt kann der fehlende rechtszeitige Strafantrag durch die Geltendmachung des besondern öffentlichen Interesses seitens der StA ersetzt werden.
Bei einem Offizialdelikt gibt es keine 3Monatsfrist.
Ob Deine Aussage jetzt noch Sinn macht oder nicht kann Dir vermutlich am Besten die Polizei sagen. Eine Beratung dort kostet auch nichts.
Ich kann dazu keine äusserung treffen, aber ich empfehle dir die frage nochmal zu stellen mit den Tags:
-Polizei
-Anwalt
-Recht
-Gesetz
-Gesetzesgrunsdlage
-Grundgesetz
-Gericht
So solltest du mehr Antworten bekommen
Gruss, Alex
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe oft mit dem Polizeibeamten gesprochen. Ehrlich gesagt, treue ich mich nicht, ihn wieder anzurufen, weil es für mich klar war, dass ich diese Leute anzeigen werde. Es ist mir etwas unangenehm. Man hat ab dem Vorfallstag eine Frist von drei Monaten um eine Anzeige zu erstatten.