mein Sohn wurde von fremden Mann geschlagen

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Hallo, ich bin kein Jurist und dies stellt nur meine Meinung und keine Rechtsberatung dar:

Man muss hier sicher Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Der Mann hat sich Strafbar gemacht, da muss die Polizei sich drum kümmern und Strafantrag bei der staatsanwaltschaft stellen. Tut sie das nicht, ist das strafvereitelung im Amt. Ihr (euer Sohn) werdet hier nur Zeuge sein. Gibt auch noch sowas wie nebenkläger, das hat den Vorteil, dass man mitbekommt, was mit dem Mann passiert. Die Prellung und die Platzwunde sind Zivilrecht, da müsst Ihr tätig werden, wenn Ihr Schmerzensgeld von dem Täter wollt. das kann viel Geld kosten, wenn der Täter nichts hat, bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.

Was würde ich machen? Ich würde mich bei der Polizei drum kümmern, dass ich Nebenkläger werde. Ich vermute dass Ihr dafür ebenfalls Anzeige erstatten / Strafantrag stellen müsst. Wegen dem Schmerzensgeld würde ich nichts unternehmen, wenn keine bleibenden Spuren zu erwarten sind. Also körperlich, seelisch bleibt hier natürlich eine Erfahrung mit der Euer Sohn klar kommen muss.

Wenn ich etwas falsch dargestellt habe, wird es sicher/hoffentlich jemand korrigieren. Ich bin jemand, der auch gerne dazu lernt.

Grüße, lukas

Fred4u  05.10.2011, 15:28

Strafrechtlich kann eine Anzeige gemacht werden muss aber nicht. Die Polizei muss den Fall der Staatsanwaltschaft anzeigen, welche dann entscheidet ob Anklage erhoben wird. Wenn der Geschaedigte, hier die Eltern als Vertreter des Kindes, der Polizei extra noch eine Anzeige erstatten, fuhrt es eher zu einer Anklage. Wird Anklage erhoben, und die Eltern des Negers treten als Nebenklaeger auf, dann fuehrt es eher zur Verurteilung. Wissen sollte man aber, die eigenen Kosten der Nebenklaeger werden in der Regel nicht erstattet. Es gibt Kostenerstattung der Zeugen. Sehr gut das Zeugen ausreichend vorhanden waren. Der aerztliche Befund ist auch ein Beweismittel in diesem Prozess. Insofern gehoerte es zur Pflicht der Polizeibeamte fuer arzliche Erstversorgung zu sorgen. Das aus Gruenden der Fuersorge und der Beweissicherung. By the way: Rechtschutzversicherungen zahlen nicht in Strafprozesse bei Vorsatzstraftaten. Zivilrechtlich ist es zwar sehr gut, dass eine aerztliche Begutachung stattfand. Doch viel wird dabei nicht herauskommen. Schmerzensgeld in Deutschland ist sehr gering. Beschwerde an den Polizeipraesidenten kann auch nicht Schaden, denn von fremden Leuten geschlagene Negerkinder, das kommt in der deutschen Hauptstadt pressemaessig gar nicht gut an. Die Befuerchtung das der Mann selbst Kinder hat und diese misshandelt kann ich nicht teilen. Wer eigene Kinder mishandelt tut dieses kaum auch bei anderen, oftmals sind es sehr liebevolle Vater die andere Kinder misshandeln.

lukasHH  06.10.2011, 14:12
@Fred4u

Hallo, Dein Kommentar macht insgesamt keinen blöden Eindruck. Um so bedenklicher finde ich, dass Du beim Zitieren des Begriffes "Neger" die Anführungsstriche "vergessen" hast. Wie konnte das denn passieren? Denk doch mal drüber nach!

grüße, lukas

guteantwoort  05.10.2011, 12:53

Ich würde auch auf jeden Fall Anzeige erstatten. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Die bieten auch oft sehr gute Informationen vorab. Der Sohn wird bestimmt nochmal als Zeuge gehört. Und ich finde es toll dass andere sich eingemischt haben. Für euren Sohn bedeutet das, dass ihm Unrecht getan wird und der Täter nicht ungeschoren davon kommt. Das ist zwar auch keine Wünschenswerte Erfahrung, aber viel besser als die vielen Opfer die zusehen müssen wie der Täter sie nachher noch auslacht weil es keine Zeugen gab und keiner zur Hilfe kam.

Anzeigen würde ich den auf jeden Fall, jemanden der Kinder schlägt, denn auch noch fremde Kinder ohne ernst zu nehmenden grund sollte das auch vor nem Richter rechtfärtigen... sofern es dazu kommt.

lukasHH  05.10.2011, 12:54

Ähm, was wäre für Dich denn z.B. ein "ernst zu nehmender Grund"???

Grüße, lukas

Thanatos1  05.10.2011, 13:28
@lukasHH

Selbstverteidigung? Bei einem Erwachsenen Mann und einem 11-Jährigen ein unwarscheinliches Szenario, aber unmöglich ist bekanntlich nichts ;)

lukasHH  05.10.2011, 13:35
@Thanatos1

O.K., das lass ich gelten. So weit habe ich nicht gedacht.

Grüße, lukas

nimm anwalt und mach anzeige wegen körperverletzung,wenn die polizei sich blöd stellt gleich mit anwalt dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden beamten

Es wurde ja schon eine Anzeige geschrieben die beinnhaltet alerdings nur die strafrechtliche Verfolgung. Beauftragt einen Anwalt mit der ziviielrechtlichen Verfolgung (Schmerzensgeld, Behandlungskosten usw.) der Tat.

ANZEIGE ... Körperverletzung, Nötigung, Drohen, Misshandlung ... Da kommt einiges zusammen und der Kerl kann sich - dank der Zeugen - warm anziehen! Sorge aber dafür, dass die Zeugen auch aussagen ... !