mein Sohn wurde von fremden Mann geschlagen
Hallo! Folgendes hat sich gestern ereignet und nun überlege ich, welche Vorgehensweise die Beste wäre:
Mein Sohn (11) war mit seinem Freund unweit unserer Wohnung Fußball spielen. Dort waren andere Kinder, die meinen Sohn mehrmals als Neger beschimpft habenl. Irgendwann hat es ihm gereicht und er hat deren Ball über den Zaun vom Fußballplatz gekickt und den einen Jungen leicht geschupst.
Dann kam der Vater der Kinder und schlug meinem Sohn ohne Vorwarnung ins Gesicht! Dann bedrohte er ihn noch, er solle jetzt sofort den Ball holen, sonst bekommt er "noch eine gescheuert".
Passanten die den Vorfall sahen, riefen die Polizei und verfolgten zudem diesen Mann, der flüchtete (aber dank der "Verfolger" wurde seine Identität bekannt). Ein Mann, der meinem Sohn zu Hilfe kam wurde auch von diesem Mann ins Gebüsch geschubst.
So, die Polizei kam, nahm eine Anzeige auf und schrieb sich 3 Zeugen auf.
Wir als Eltern wurden weder von der Polizei benachrichtigt noch wurde unser Sohn gefragt, ob er ärztl. Hilfe benötigt! Als wir vom Vorfall erfhren, riefen wir direkt bei der Polizei an, warum wir nicht informiert wurden. Aussage des Polizisten am Telefon: Der Vorfall geschah ja direkt "um die Ecke" und da kann man nem 11jährigen zumuten alleine nach Hause zu gehen. Und angeblich wurde unser Sohn gefragt, ob er einen Arzt benötige (wurde von meinem Sohn, seinem Freund und den 2 Passanten die wir noch antrafen verneint) und er wollte keine haben.
Als ich dann fragte, was das für eine Vorgehensweise sei (ärztl. Hilfe, keine Benachrichtung der Eltern) hieß es: "wenn Ihnen die Vorgehensweise der Kollegen nicht paßt, wenden Sie sich doch an den Polizeipräsidenten von Berlin". ????
Mein Sohn hat im übrigen nichts schriftliches mit nach Hause bekommen und auf meine weitere Anmerkung wieso Eltern direkt benachrichtigt werden wenn ein Kind was klaut, aber nicht, wenn ein fremder Mann es auf offener Strasse schlägt bekam ich zur Antwort "weil er in dem Falle ein Opfer und kein Täter sei.
Ich verstehe die Handlungsweise nun überhaupt nicht.....
So, wir waren gestern abend dann noch im Krankenhaus (wollte sichergehen daß keine ernsthafte Verletzung vorliegt und es auch schriftlich haben, was genau verletzt ist), gottseidank hat unser Sohn "nur" eine Platzwunde an der Unterlippe und dort eben eine Prellung+Hämatom.
Wie sollen wir nun weiter gegen diese Person vorgehen?
Ich möchte diese Person nicht einfach so "davonkommen lassen", denn wer weiß wen er als nächstes schlägt...und schließlich ist er selbst Vater und wer weiß was er mit seinen Kindern zu Hause macht?! Wir wohnen in einer sehr kinderfreundlichen Gegend und zum Glück zeigen die meisten Menschen hier noch Zivilcourage.
Sollen wir nun als Eltern auch noch eine Anzeige bei der Polizei machen? (Körperverletzung, Kindesmißhandlung...?)
Und sollten wir uns in diesem Fall einen Anwalt nehmen? War die Vorgehensweise der Polizei in Ordnung?
Vielen Dank schon mal für Antworten!
9 Antworten
Hallo, ich bin kein Jurist und dies stellt nur meine Meinung und keine Rechtsberatung dar:
Man muss hier sicher Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden. Der Mann hat sich Strafbar gemacht, da muss die Polizei sich drum kümmern und Strafantrag bei der staatsanwaltschaft stellen. Tut sie das nicht, ist das strafvereitelung im Amt. Ihr (euer Sohn) werdet hier nur Zeuge sein. Gibt auch noch sowas wie nebenkläger, das hat den Vorteil, dass man mitbekommt, was mit dem Mann passiert. Die Prellung und die Platzwunde sind Zivilrecht, da müsst Ihr tätig werden, wenn Ihr Schmerzensgeld von dem Täter wollt. das kann viel Geld kosten, wenn der Täter nichts hat, bleibt Ihr auf den Kosten sitzen.
