Wird man bestraft, wenn man im Affekt was kaputt schlägt?
7 Antworten
"Im Affekt" wirkt sich maximal strafmildernd, aber nicht rechtfertigend oder gar entschuldigend vor Gericht aus. Sprich, im "besten" Fall wirst du etwas geringer bestraft als wenn du lange und akribisch geplant hast, den Gegenstand kaputt zu schlagen.
Auf jeden Fall wirst du aber dem Geschädigten Schadenersatz leisten müssen. Denn die Strafe gibt's vor dem Strafgericht, wo dein "Gegner" der Staat bzw. das Volk ist, Schadenersatz hingegen ist Zivilrecht und somit ein gesondertes Verfahren zwischen dir und dem Geschädigten.
Eine Handlung im Affekt kann sich strafmildernd auswirken, § 21 StGB
Bei tiefgreifende Bewustseinstörung kann es sogar zur Schuldunfähigkeit führen, § 20 StGB
Zivilrechtliche Ansprüche bleiben aber grundsätzlich bestehen.
Jeder ist für sein Tun und Handeln verantwortlich ! Also auch DU !
>Im Affekt< sollte sich hier doch eher strafverschärfend als strafmildern äußern - weil scheinbar durchaus angebracht.
Dein Eigentum kannst du zerstören wie es dir gefällt.
Bei fremden Eigentum handelt es sich um Sachbeschädigung - unabhängig von deinem Gemütszustand.
ok, dann mach ichs nur wenn mich keiner sieht..
Wenn es nicht dein Eigentum ist, kann das passieren.