Fahrschule stellt Fehlstunden in Rechnung?
Abend, ich habe vom 30.10 gestern eine Rechnung von meiner Fahrschule bekommen, darin stande (2 Fehlstunden Klasse B a=29€ / Gesamt=58€)
Ich habe halt 8 Stunden davor die 2 Fahrstunden abgesagt, weil ich eben nicht konnte. Mein Fahrlehrer meinte, weil ich es kurzzeitig abgesagt habe, muss ich den Betrag zahlen.
Ich habe aber diese 2 Fahrstunden nicht in Anspruch genommen. Ich habe auch kein Vertrag unterschrieben, weder AGB noch sonst was wurde mir überreicht noch gezeigt. Es war nur ein Anmeldeformular.
Darf er das überhaupt?
3 Antworten
Natürlich zahlst du die Fahrstunden, die du kurzfristig absagst. Wenn das kurzfristig ist, kann er ja keinen Ersatz finden und die Arbeitszeit muss bezahlt werden. In der Regel muss man mind. 24h vorher absagen.
Das ist eine komische Argumentation. Ist ja nicht so, als wenn der Fahrlehrer 100% seiner Arbeitszeit mit Fahrstunden verbringen würde. Die beiden Stündchen hat er doch sicherlich ganz locker mit Büroarbeit ö.ä. füllen können, also etwas, was so oder so hätte gemacht werden müssen. Daraus folgt logischerweise, dass es kein tatsächlicher Arbeitsausfall gewesen ist. Und das mit den 24 Stunden halte ich für ein Gerücht, so ähnlich wie "Ich muss den Handwerker nicht bezahlen, wenn ich mit seiner Arbeit unzufrieden bin". Das hat sich mal irgendwer ausgedacht, weil es ihm eben in den Kram gepasst hat.
Doch, das geht auch mündlich und zwar in dem Moment, indem du oder deine Eltern entscheiden, dass du den Führerschein bei dieser Fahrschule erlangen möchtest.
Wie mündlich? aber er hat doch nichts von AGB oder so gesagt auch nicht was von Ausfall der Fahrstunden oder so.
Die AGBs der Fahrschule hängen in den FS-Räumen aus.
Ich würde es bezahlen aber dann zu einer anderen Fahrschule wechseln. Mag sein, dass er dir das rechtlich in Rechnung stellen darf (Was ich echt net sagen kann), aber ich finde 8 Stunden ist früh genug abgesagt, da wäre ein bisschen mehr Kulanz angebracht gewesen. Ist aber nur meine persönliche Ansicht.
Sein Fahrlehrer hat aber Ausfall wegen dir und somit freie Zeit, die er so kurzfristig nicht mehr mit einem anderen Schüler füllen konnte - also hast du für den Ausfall zu zahlen.
Da kannst du keine rechtlichen Schritte einleiten, denn die Reaktion der Fahrschule ist gerechtfertigt. Du hast zu Beginn der fahrausbildung einen Vertrag abgeschlossen, ob es dir bewusst ist oder nicht.
Du wirst irgendwas unterschrieben haben und die wurde das bei der Anmeldung auch mich ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit gesagt.
Nein, wirklich, sonst hätte ich das gewusst. Soll ich da rechtliche Schritte einleiten, ist mein Führerschein dann gefährdet?
Aber ich habe keine AGB oder so gehabt
Aber Vertrag oder AGB oder so hatte ich nicht.