Haben Eltern das Recht das Eigentum ihrer Kinder zu zerstören?
Ja, dürfen Eltern das Eigentum ihrer Kinder (unter 18 Jahre)absichtlich zerstören, wenn diese es mit ihrem Taschengeld oder mit dem Verdienst des Zeitungen austragens bezahlt haben. Also haben sie gesetzlich das Recht dazu? Kann sowas als pädagogische Maßnahme gelten oder doch als mutwillige Zerstörung? Reine Neugier....
20 Antworten
Es gibt keinen § der dieses erlaubt. und wie du siehst, sind auch nur pauschale Antworten vorhanden. Nicht eine Antwort (sofern ich keine übersehen habe) weist auf eine entsprechende Bestimmung, oder ein Gesetz / einen § dazu hin.
Ausserdem stößt mir dein Verweis auf die 18. Jahre auf.
Ab dem 12. Lebensjahr setzen Rechte für Kinder und junge Menschen ein, die es zu teil den Eltern unmöglich machen gegen den Willen des Kindes etwas zu bestimmen.
Mit Vollendung des 12. Lebensjahres ist das z.B. die Entscheidung die Religionszugehörigkeit zu wechseln. Gegen den Willen des Kindes, können und dürfen die Eltern dies nicht bestimmen. Sie selbst dürfen gern wechseln. Aber das Kind entscheidet für sich.
Quelle:
Bedingte Religionsmündigkeit (kein Wechsel gegen Willen des Kindes, § 5 RelKErzG)
Mit steigendem Alter kommen dann weitere §§ und Bestimmungen hinzu, bei denen ebenfalls das Kind entscheidet. Ob das den Eltern passt, oder nicht.
Sofern es nicht anders möglich ist, besteht auch die Möglichkeit entsprechende Rechte ein zu klagen.
Ja, dürfen sie. Ob sie es sollten ist eine andere Geschichte und im Kontext zu sehen.
Wie kommst Du darauf? Meinst Du, Eltern hätten das Verfügungsrecht über das Eigentum ihrer Kinder??? Sie dürfen es verwalten, aber nicht zersören oder stehlen!
Es wird voreilig von §§, von päd. Einwirkungen und päd. Maßnahmen gesprochen - und von Informationen ans Jugendamt. Die Familie , die Wohnung, das zum Haus gehörende eingezäunte Gelände bilden funktional und juristisch einen besonderen "Körper" mit viel Selbstbindung, Schutz und Vorrang. Du hast sicherlich schon oft gelesen, wie zögerlich die Polizei selbst bei rüden Vorkommnissen agieren muss. Nun zur Anfrage : Sie dürfen nicht ! Das Jugendamt fährt raus und befragt/ermittelt/gewichtet. Und dann = Gespräche, Belehrung, Androhung, Kontrolle, evtl. Weiterleiten der Fakten. Ziel ist eine Sensibilisierung auf Seiten der Eltern.
Die causa
ist noch weit weg von einer Bestrafung. Geht es jedoch um körperliche Schädigung und um Missbrauch, kommt es zu sehr schnellen Einsätzen. Und auch dann wird die Schwierigkeit der Zeugenaussagen (Abhängigkeit, Verweigerung) deutlich. Noch etwas zum
Zeitungsträgerlohn:
Die Vereinbarung (der Vertrag) läuft über den Jugendlichen; er ist Adressat des Geldes; ihm darf nichts genommen werden, er muss korrekt übergeben, wenn Forderungen vonseiten der Eltern bestehen sollten.
Ja, dürfen Eltern das Eigentum ihrer Kinder (unter 18 Jahre)absichtlich zerstören, wenn diese es mit ihrem Taschengeld oder mit dem Verdienst des Zeitungen austragens bezahlt haben.
Ja, weil es schlicht nicht dein Eigentum ist :-)
Dein Irrtum 1: Mit deinem Taschengld kannst du machen, was du willst. Nein, das was deine Eltern dir erlauben damit zu tun.
Dein Irrtum 2: Mein selbst verdienstes Geld gehört mir. Nein, es trägt zum Familieneinkommen bei, wenn das verlangt wird.
Dein Irrtum 3: Ich habe auch Rechte. Ja, einige, wenige - aber die Vermögenssorge gehört nicht dazu.
Denn: § 1626 Abs. 1 S. 2 BGB regelt die elterliche Vermögenssorge. Diese beinhaltet grundsätzlich die Verwaltung des gesamten dem Kind zustehenden Vermögens, dessen Verwendung (auch im Rahmen des "Taschengeldparaphen" 110 BGB).
Lerne und weine. Du magst so groß wie deine Eltern sein, du bist ihnen dennoch nicht gleichgestellt :-O
Über die padägische Sinnhaftigkeit zu Bestrafung durch Entzg und Zerstörung kommentiere ich dann später, wenn du dich beruhigt hast.
G imager761
auch wenn du recht hast, du bist ganz schön arrogant! der fragesteller fragte aus neugier! ich kann es echt nicht verstehen, welche frechheiten und unterstellungen sich hier manche leute herausnehmen??? und so was nennt sich dann erwachsen. herzlichen glückwunsch!
Nein, sie haben nicht das Recht dazu. Auch wenn sie als Erziehungspersonen das Recht haben den Gebrauch einiger Sachen zu verbieten, müssen sie das Eigentum der Kinder respektieren. Sie Sund aber berechtigt Gegenstände ein zu behalten, wenn diese den Kindern schaden oder per Gesetz für die jeweilige Altersstufe verboten sind ( Alkohol, Drogen, Zigaretten, Waffen, u.ä. ). Dinge die sie aus erzieherischen Gründen einbehalten, müssen sie aufbewahren, bis sie ihn spätestens am 18. Geburtstag zurückgeben.
Warum nicht? Seit wann gestatten Verwandschaftsgrade Straffreiheit?
Wenn der Vater im Suff das Mofa seines 14jährigen Sohnes zu Schrott fährt, muss er es ihm ersetzen.
du meinst also, ein kind kann seine eltern anzeigen, weil sie ihm etwas zerstört haben? das wäre ja der umkehrschluss.
ich kann mir das nicht vorstellen.