Darf mein Ex arbeitgeber mir arbeitskleidung in Rechnung stellen?

10 Antworten

In Rechnung darf nur gestellt werden was Dir auch ausgehändigt wurde. Hierfür muss ein nachweiß seitens deines Arbeitgebers (AG) erbracht werden (Schriftliches Übergabeprotokoll, Zeugen....). Wenn der AG dies nicht kann, kann er Dir die Sachen auch nicht in Rechnung stellen.

Arbeitskleidung nutzt sich durch sachgemäßen Gebrauch ab. Der AG kann Dir nur Dinge in Rechnung stellen, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Mutwilligkeit beschädigt wurden.

Der AG ist gesetzlich verpflichtet Dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies darf er nicht von bestimmten Bedingungen abhängig machen!

So wie ich die Sache aber von hier aus einschätze, wäre es an Deiner Stelle besser sich an einen Rechtsbeistand oder an die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

Mit lieben Grüßen aus Bötzingen am Kaiserstuhl

Mike

Libertine335 
Beitragsersteller
 18.02.2011, 11:35

Also ihr meint jetzt sie können mir nichts? Also wenn ich mein Arbeitszeugnis bis Ende des monats Nicht bekomme werde ich nochmal schriftlich angehen ansonsten mir Rechtshilfe holen!?

Mikebaaske  18.02.2011, 12:09
@Libertine335

So schauts aus. Setze Ihm schriftlich eine Frist von 14 Tagen zu Erstellung deines Arbeitszeugnisses. Sage dort ganz klar das die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. Du kannst in dieser Schriftsetzung ruhig auch erwähnen das Du weitere Ansprüche von seiner Seite ablehnst und im Falle eines Arbeitsrechlich-Sittenwidrigen-Verhaltens von Ihm den Klageweg bestreiten wirst.

Wenn Du es gut ausformulierst kann so was Wunder wirken ;-).

Liebe Grüße vom Kaiserstuhl

Mike

P.S.: Die Gewerkschaft trotzdem um Rat zu fragen ist sicher nicht der schlechteste Weg ;-) !

Das Zeugnis Kannst Du einklagen.Das Du Berufskleidung bekommen Hast muß man Dir Bweisen.Versuch in eine Gespräch und guten Willen das zu klären.

Wenn es keine schriftliche Bestätigung gibt, dann müsste der AG beweisen, dass du die Dinge behalten und nicht abgegeben hast. Das eine Dienstkleidung auch getragen wird und somit "genutzt" ist, ist normal und begründet keine Beanstandung. Das Zeugnis müssen sie dir ausstellen, unabhängig von diesem Thema. Ich würde in einem Schreiben deutlich darauf hinweisen und das du die Dienstkleidung ordnungsgemäß abgegeben bzw. nie besessen hast.

Mache eine Kopie von der Forderung und schicke das Original mangels Berechtigung und zu Deiner Entlastung per E+R zurück. Mehr kann Dir nicht passieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen, lege widerspruch ein und harre weiterer Dinge. Es kann, sofern der alte AG keine Quittung hinsichtlich der berechtigten Dinge, da Aushändigung derselben hat, nichts geschehen.

Er darf, wenn das in deinem damaligen Arbeitsvertrag festgelegt worden ist.

Libertine335 
Beitragsersteller
 18.02.2011, 11:28

Habe grade nachgeschaut da steht Nichts außer ich bin verpflichtet diese Kleidung zu tragen!