Aushilfe - bekomme ich Lohn bei Krankheit (mit Krankenschein)

7 Antworten

Ich arbeite seit kurzem bei Tedi,

Wie lange arbeitest Du dort schon? Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Wenn Du vor Deiner Krankheit noch nicht lange genug gearbeitet hast, bekommst Du vom AG kein Geld. Auch die Krankenkasse bezahlt bei Minijobern nicht, da hier ja auch keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.

Wenn Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, muss der AG Dir für Krankheitstage an denen Du hättest arbeiten müssen genau diese Stundenzahl die aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist, bezahlen. Das nennt sich Entgeltausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

ischdem  06.10.2014, 07:05

**bei Minijobern wird im Krakheitsfall bezahlt.

Quelle Knappschaft - Minijobzentrale**

ischdem  06.10.2014, 07:10
@ischdem

**bei Minijobern werden:

Beitrage zu Krankenversicherung gezahlt.

zu Rentenenversicherung zur Unfallversicherung **

Quelle: Minijobzentrale - Knappschaft

Welche monatlich, wöchentlich, tägliche Arbeitszeit steht denn in deinem Vertrag? Hast du einen Grundlohn oder Leitungslohn. Bekommst du Lohn auf Stundenbasis?

wenn man Urlaub hat bekommt man glaub ich

Was heißt da glaub ich?

Deine Angaben sind so unpräzise und eine Kenntnis über Daten deines Arbeitsvertrages offensichtlich so rudimentär, dass eine genaue Auskunft nicht möglich ist.

Gesetzlich gilt in Deutschland sowohl für 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit, als auch Lohnfortzahlung im Urlaub. Beides jedoch nach den im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten. Wenn du laut Vertrag nur 2,5 Stunden pro Tag arbeitest, bekommst du natürlich auch nur 2,5 Stunden pro Tag Urlaubsgeld.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge-, bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf Fortzahlung ihres regelmäßigen Verdienstes durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen. Das Entgelt wird für die Tage fortgezahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären (§§ 3 - 4 Entgeltfortzahlungsgesetz - EFZG).

Quelle Knappschaft - Minijobzentrale

Du musst bei Krankheit (bis 6 Wochen) und auch bei Urlaub Deinen ganz normalen Lohn bekommen. Da dürfen keine Stunden abgezogen werden. Du musst genau das bezahlt bekommen, als hättest Du gearbeitet.

regenboegnlila 
Beitragsersteller
 04.10.2014, 20:58

wenn ich aber krank werde, würde ich ja gar nciht weiter eingeteilt werden. somit würde ich später dann auch kein geld bekommen. nur für die 2 tage war ich ja eingeteilt.

Allexandra0809  04.10.2014, 21:02
@regenboegnlila

Du hast doch sicher eine feste Arbeitszeit oder arbeitest Du sehr unregelmäßig? Was steht in Deinem Vertrag? Wöchentliche Arbeitszeit von .... Stunden und tägliche Arbeitszeit? Arbeitest Du immer an den gleichen Tagen oder immer an verschiedenen?

Wenn Du immer an den gleichen Tagen arbeitest und an einem solchen krank bist, musst Du auch Dein Geld bekommen.

Such dir einen anderen arbeitgeber, denn solltest du mal schwer krank werden, dann stehst du mit Null Geld da.

Allexandra0809  04.10.2014, 19:53

Das hat nichts mit diesem Arbeitgeber zu tun, das ist bei 450-Euro-Jobs immer so

apfelkiste  04.10.2014, 19:56
@Allexandra0809

450€uro Job sollte man nicht annehmen, lieber teilzeit, denn dann steht man besser da.

Allexandra0809  04.10.2014, 21:00
@apfelkiste

Das ist auf jeden Fall richtig