Fahrschule stellt Fehlstunden in Rechnung?

3 Antworten

Natürlich zahlst du die Fahrstunden, die du kurzfristig absagst. Wenn das kurzfristig ist, kann er ja keinen Ersatz finden und die Arbeitszeit muss bezahlt werden. In der Regel muss man mind. 24h vorher absagen.

chucknils  22.11.2016, 22:27

Das ist eine komische Argumentation. Ist ja nicht so, als wenn der Fahrlehrer 100% seiner Arbeitszeit mit Fahrstunden verbringen würde. Die beiden Stündchen hat er doch sicherlich ganz locker mit Büroarbeit ö.ä. füllen können, also etwas, was so oder so hätte gemacht werden müssen. Daraus folgt logischerweise, dass es kein tatsächlicher Arbeitsausfall gewesen ist. Und das mit den 24 Stunden halte ich für ein Gerücht, so ähnlich wie "Ich muss den Handwerker nicht bezahlen, wenn ich mit seiner Arbeit unzufrieden bin". Das hat sich mal irgendwer ausgedacht, weil es ihm eben in den Kram gepasst hat.

Gonero 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 21:55

Aber Vertrag oder AGB oder so hatte ich nicht.

CharaKardia  22.11.2016, 21:57
@Gonero

Doch, das geht auch mündlich und zwar in dem Moment, indem du oder deine Eltern entscheiden, dass du den Führerschein bei dieser Fahrschule erlangen möchtest.

Gonero 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 21:59
@CharaKardia

Wie mündlich? aber er hat doch nichts von AGB oder so gesagt auch nicht was von Ausfall der Fahrstunden oder so.

Elfi96  22.11.2016, 22:07
@Gonero

Die AGBs der Fahrschule hängen in den FS-Räumen aus. 

Ich würde es bezahlen aber dann zu einer anderen Fahrschule wechseln. Mag sein, dass er dir das rechtlich in Rechnung stellen darf (Was ich echt net sagen kann), aber ich finde 8 Stunden ist früh genug abgesagt, da wäre ein bisschen mehr Kulanz angebracht gewesen. Ist aber nur meine persönliche Ansicht.

Sein Fahrlehrer hat aber Ausfall wegen dir und somit freie Zeit, die er so kurzfristig nicht mehr mit einem anderen Schüler füllen konnte - also hast du für den Ausfall zu zahlen.

Tarsia  22.11.2016, 22:05

Da kannst du keine rechtlichen Schritte einleiten, denn die Reaktion der Fahrschule ist gerechtfertigt. Du hast zu Beginn der fahrausbildung einen Vertrag abgeschlossen, ob es dir bewusst ist oder nicht.

Tarsia  22.11.2016, 22:00

Du wirst irgendwas unterschrieben haben und die wurde das bei der Anmeldung auch mich ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit gesagt.

Gonero 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 22:03
@Tarsia

Nein, wirklich, sonst hätte ich das gewusst. Soll ich da rechtliche Schritte einleiten, ist mein Führerschein dann gefährdet?

Gonero 
Beitragsersteller
 22.11.2016, 21:55

Aber ich habe keine AGB oder so gehabt