Zeitarbeit Bewerbung beim Kunden?
Hallo,
Aktuell bin ich als Leiharbeiter bei einer Zeitarbeitfirma angestellt.Der Kunde bei dem ich gearbeitet habe möchten mich gerne Festanstellen.Ich habe dann meine Bewerbung dort abgeben. Nun meine Frage wann darf ich dort anfangen.Da ich gehört habe das man erst 6Monate warten muss bis man dort anfangen darf stimmt das?
In meinem Arbeitsvertrag von der Zeitarbeitsfirma steht dies Bezüglich nix drin
Grüße Benni
5 Antworten
Da ich gehört habe das man erst 6Monate warten muss bis man dort anfangen darf
Wie bitte?
Du kannst dort anfangen, wann du willst - die Zeitarbeitsfirma wird Dir da garantiert keine Steine in den Weg legen
Bei den meisten ZAF's gibt es eine "Sperrfrist". Hier vereinbaren die Verleihfirma und die Entleihfirma, dass innerhalb einer bestimmten Zeit Arbeitnehmer der ZAF nur gegen eine "Ablöse" im Entleihbetrieb übernommen werden können.
Oft beträgt diese Zeitspanne sechs Monate. Danach können die Entleihfirmen die AN ohne diese "Ablöse" in den Betrieb übernehmen.
Wir haben in unserem Betrieb auch so eine Vereinbarung mit den Zeitarbeitsfirmen.
Es steht jedem AN frei, bei der ZAF zu kündigen und sich einen anderen Job zu suchen.
Die Zeitarbeitsfirmen haben allerdings i.d.R. vertragliche Vereinbarungen mit den Entleihbetrieben, dass diese die AN die zuerst von der ZAF geschickt werden, erst nach einer gewissen Zeit ohne "Ablöse" übernehmen dürfen.
Die Zeitarbeitsfirmen sichern sich ab, dass die Entleiher nicht sofort das gute Personal abwirbt und sie mit diesen AN nichts mehr verdienen.
Du kannst mir schon glauben, dass das so ist, in unserer Firma werden Zeitarbeitnehmer auch frühestens nach sechs Monaten übernommen, da der Betrieb der ZAF ansonsten pro AN einen vierstelligen Betrag zahlen muss.
Wir haben in diesem Jahr über 50 Leiharbeitnehmer übernommen. Wenn wir für jeden einen hohen Betrag hätten zahlen müssen, wären es garantiert nicht so viele gewesen.
https://www.stern.de/noch-fragen/abloesesummen-fuer-leiharbeiter-1000597291.html
In Deinem Vertrag mag da nichts stehen aber Verleiher und Entleiher haben entsprechende Vereinbarungen.
neuen -vertrag beim AG machen u.zu diesen Zeitpunkt kündigen red doch vorher mal mt deinem ZA Unternehmen
Blubb. Kündigst einfach fristgerecht und fängst dort an.
Seit wann ist man bitte schön Eigentum der Zeitarbeitsfirma?