Was würde ich machen? Ich würde mich bei der Polizei drum kümmern, dass ich Nebenkläger werde. Ich vermute dass Ihr dafür ebenfalls Anzeige erstatten / Strafantrag stellen müsst. Wegen dem Schmerzensgeld würde ich nichts unternehmen, wenn keine bleibenden Spuren zu erwarten sind. Also körperlich, seelisch bleibt hier natürlich eine Erfahrung mit der Euer Sohn klar kommen muss.
Wenn ich etwas falsch dargestellt habe, wird es sicher/hoffentlich jemand korrigieren. Ich bin jemand, der auch gerne dazu lernt.
Grüße, lukas
Hallo, Dein Kommentar macht insgesamt keinen blöden Eindruck. Um so bedenklicher finde ich, dass Du beim Zitieren des Begriffes "Neger" die Anführungsstriche "vergessen" hast. Wie konnte das denn passieren? Denk doch mal drüber nach!
grüße, lukas
Ich würde auch auf jeden Fall Anzeige erstatten. Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Die bieten auch oft sehr gute Informationen vorab. Der Sohn wird bestimmt nochmal als Zeuge gehört. Und ich finde es toll dass andere sich eingemischt haben. Für euren Sohn bedeutet das, dass ihm Unrecht getan wird und der Täter nicht ungeschoren davon kommt. Das ist zwar auch keine Wünschenswerte Erfahrung, aber viel besser als die vielen Opfer die zusehen müssen wie der Täter sie nachher noch auslacht weil es keine Zeugen gab und keiner zur Hilfe kam.
Anzeigen würde ich den auf jeden Fall, jemanden der Kinder schlägt, denn auch noch fremde Kinder ohne ernst zu nehmenden grund sollte das auch vor nem Richter rechtfärtigen... sofern es dazu kommt.
Ähm, was wäre für Dich denn z.B. ein "ernst zu nehmender Grund"???
Grüße, lukas
Selbstverteidigung? Bei einem Erwachsenen Mann und einem 11-Jährigen ein unwarscheinliches Szenario, aber unmöglich ist bekanntlich nichts ;)
nimm anwalt und mach anzeige wegen körperverletzung,wenn die polizei sich blöd stellt gleich mit anwalt dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden beamten
Es wurde ja schon eine Anzeige geschrieben die beinnhaltet alerdings nur die strafrechtliche Verfolgung. Beauftragt einen Anwalt mit der ziviielrechtlichen Verfolgung (Schmerzensgeld, Behandlungskosten usw.) der Tat.
ANZEIGE ... Körperverletzung, Nötigung, Drohen, Misshandlung ... Da kommt einiges zusammen und der Kerl kann sich - dank der Zeugen - warm anziehen! Sorge aber dafür, dass die Zeugen auch aussagen ... !
Strafrechtlich kann eine Anzeige gemacht werden muss aber nicht. Die Polizei muss den Fall der Staatsanwaltschaft anzeigen, welche dann entscheidet ob Anklage erhoben wird. Wenn der Geschaedigte, hier die Eltern als Vertreter des Kindes, der Polizei extra noch eine Anzeige erstatten, fuhrt es eher zu einer Anklage. Wird Anklage erhoben, und die Eltern des Negers treten als Nebenklaeger auf, dann fuehrt es eher zur Verurteilung. Wissen sollte man aber, die eigenen Kosten der Nebenklaeger werden in der Regel nicht erstattet. Es gibt Kostenerstattung der Zeugen. Sehr gut das Zeugen ausreichend vorhanden waren. Der aerztliche Befund ist auch ein Beweismittel in diesem Prozess. Insofern gehoerte es zur Pflicht der Polizeibeamte fuer arzliche Erstversorgung zu sorgen. Das aus Gruenden der Fuersorge und der Beweissicherung. By the way: Rechtschutzversicherungen zahlen nicht in Strafprozesse bei Vorsatzstraftaten. Zivilrechtlich ist es zwar sehr gut, dass eine aerztliche Begutachung stattfand. Doch viel wird dabei nicht herauskommen. Schmerzensgeld in Deutschland ist sehr gering. Beschwerde an den Polizeipraesidenten kann auch nicht Schaden, denn von fremden Leuten geschlagene Negerkinder, das kommt in der deutschen Hauptstadt pressemaessig gar nicht gut an. Die Befuerchtung das der Mann selbst Kinder hat und diese misshandelt kann ich nicht teilen. Wer eigene Kinder mishandelt tut dieses kaum auch bei anderen, oftmals sind es sehr liebevolle Vater die andere Kinder misshandeln.