Zeitarbeit wollen die mich verarschen oder ist das rechtens?
Guten Abend, ich habe da mal eine Frage. Ich werde das Gefühl nicht los das mich meine Zeitarbeitsfirma bescheißen will. Ich habe nun in den letzten Jahren schon viele Zeitarbeitsfirmen durch, doch sowas wie da is mir bisher auch noch nicht passiert.
Ich sollte 5 € Verpflegungskosten bekommen + Fahrtkosten.
- Mir wurde gesagt das nach 3 Monaten die Verpflegungskosten versteuert werden. Bei anderen Zeitarbeitsfirmen habe ich das die ganze Zeit bekommen ohne abzüge. Die jetztzige ZAF sagt aber das das nicht rechtens sei. Seltsam.
Ich habe vor Vertragsabschluss mit der Firma abgemacht das ich 8€ Stundenlohn haben will was er mir ja auch versprochen hat. Bei Vertragsabschluss ist mir dann aufgefallen das sie mir nur 7,60 € geben wollten. Dies hatte ich gleich geklärt und dann hatten sie gemeint " Da kommen ja noch 0,40 € dazu" Nun mein Problem.. wenn ich Krank bin oder Urlaub nehme bekomm ich nur 7,60 € ausbezahlt anstatt die 8 €. Ist das denn in Ordnung?
Ich warte ja im Prinzip nur auf ne mögliche Übernahme. Aber an dem was mir anfangs als Mindest-Netto- Lohn versprochen wurde liegen welten eben wegen diesen Sachen.
Kennt sich jemand aus und kann mir eventuell helfen?
Vielen Dank im vorraus.
7 Antworten
- Bist Du bei dem gleichen Kunden eingesetzt, wie in den Vormonaten, ist das richtig, dass VMA versteuert werden. Ein Unternehmen hat von einbehaltenen Steuern absolut nichts , da es diese ja auch abführen muss an das Finanzamt. Man kann Dir diese VMA auch weiter steuerfrei auszahlen, dann musst Du aber bei der Steuererklärung dies angeben und es wird nachversteuert. Das sind die Steuergesetze, für die ein Unternehmen - auch ein Zeitarbeitsunternehmen- nichts kann.
- Die Zulage von 0,40 Euro bekommst Du nur, wenn Du arbeitest, sprich Du fällst auf den Grundlohn von 7,60 Euro zurück bei Urlaub, Krankheit ect. Anders wäre es, wenn ein Stundenlohn von 8,00 Euro vereinbart worden wäre. Den würdest Du auch bei Fehlzeiten erhalten. Noch ein Tipp, wenn Du ein Gleitzeitkono hast und Dir werden Gleitzeitstunden abgerechnet (Brückentage, fehlende Einsätze ect.) musst Du selbstverständlich diese mit 8 Euro abgerechnet bekommen. Ich habe viele Jahre die Abrechnungen der Mitarbeiter bei Zeitarbeitsfirmen erstellt. Derartige Zulagen bedeuten immer viele manuelle Änderungen im Lohnprogramm und oft geht da etwas schief.
Du hast einen Arbeitsvertrag und da ist Dein Stundenlohn und die Zulage aufgeführt. Wenn Du das unterschrieben hast, kannst Du da leider nichts mehr machen, auch wenn Dir vorher mündlich etwas anderes versprochen wurde. Vielleicht steht in Deinem Arbeitsvertrag so ein Satz wie: "... Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. ..." (aus einem Randstad-Arbeitsvertrag)
Meinereiner67 hat geschrieben: "... die gesamte zeitarbeitsbranche lebt nur von Lug und Betrug. ..." - Stimmt! Ein Beispiel: Warum versprechen die meisten Zeitarbeitsfirmen Fachkräfte auf Zeit wenn lt. aktuellen Statistiken fast immer ein Helferlohn gezahlt wird? irgendwie passt das nicht...
"... Ich warte ja im Prinzip nur auf ne mögliche Übernahme. ..." - hoffentlich ist diese "Übernahme" nicht so ein "Versprechen" (oder besser gesagt "Versprecher") dieser Zeitarbeitsfirma...
