Zerstörung von Eigentum durch Freundin, wie sieht hier die Rechtslage aus?
Guten Morgen. Mir kam da Gestern ein Gedanke und ich wollte mal Fragen, wie hier die Rechtslage in diesem fiktiven Beispiel aussieht.
Sagen wir mal, ein Paar ist zusammen und sie Lieben sich auf den ersten Blick, es sieht also alles gut aus. Die Freundin erfährt nuhn, wie auch immer, dass ihr Freund mit einer anderen zhusammen ist, worauf sie wütend den neuen PC ihres Freundes zerstört, so das ein wirtschaftlicher Totalschaden zu Verzeichnen ist.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Nennt sich bei der Polizei so etwas Mutwillige zerstörung oder wird so etwas über die Versicherung abgewickelt? Wie wird in diesem Fall verfahren und wird das Gerät ersetzt und wenn ja, von wem? Schon mal Danke im Voraus.
11 Antworten
Ihre Versicherung wird da nichts zahlen, da sie den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Das ist Sachbeschädigung und Du kannst Dir von ihr den Pc bzw. die Kosten ersetzen lassen, notfalls mit einer Klage (Zivilrecht)
Fiktiv? Das geschieht alle Tage irgendwo auf der Welt! :))
Klar, das glaub ich sofort, ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass mich dieser Fall nicht betrifft.
Genau für diesen Fall gibt es in der Privathaftpflichtversicherung den (kostenpflichtigen) Zusatz, nach dem die eigene Haftpflichtvers. einspringt, sofern der Schädiger zahlungsunfähig ist und man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um an sein Geld zu kommen. Das heißt so ähnlich wie Ausfallversicherung, m.W. Bei Online-Anträgen setzt man einfach ein Häkchen an die entsprechende Frage.
Ob diese Möglichkeit auch den Klageweg und erfolglose Versuche, das Geld einzutreiben, umfasst, müsste man aus den jeweiligen AGB der Versicherungen entnehmen.
Für diese Option muss man sich aber schon beim Antrag bzw. zu Versicherungsbeginn entscheiden.
Ja klar, die Haftpflicht der Freundin. Aber die des Geschädigten würde ja bei dem Zusatz Ausfallversicherung greifen, oder nicht?
Natürlich erst nach der ganzen Ochsentour, bis feststeht, dass sie zahlungsunfähig ist. Das muss man auch erstmal wollen.
Ganz nebenbei…
Die Forderungs-Ausfalldeckung leistet auch bei VORSATZ !
Leisten würde die PHV trotzdem nicht, da Verursacher und
Schädiger einen Haushalt bilden
@MoechteAWissen
Leisten würde die PHV trotzdem nicht, da Verursacher und
Schädiger einen Haushalt bilden
wo steht das denn, dass die beiden einen Haushalt bilden?
Steht nirgends! Habe ich aus dem Kontext abgeleitet.
Es gibt nichts aus der Frage aus dem sich schließen lässt, dass die Freundin zahlungsunfähig ist, oder dass der Fragesteller die Forderungsausfalldeckung in seiner HPV mitversichert hat.
Natürlich aber korrekt, obwohl es da meist eine Summenbegrenzung gibt.
Und es gibt auch häufig eine Mindestsumme, ab der die Forderungsausfalldeckung überhaupt greift... bei uns sind das 500 Euro.
es gibt den Tatbestand der Sachbeschädigung, das ist klar geregelt. Anzeige erstellen, bzw. über den Privatweg Anwalt
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Das ist eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB), die man anzeigen kann. Nebst dessen hat die Freundin den Schaden zu ersetzen (§ 823 BGB).
Wenn sie dies nicht freiwillig tut, muss der Geschädigte den Weg über das gerichtliche Mahnverfahren gehen oder die Dame verklagen.
mutwillige Zerstörung, die Haftpflicht ist da raus