Neues Schloß an Haustür?
Hallo Leute,
aufgrund eines Todesfalls musste die Feuerwehr Türen aufbrechen. Nun sind die Schlösser kaputt und es müssen Neue rein. Übernimmt die Kosten evtl. eine Versicherung?
Also jetzt Versicherung des Verstorbenen
7 Antworten
Wieso "Schlösser"? In der Regel muss nur die Wohnungstür geöffnet werden, bei mehreren Schlössern besteht zumindest schon mal Klärungsbedarf.
Rechtlich sieht es aber so aus:
Hausratversicherung scheidet aus, da nur Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl und die Abwehr eine dieser Gefahren versichert ist.
In der Haftpflichtversicherung muß ein vermeidbarer Verstoß gegen den Schadensersatzparagraphen vorliegen, auch der ist nicht erkennbar, weder als Verstoß noch dessen vermeidbarkeit.
Auch liegt kein Delikt vor, dessen der verstorbene sich schuldig gemacht hat.
Der die Feuerwehr gerufen hat kann auch nicht belangt werden, da er im öffentlichen Interesse gehandelt hat
Demnach liegt eines der seltenen Ereignisse vor, bei dem es keinen schuldigen gibt, damit fällt es letztendlich wahrscheinlich ins Risiko des Eigentümers und das ist der Vermieter
Anmerkung :
Sofern der Tod durch einen Unfall eingetreten ist und der Verstorbene eine private Unfallversicherung hatte, ist die Unfallversicherung im Rahmen der Rettungs- und Bergungskosten zum Schadensersatz verpflichtet.
Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter oftmals verpflichtet, die Tür instand zu setzen und auch die Kosten zu tragen.
- Der Vermieter kann zwar versuchen, vom Mieter die Erstattung der Kosten zu verlangen, die er für die Beseitigung des Schadens aufgewendet hat
- - aber das ist nur in Ausnahmefällen berechtigt.
Meine private Haftpflicht ersetzt dem Vermieter den Schaden.
Das muss dann aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt werden. Oder die Erben müssen ran.
Hat der Verstorbene eine Versicherung? Dann da nachfragen.