Ich will Dich auf etwas anderes aufmerksam machen:
Du erhältst eine außertarifliche Zulage von 0,40€. Vielleicht steht in Deinem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung so etwas:
"... Die außertarifliche Zulage mindert sich, ohne daß es einer entsprechenden Erklärung des Arbeitgebers bedarf, um den Betrag einer etwaigen zukünftigen Erhöhung des tariflichen Entgelts, ..." (aus einem IGZ-Arbeitsvertrag)
Wenn ja, dann wirst Du bei einer Tariferhöhung leer ausgehen!
Zu Erinnerung: 7,60€ ist DGB-Tariflohn E1 West. Beim DGB-BZA und DGB-IGZ Tarifvertrag wird es ab 1. Mai 2011 zu einer Erhöhung auf den Armutslohn von 7,79€ brutto kommen.
etwas nebenbei: Irgendwie interessant, ...
... die IG Metall ist als DGB-Gewerkschaft mitschuldig an den Armutslöhnen und Menschenrechtsverletzungen (u.a. Artikel 23, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte). Allerdings sagt selbst die IG Metall:
"Leiharbeit ist wie Zuhälterei"
http://www.mittelbayerische.de/index.cfm?pid=10057&pk=580042
hallo ich habe für arkon personaldienstleistung in wuppertal gearbeitet und wollte jedem von dieser firma abraten die reinsten ABZOCKER die stellen ex heftlinge ein um an den zu verdienen ich selber war nie im knast aber ich hab für die 2 wochen gearbeitet bis ich erfahren habe was für abzocker das sind und die arbeiten mit firmen zusammen die das tolerieren wie zb. as bardusch gmbh in Liegnitzer Straße 1, 42489 Wülfrath
die haben mich gekündigt weil ich krank war und mein geld haben die auch gekürtzt weil ich krank war angeblich vertagsstrafe ich finde alle sollten diese verbrecher ins netz stellen und sowas müssen wir uns nicht durschgehen lassen bitte stellt alle verbrecher firmen im netz
hallo ich habe für arkon personaldienstleistung in wuppertal gearbeitet und wollte jedem von dieser firma abraten die reinsten ABZOCKER die stellen ex heftlinge ein um an den zu verdienen ich selber war nie im knast aber ich hab für die 2 wochen gearbeitet bis ich erfahren habe was für abzocker das sind und die arbeiten mit firmen zusammen die das tolerieren wie zb. as bardusch gmbh in Liegnitzer Straße 1, 42489 Wülfrath
die haben mich gekündigt weil ich krank war und mein geld haben die auch gekürtzt weil ich krank war angeblich vertagsstrafe ich finde alle sollten diese verbrecher ins netz stellen und sowas müssen wir uns nicht durschgehen lassen bitte stellt alle verbrecher firmen im netz
Hallo!
Zu deinem Verpflegungsgeld muss ich deiner Zeitarbeitsfirma Recht geben: das muss tatsächlich nach 3 Monaten (Einsatz beim selben Kunden) komplett versteuert werden.
Du hast einen Stundenlohn von 7,60 € + 0,40 € Zulage, d. h. das entspricht einem Stundenlohn von 8,00 €. Leider wird es den Zeitarbeitsfirmen so aufdiktiert - sie müssen laut Tarifvertrag zahlen (in deinem Fall 7,60 €) aber es liegt in ihrem Ermessen wieviel Zulage sie dir zahlen möchten. Allerdings muss diese Zulage auch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und Feiertage bezahlt werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab - dazu sind sie verpflichtet!
Moin,
die gesamte zeitarbeitsbranche lebt nur von Lug und Betrug.
Bis zu 3 Monaten sind Spesen u. fahrtkosten komplett steuer und Sozialversicherungsfrei als Dienstreise abrechenbar.
Danach wird das in der Tat wie ein normaler Arbeitsweg gehandhabt.
Das heißt nicht, dass der Zuhälter die vereinbarte Aufwandsentschädigung nicht zahlen muss.
Wenn die Tätigkeit 1 Tag unterbrochen ist beginnt die 3 Monatsfrist von neuem.