Zeitschriftenabo schon längst eingestellt - Inkasso fordert trotzdem Jahresbeitrag bis nächstes Jahr
Ich hatte mal ein Zeitschriftenabo mit vierteljährliche Zahlweise. Da einmal die Lastschrift geplatzt ist wurde der Versand der Zeitschrift auch sofort eingestellt. Da ich keine Zeitschrift mehr bekommen habe, sah ich auch irgendwie nicht ein, den Betrag zu überweisen. Nun habe ich Probleme mit einem Inkassobüro. Die fordern nun einen Jahresbeitrag für dieses Jahr und bis zum nächsten Jahr inkl. Inkassogebühren usw. obwohl ich schon lange keine Zeitschriften mehr - bestimmt schon seit 4 Monaten - mehr bekomme. Wie gehe ich damit um? Kann ich dem widersprechen?
8 Antworten
Schau unbedingt in die Vertragsunterlagen. Das dein Abo eine Quartalsabrechnung hat heißt nicht das das Abo auch Quartalsweise kündbar ist.
Wenn ich es richtig verstanden hab, dann haben Sie dir die Zeitschrift immer geliefert bis einmal dein Konto nicht gedeckt war. Damit hat du einen Vertragsbruch begangen. Das alle weiteren Lieferungen eingestellt wurden ist damit das Recht des Verlages. Um die Gebühren wirst du wohl nicht rumkommen. Wenn der Vertrag nicht gekündigt ist musst du auch weiterhin zahlen, selbst wenn die Zeitschrift nicht nicht geliefert wird. Die Lieferung beginnt erst wieder wenn dein "Verlagskonto" gedeckt ist. Du hast aber das Recht rückwirkend alle ausgefallenen Zeitschriften anzufordern.
Also Bezahl deine Schulden und fordere die Zeitschrift der letzten Wochen/Monate. Oder geh direkt zu einen Anwalt für Vertragsrecht und hoffe das er irgendeine Klausel im Vertrag findet der als unwirksam zubezeichnen ist. Dann hast du Gute Chancen aus dem Vertrag zukommen.
Widersprechen kann man immer, nur dürfte das in diesem Fall kaum etwas nützen. Denn der Verlag - der das Inkassounternehmen wohl beauftragt hat - kann ja zurecht auf einen bestehenden und ungekündigten Vertrag verweisen. Durch die Nichtbezahlung des offenstehenden Betrages ist der Empfänger der Leistungen in der Bringschuld, nicht der Erbringer der Leistung. Ohne Geld keine Ware. Das ändert aber nichts daran, dass das Abonnement weiterläuft, solange es nicht rechtswirksam gekündigt wurde.
dass sie keine zeitschrift7en mehr geschickt haben, dem ging ja was vorraus. in dem fall warst du die jenige, welche zuerst in der schuld stand. aus dem vertrag kommst du erst dann raus, wie es im vertrag drin steht. (6 monate, 12monate, 24... )du musst also zahlen bis der vertrag beendet ist. aber vorsicht ich würde sofort kündigen, damit du es nicht vergisst zum ende hin. weiter laufen wird der vertrag aber dennoch bis zum schluss. zahlst du aber und du erhälst keine zeitschriften so kannst du rechtliche schritte einleiten
ps sollte es keine vertragslaufzeit geben ist meine antwort hinfällig und du brauchst nur zukündigen und raus bist du
Nein, du kannst nix machen. Auch wenn die Lieferung eingestellt wurde musst du warscheinlich zahlen. Du hättest die Zeitschrift kündigen müssen, sonst läuft das ewig weiter.
Da bleibt dir wohl nur die Möglichkeit beim Verbraucherschutz nachzufragen, kostet halt Telefongebühr, aber die sagen dir, was zu tun ist!