Klage wurde abgelehnt wegen einem Beweis der gefälscht ist.Und zwar hat man meine Unterschrift auf einem Einschreiben der DHL gefälscht. Was ist zu tun ?
Hallo Leute, das ist gewissermaßen eine Folgefrage zu meiner anderen. Und zwar hatte ich vor, meinen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen wegen einer nie angekommen Kündigung. Jetzt wurde die Klage überraschenderweise abgelehnt mit der Begründung, dass man ein Einschreiben von der DHL vorgelegt bekommen hätte, auf dem ich/ oder mein Vater unterschrieben hätten. Diese Unterschrift ist so schlecht gefälscht, man hat sogar einen Buchstaben vergessen. Was kann ich jetzt tun ? Und ist da weiterhin das Arbeitsgericht für zuständig oder brauche ich jetzt langsam wirklich einen Anwalt ? Ich möchte hier hinzufügen, dass es mir nicht um die paar Euros geht, sondern ums Prinzip. Die Firma hat eine Geschichte der Arbeitnehmer-Ausbeutung hinter sich (Zeitarbeit, jaja ich weiß, selber Schuld) und jetzt möchte ich nun wirklich nicht mehr klein beigeben. Freue mich über jede hilfreiche Antwort.
4 Antworten
Du solltest zu einem Anwalt. Wenn ich es richtig verstehe bist Du schon oder noch bei Gericht? Eine Klage wird jedenfalls nicht abgelehnt bzw was meisnt Du damit? Den Beweis, dass die Kündigung nie zuegangen ist kannst Du durch zeugen antreten und in Deinem Fall auch durch das Angebot eines Gutachters der dann die Echtheit der Unterschrift prüft. Solche Gutachten dauern sehr lang, sind teuer und der Ausgang nicht wirklich gewiss.
Ich habe mich gemäß den Ratschlägen in der Vergangenheit an das Arbeitsgericht gewand. Dort wurde die Klage aufgenommen und mir wurde einige Zeit später ein Datum für den Gütetermin genannt.
Dieser Gütetermin wurde nun abgesagt, da die Klage fallen gelassen wurden ist. Die Begründung ist:
Da ja eine Unterschrift vorliegt für das Einschrieben (DHL) mit dem meine Kündigung verschickt worden ist, stehe ich quasi als Lügner da. Da man somit "bewiesen" hat, dass die Kündigung sehr wohl von mir angenommen wurden ist. Der Streipunkt war ja, dass ich nich eine schriftliche KÜndigung erhalten habe.
Fakt ist aber, weder ich noch mein Vater (Mutter hat anderen Nachnamen) haben diese Unterschrift verfasst.
Jetzt schaue ich dumm aus der Wäsche und kann nicht fassen, dass eine schlecht gefälschte Unterschrift mir da den Wind aus den Flügeln nimmt
Da wäre ein Gutachten eines Graphologen sinnvoll. Der muss aber, um bei Gericht zugelassen zu sein, den Titel „Öffentlich bestellte(r) und beeidigte(r) Sachverständige(r) für Handschriftvergleichung“ tragen.
Nur ein solcher Spezialist kann prüfen, ob zwei (Unter-)Schriften denselben Urheber haben. Sinn des Gutachtens ist natürlich, die Fälschung eindeutig als solche zu identifizieren.
Wenns dir ernst ist und du die Sache bis zum ende durchpauken willst, was ich in diesem Fall echt sympatisch fände :-), dann nimm dir einen anwalt, der weiss am besten welche geschütze man da auffährt.
(Graphologisches Gutachten, anzeige wg. Dokumentenfälschung und was man sich da so alles als Laie Vorstellen kann :-))
Das ist typisch Zeitarbeit. Ich habe mal intern bei einer gearbeitet. Fälschen ist bei denen an der Tagesordnung