Soll für Freund bei Ebay Sachen verkaufen, wie sieht da die Rechtslage aus?

7 Antworten

Also ich würde es nicht machen, da kann man nur verlieren. Wenn jemand sein Passwort vergessen hat, dann setzt man sich mit denen in Verbindung, das passiert jeden Tag. Und spätestens ein paar Tage später kommt man auch wieder rein. 

Nein, es ist da wohl eher so, dass man da entweder Mist gebaut hat und rausgeflogen ist und sich auch nicht mehr anmelden kann und was das für deinen Account in der Zukunft bedeutet, das kannst du dir sicher vorstellen. Oder man hat zu viele negative Bewertungen und das kommt dann auch nicht von ungefähr. Und für deinen Account bedeutet das auch nichts gutes. 

Wenn du es verkaufst, bist du verantwortlich, d.h. du musst die Sachen auch haben und verschicken, was mit Arbeit verbunden ist. Macht der Bekannte das, weisst du nicht, ob es ordentlich passiert, haftbar bist aber du für alles. Und wenn ein angeblich funktionierendes Teil dann doch nicht geht, ebenso. Den Ärger hast am Ende also auch du. 

Wenn sein Passwort nicht geht, soll er es mit ebay klären und dann kann er auch wieder verkaufen, wenn er sich nichts zu schulden hat kommen lassen.

Hallo Schoenergadanke,

Du bist der/die Verkäufer/in! Das bedeutet, dass du haftest wenn etwas nicht stimmt. (Ware wird nicht versandt, Ware beschädigt etc.)

Es ändert auch nichts daran, wenn du reinschreibst, dass du das im Auftrag verkaufst. Bei Problemen haftest du.

Hoffe das hilft dir weiter.

Gruß

REK

Warum macht der Freund denn das nicht selbst? Lass Dich da nicht drauf ein! Denn Du bist für Deinen Account voll verantwortlich, nicht Dein Freund.

Solche Sachen gehen oft schief und enden dann mit einer Ebay-Sperre.

Schoenergedanke 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 16:44

weil er angeblich an sein Passwort bei Ebay nicht mehr rankommt. 

Sag ihm er soll sich selbst anmelden, du bist voll verantwortlich für die Lieferung,die Beschaffenheit des Artikels und die gesamte Abwicklung incl. Bezahlung.

Das kann nur Ärger geben.

DerDieDasCapri  30.03.2017, 16:14

wenn der Erfüllungsort bei ihm ist geht das doch fit. Solange der Käufer wo anders wohnt und nichts ausgemacht wurde. wenn dann die ware während der Lieferung kaputt geht, hat der Käufer pech gehabt

Margita1881  30.03.2017, 21:16
@DerDieDasCapri

@Capri: wenn alles so einfach wäre, wie Du es Dir kindlich vorstellst...

Vergiss es. Auf der Verkaufsplattform ebay werden Kaufverträge gem. BGB geschlossen und der Verkäufer (also Du) ist für das, was er verkauft haftbar.

Dein Kommentar:

"weil er angeblich an sein Passwort bei Ebay nicht mehr rankommt."

So eine miese Ausrede habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Was hindert ihn daran, einen neuen Account anzumelden? Was hindert ihn daran, bei ebay ein vergessenes Passwort zu melden? Das sind nur zwei von mehreren Möglichkeiten.

Ich habe den Verdacht, dass Du ausgenutzt werden sollst und am Ende für seinen Mist geradestehen musst.

Schoenergedanke 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:47

Das habe ich Ihm auch gesagt und darauf bekomme ich als zweites Argument von Ihm immer die Antwort :  Das bei Ebay auf dem Account wo er nicht mehr rankommt seine Bankdaten hinterlegt sind und deswegen könnte er auch nicht einen neuen Account machen. 

haikoko  30.03.2017, 18:52
@Schoenergedanke

Ahja. Lass Dich bitte nicht veräppeln. Ich habe mehrere ebay-Accounts und in allen sind ein und dieselben Bankdaten hinterlegt.

Ich denke, er wurde von ebay gesperrt und darf ebay nicht mehr nutzen. Lass bitte die Finger davon.

Er kann dann ja selber über ebay-Kleinanzeigen sein Zeug anbieten und verkaufen. Das ist eine andere Firma als ebay. Falls er da auch schon rausgeflogen ist, hat er Pech gehabt.

Schoenergedanke 
Beitragsersteller
 30.03.2017, 18:53
@haikoko

Vielen Dank !!!