Kann ich eine Ausbildung ohne weiteres Absagen wenn ich diese zwar per Mail zugesagt habe , aber den Vertrag nicht Unterschrieben habe?

4 Antworten

Klar.

Du kannst auch ne Ausbildung vor Beginn kündigen. Du hättest ja ohnehin ne vorgeschriebene Probezeit in deinem Vertrag und könntest deshalb das Arbeitsverhältnis sehr schnell beenden. Daher geht das in Ordnung. Besser als am ersten Tag einfach nicht erscheinen und dann da kündigen...

musst halt ne schriftliche Kündigung hin schicken, dann bist auf der sicheren Seite.

Aber sicher. Selbst ein unterschriebener Ausbildungsvertrag kann vor Beginn der Ausbildung von beiden Seiten (meist) gekündigt werden.

Du solltest das aber bald machen. Da kann sich der Betrieb noch nach einem anderen Azubi umsehen.

dummefrage0595 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 15:49

vielen Dank für die schnelle Antwort !,  ich nehme an ich muss KEINE kündigung schreiben ? da noch kein Vertrag abgeschlossen bzw. unterschrieben wurde? 

Hexle2  17.06.2015, 16:05
@dummefrage0595

Da Du keinen unterschriebenen Vertrag hast, brauchst Du auch nicht schriftlich kündigen. Ruf dort an oder schreib eine E-Mail.

Es ist zwar nicht die feine englische Art, aber so lange der Vertrag nicht unterschrieben ist, existiert er eben noch nicht. Ein Ausbildungsvertrag bedarf der Schriftform.

Du solltest das möglichst schnell machen, damit ein Nachrücker noch die Chance bekommt

Nein, eine Zusage ist verbindlich. 

ShinyShadow  17.06.2015, 12:47
Goodnight  17.06.2015, 13:07
@ShinyShadow

Der Arbeitgeber muss nicht auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben, er kann sie durchaus verrechnen. Deshalb nicht ohne Weiteres..

Familiengerd  17.06.2015, 13:40
@Goodnight

Welche Kosten?

Selbstverständlich kann ein Zusage problemlos zurück genommen werden!

Auch ein bereits unterschriebener Ausbildungsvertrag (wenn er denn schriftlich vorlag) kann vor Antritt der Ausbildung fristlos gekündigt werden, wenn eine solche vorherige Kündigung vertraglich nicht ausgeschlossen wurde - was wenig sinnvoll ist, da das Ausbildungsverhältnis während der Probezeit ohnehin jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann.

Einen Schadenersatzanspruch hat die Gegenseite nur bei Kündigung ohne wichtigen Grund nach der Probezeit.

Siehe dazu das Berufsbildungsgesetz BBiG §§ 20 ff!

dummefrage0595 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 15:51
@Familiengerd

ich habe wie gesagt den Vertrag  NICHT unterschrieben , er wurde mir nachdem ich per mail geschrieben habe dass ich das angebot gerne " Annehme " , zugeschickt

Familiengerd  17.06.2015, 19:24
@dummefrage0595

Das habe ich ja auch geschrieben: "Selbstverständlich kann eine Zusage problemlos zurück genommen werden!"

Du brauchst Dir deshalb also nicht die geringsten sorgenvollen Gedanken zu machen!